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  4. Grundgesetzänderung: Fällt das Kooperationsverbot?

Grundgesetzänderung: Fällt das Kooperationsverbot?

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
2. Mai 2018
Bundestag und Bundesrat haben über eine wichtige Veränderung zu entscheiden: Die Bundesregierung will mehrere Grundgesetzänderungen auf den Weg bringen, die dem Bund zukünftig erlauben Länder und Kommunen finanziell zu unterstützen. Die Änderungen werden vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, aber auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund, begrüßt. Der Landkreistag warnt vor dem Ende des Föderalismus.

Sollte der Bund Länder und Kommunen auf Gebieten finanziell unterstützen können, die Hoheitsgebiet der Länder sind? Oder sollten wir das Kooperationsverbot schützen? Die Bundesregierung spricht sich in dieser Woche gegen das Kooperationsverbot aus. Sie will drei Grundgesetzänderungen beschließen, die Beschränkung der Finanzhilfekompetenz des Bundes zur Mitfinanzierung von Investitionen aufheben. Laut der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz entworfenen Gesetzesänderung kann der Bund nun nicht nur finanzschwachen, sondern allen Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Bildung, Bau und Verkehr unterstützen.

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