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  4. Grundgesetzänderung: Fällt das Kooperationsverbot?

Grundgesetzänderung: Fällt das Kooperationsverbot?

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
2. Mai 2018
Bundestag und Bundesrat haben über eine wichtige Veränderung zu entscheiden: Die Bundesregierung will mehrere Grundgesetzänderungen auf den Weg bringen, die dem Bund zukünftig erlauben Länder und Kommunen finanziell zu unterstützen. Die Änderungen werden vom Deutschen Städte- und Gemeindebund, aber auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund, begrüßt. Der Landkreistag warnt vor dem Ende des Föderalismus.

Sollte der Bund Länder und Kommunen auf Gebieten finanziell unterstützen können, die Hoheitsgebiet der Länder sind? Oder sollten wir das Kooperationsverbot schützen? Die Bundesregierung spricht sich in dieser Woche gegen das Kooperationsverbot aus. Sie will drei Grundgesetzänderungen beschließen, die Beschränkung der Finanzhilfekompetenz des Bundes zur Mitfinanzierung von Investitionen aufheben. Laut der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz entworfenen Gesetzesänderung kann der Bund nun nicht nur finanzschwachen, sondern allen Ländern und Kommunen bei der Finanzierung von Bildung, Bau und Verkehr unterstützen. Geplant sind Finanzhilfen für Schulbausanierungen, Digitalisierung an den Schulen und die Ganztagsbetreuung. Auch zweckgebundene Finanzhilfen für sozialen Wohnungsbau sollen Länder und Kommunen vom Bund erhalten. Und bereits ausgelaufene kommunale Infrastrukturprojekte wie U-Bahnen oder Straßenbahnen sollen auf eine Milliarde Euro im Jahr erhöht werden. Der Bund wolle Länder und Kommunen so stärker unterstützen. Er fordert für die Maßnahmen keine finanzielle Beteiligung von Ländern und Kommunen. Für die Grundgesetzänderungen müssen zwei Drittel des Bundestages und des Bundesrates dafür stimmen.

Landkreistag hält an Kooperationsverbot fest

Kritiker der Änderungen - wie unter anderem der Landkreistag - befürchten ein Ende des Föderalismus. Mit dem finanziellen Einfluss bekomme der Bund auch mehr Eingriffsrechte in Hoheitsgebiete der Länder. Das könne auch die kommunale Selbstverwaltung in Frage stellen, die durch das Kooperationsverbot bisher geschützt werde. Als Alternative sehen Kritiker die Erhöhung der Anteile, die Länder und Kommunen von den Gemeinschaftssteuern erhalten. Mit ihnen könnten die Länder und Kommunen die nötigen Investitionen selbst stämmen. Anders sieht es der Deutsche Gewerkschaftsbund, der in der Auflösung des Kooperationsverbots eine große Chance für die deutsche Bildungslandschaft sieht. "Fällt das Kooperationsverbot können Bund, Länder und Kommunen endlich gemeinsam mit den Sozialpartnern eine Bildungsstrategie aus einem Guss entwickeln", sagt Elke Hannack, stellvertretende DBG-Vorsitzende.

DStGB verlangt nachhaltiges Investitionsprogramm

Und auch Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes spricht sich für die Grundgesetzänderung aus: "Wir fordern die Bundesregierung auf, die Situation in den Kommunen mit einer nachhaltigen Investitionsoffensive zu verbessern. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Grundgesetzänderung, durch die der Bund überhaupt erst berechtigt ist, die Städte zum Beispiel bei Investitionen in Schule und Bildung zu unterstützen, muss jetzt schnell umgesetzt werden." Landsberg rief auch die Oppositionsparteien auf, das Vorhaben zu unterstützen. Der Investitionsrückstand von 126 Milliarden Euro in den Städten und Gemeinden müsse schnellstmöglich überwunden werden. Es müsse ein mindestens zehnjähriges Investitionsprogramm für alle Kommunen beschlossen werden.

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