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Haushaltsplanung Zwei Mitarbeiter am PC
© Adobe Stock

Tipps für neue Gemeinderäte

Die Haushaltsplanung im Griff

von Matthias Wiener
Dozent Hochschule Harz
22. September 2024
Unser Experte Matthias Wiener gibt insbesondere neuen Gemeinderäten einen Überblick über die wichtigsten Stellschrauben im Haushalt und erläutert die beiden Bestandteile Ergebnishaushalt und Finanzplan.

Der doppische Kommunalhaushalt gliedert sich in zwei wesentliche Planbestandteile – den Ergebnis- und den Finanzplan. Für einen Plan-/Ist-Vergleich stehen beiden Komponenten im Jahresabschluss die Ergebnis- und die Finanzrechnung gegenüber. Den Planwerken liegen unterschiedliche Mechanismen zu Grunde. Während der Ergebnisplan mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung vergleichbar ist und Erträge und Aufwendungen abbildet, wird im Finanzplan die voraussichtliche Liquiditätsentwicklung dargestellt. Durch die Planung von Einzahlungen und Auszahlungen wird damit die Änderung des Bank- und Kassenbestandes prognostiziert. Die Unterschiede und Schwierigkeiten in der Planung werden unter anderem deutlich, wenn der Fokus auf die Forderungsrealisierung gelegt wird, also speziell den ordentlichen Erträgen und den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.

Haushaltsplanung: Das sollten Sie wissen



Die Erträge im Ergebnisplan werden nach dem Verursachungsprinzip geplant. Sie entstehen, wenn etwa eine Gewerbesteuerforderung gegenüber dem Abgabenpflichtigen festgesetzt wird. Die Einzahlungen im Finanzplan sind hingegen nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip zu veranschlagen, also wenn ein Liquiditätszufluss voraussichtlich zu verzeichnen ist. Bei diesem Rechnungsstoff handelt es sich um das Kassen-Ist aus dem kameralen Haushaltswesen. Zwischen der Sollstellung durch Erträge und dem Ausgleich durch Einzahlungen wird eine Forderung ausgewiesen.  

Betrachtet man den Zeitraum eines Haushaltsjahres, wird zweifelsohne ein Großteil der Erträge und der daraus resultierenden Forderungen zahlungswirksam. Das verstärkt die Liquidität. Aber es ist eben nicht so, dass alle darin stehenden Forderungen tatsächlich realisiert werden können. Erträge sind also nicht gleich Einzahlungen. Eine solche Denke ist leider unrealistisch.

Wenn Forderungen nicht kassenwirksam werden

Zahlt der Schuldner nicht zur Fälligkeit, sondern erst nach der Mahnung, bedarf es einer Stundung oder können die Forderungen erst im Rahmen der Zwangsvollstreckung realisiert werden, entsteht ein Zeitverzug von Tagen, Monaten oder gar Jahren. Letztlich wird ein Teil der Forderungen nicht kassenwirksam werden, zum Beispiel aufgrund einer Insolvenz oder dem Tod des Schuldners, sodass eine Wertberichtigung notwendig ist. Im Ergebnis werden die ursprünglichen Erträge nicht zu Einzahlungen. Solche Abweichungen sind kein Einzelfall, sondern in großen Kommunen ein Massengeschäft.

Planung im Ergebnis- und Finanzplan

Vielfach ist den Kommunalhaushalten zu entnehmen, dass die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Gleichklang mit den ordentlichen Erträgen geplant werden, also die identischen Beträge in beiden Planwerken zu finden sind. Die differenzierte Planung im Ergebnis- und Finanzplan ist zugegebenermaßen anspruchsvoll und bestimmte Entwicklungen vor allem im Liquiditätsbereich sind unmöglich vorherzusehen. Kameralisten wären deshalb wohl nicht auf die Idee gekommen, das Kassen-Ist in die Planungsphase des Haushalts einzubeziehen.

Doppisch ist eine sorgfältige Planung aber verbindlich vorgeschrieben, weshalb es einer Differenzierung bedarf. Eine identische Veranschlagung in beiden Plankomponenten verstößt wohl weit überwiegend gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit. Diesen Verstoß sollten Kommunalaufsichtsbehörden, aber auch Rechnungsprüfer mehr Aufmerksamkeit widmen. Das gilt umso mehr, weil sich die Differenzen über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung summieren.

"Sicherheitsabschlag" bei Einzahlungen

So gibt es durchaus Ansatzpunkte, um eine differenzierte Veranschlagung vorzunehmen, wie etwa der jahresbezogene Forderungsausfall sowie der Wertberichtigungsbedarf der vergangenen Haushaltsjahre oder die tatsächlichen Zahlungseingänge auf Forderungen, deren Fälligkeit mindestens ein Jahr in der Vergangenheit liegt. Die Ergebnisse dürften überraschen und teilweise aufschrecken. Ein gewisser „Sicherheitsabschlag“ bei den Einzahlungen im Vergleich zu den Erträgen ist deshalb in vielen Fällen geboten, um die Liquiditätsentwicklung realistisch darzustellen.

Am 18. März 2025 bietet KOMMUNAL einen Vertiefungstag zum kommunalen Haushalt an. Dabei werden unter anderem die Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzplan herausgearbeitet, vor allem im Forderungs-, Investitions- und Zuwendungsbereich. An den Webseminaren kann ortsungebunden teilgenommen werden. Zudem werden die Veranstaltungen aufgezeichnet und können so auch on demand gestreamt werden. Hier geht es zur ANMELDUNG zum WEBINAR  "Ergebnis und Finanzplan als Bestandteile des Kommunalhaushaltes".

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