
Wirtschaftshilfen
So werden die Kommunen beim "Investitionsbooster des Bundes" entlastet
Aktualisiert am 26. Juni 2025
Die vom Bund geplanten Steuererleichterungen für die Wirtschaft werden große Löcher in die Kassen der Kommunen reißen. Deshalb haben sie dafür gekämpft, dass die finanziellen Ausfälle für die Städte und Gemeinden kompensiert werden. Dann gibt es schließlich eine Einigung, wie Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies am Dienstagmorgen verkündete. Sie sichere den "Kommunen, die Handlungsfähigkeit, denn sie sollen ja auch investieren", sagte er im ZDF. Der Bundestag hat den "Investitionsbooster" inzwischen beschlossen.
Papier: Vollständige Kompensation für Kommunen
Der Bund übernimmt die gesamten Steuerausfälle der Kommunen, die sich durch den sogenannten „Investitionsbooster“ ergeben. Es sollen Verluste von 13,5 Milliarden Euro bis 2029 kompensiert werden. Er beteiligt sich außerdem mit jährlich 250 Millionen Euro an Maßnahmen der Länder zum Abbau kommunaler Altschulden.
Teilweise Kompensation für Länder
Die Länder erhalten eine Teilkompensation für ihre erwarteten Steuerausfälle in Höhe von rund 16,3 Milliarden Euro bis 2029. Der Bund stellt hierfür acht Milliarden Euro zur Verfügung – verteilt über die Jahre 2026 bis 2029. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und sollen in Programme für Bildung, Betreuung, Kitas und Hochschulen fließen. Pro Jahr soll je eine Milliarde Euro in Kitas und Schulen sowie Hochschulen investiert werden.
Erweiterte Verwendungsmöglichkeiten im Sondervermögen
Aus dem 500-Milliarden-Euro-Infrastrukturpaket bekommen die Länder ein Fünftel des Gesamtvolumens. Dabei entfallen künftig zentrale Vorgaben: Die Länder dürfen ihre Anteile aus dem Sondervermögen Infrastruktur nun auch verwenden, ohne nachweisen zu müssen, dass die Mittel zusätzlich zu eigenen Investitionen fließen. Die Zusätzlichkeitspflicht entfällt also, ebenso die Vorgabe zur Vermeidung von Doppelförderung. Die Verwendungsbereiche werden ausgeweitet und der Bund übernimmt Tilgung und Zinsen des Länderanteils.
Bundestag stimmt für Investitionssofortprogramm
An diesem Donnerstag hat der Bundestag über den "Investitionsbooster" abgestimmt, das Investitionssofortprogramm steht am 11. Juli dann im Bundestag auf der Tagesordnung. Mehr Informationen zum Beschluss des Bundestags finden Sie hier.
Kommunen reagieren auf "Investitionsbooster"-Verständigung
Der Deutsche Landkreistag hat die Einigung begrüßt. Dennoch müsse noch eine Lösung für die umfassende kommunale Finanzkrise gefunden werden, forderte der Präsident Landrat Achim Brötel. Nötig sei ein struktureller Ansatz. "Die Kompensation für die Gewerbesteuerausfälle hilft uns nicht, aus diesem Defizit herauszukommen." Die finanzielle Lage der Kommunen werde dadurch nur nicht weiter verschärft.
Der Gesetzesentwurf der Regierungsfraktionen der CDU/CSU und SPD als PDF:
Städtebauförderung wird schrittweise erhöht
Das Bundeskabinett hat am Dienstag den Haushalt 2025 mit einer Rekordverschuldung beschlossen. Für die Kommunen interessant: Die Städtebauförderung wird 2025 fortgesetzt - mit 790 Millionen Euro. Vorgesehen ist eine schrittweise Verdoppelung der Bundesmittel, sie werden 2026 auf 1 Milliarde Euro erhöht, 2027 dann auf 1,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2028 sollen dann 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, 2029 schließlich 1,58 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Der soziale Wohnungsbau wird schrittweise noch stärker gefördert, im laufenden Jahr stehen 3,5 Milliarden Euro bereit, im Jahr 2029 beispielsweise sind es dann 5,5 Milliarden Euro.