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i-cloud
© adobeStock

Recht aktuell

Was Kommunen bei der I-Cloud beachten müssen

von René M. Kieselmann
Vergaberechtler | SKW Schwarz
10. Mai 2022
Cloud-Lösungen bahnen sich ihren Weg auch in die Kommunen. Mit den neuen „EVB-IT Cloud“ bekommen öffentliche Auftraggeber standardisierte Einkaufsbedingungen für die Planung und Anschaffung von Cloud-Leistungen an die Hand. Was von dem Regelwerk zu erwarten und worauf bei der Anwendung zu achten ist, erläutert Vergaberechtler René M. Kieselmann.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat am 2. März die vertraglichen Grundlagen für die Vergabe von Cloud-Leistungen für die öffentliche Verwaltung veröffentlicht. Die sogenannten "EVB-IT-Cloud" erweitern die zehn bestehenden EVB-IT-Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber und waren lange erwartet worden. Sie berücksichtigen unter anderem Leistungsqualität, Daten- und IT-Sicherheit sowie Kontrollrechte bei der Nutzung von Cloudleistungen.

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