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  1. Corona
  2. Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?
Impfpass herzeigen
Geimpft oder nicht? Was Arbeitgeber wissen dürfen.
© adobeStock

Corona-Pandemie

Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
29. Oktober 2021
Dürfen Arbeitgeber den Impfstatus abfragen? In bestimmten Fällen ja! Die Stadt Dortmund macht das derzeit bei rund 3500 Mitarbeitern. Doch was ist, wenn die Corona-Notlage am 25. November endet?
Aktualisiert am 18. November 2021

Der Arbeitgeber darf den Impfstatus gegen Corona abfragen und erfassen - das regelt das geltende nfektionsschutzgesetz. Allerdings gilt das nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bestimmten Einrichtungen, also im Gesundheits- und Bildungsbereich: in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Obdachlosenunterkünfte. Bei der Stadt Dortmund betrifft die Erfassung des Impfstatus nach Auskunft eines Sprechers rund 3500 Mitarbeiter. "Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, ihren Impfstatus bis zu 29. Oktober in ihren Dienststellen mitzuteilen", bestätigte er auf Anfrage von KOMMUNAL.

Impfstatus -Auskunftsverweigerung kann zu Abmahnung führen

Dem Personal- und Organisationsamt lägen bislang noch nicht alle Rückmeldungen aus den Fachbereichen vor, sagte der Sprecher an diesem Freitag, 29. Oktober. Eine Verweigerung könnte Konsequenzen haben.  "Wer sich weigert, nach wiederholter Aufforderung seinen Impfstatus zu nennen, kann abgemahnt oder ohne Zahlung von Entgelt freigestellt werden", betonte der Sprecher.

Wie kommt das bei den Mitarbeitern an?  "Etwaige negative Reaktionen aus der Belegschaft sind nicht bekannt", teilte die Stadt mit. Hervorgehoben wird: Beschäftigten, die aus medizinischen Gründen nachweisen, dass sie geimpft werden dürfen, drohten keine Konsequenzen. 

Regelung im Infektionsschutzgesetz

Die Stadt handelt mit der Abfrage des Impfstatus rechtmäßig: Der Bundestag hatte am 7. September beschlossen, dass Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind. Das gilt auch für Kliniken. In solchen Berufen kämen Beschäftigte mit Personen in engen Kontakt, die sich vor Corona nicht wirksam selbst schützen könnten, so die Begründung. Der Bundesrat stimmte dieser Regelung zu. Die Bundesregierung kündigte an, eine Auskunftspflicht für Beschäftigte in allen Betrieben zu prüfen. Doch eine solche Auskunftspflicht wird wohl nicht kommen.

Corona-Notlage soll enden

Schon aus diesem Grund: Am 25. November soll nach dem Willen der möglichen Ampelkoalition von SPD, Grüne und FDP die Corona-Notlage, also die epidemische Lage nationaler Tragweite, enden. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit nur bis einschließlich 24. November  verlängert.

Abfrage des Impfstatus stoppen

Dortmund wird die Abfrage des Impfstatus unter den Mitarbeitern stoppen, sobald die Corona-Notlage beendet ist, kündigte der Sprecher der Stadtverwaltung gegenüber KOMMUNAL an. "Die Rechtsgrundlage für eine Impfstatusabfrage bei einer etwaigen Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite entfällt nach gegenwärtigem Stand ab dem 25. November", sagte der Sprecher der Stadtverwaltung auf Anfrage von KOMMUNAL. "Bei Entfall der epidemischen Lage werden sämtlich erhobene und verarbeitete personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Impfstatusabfrage umgehend vernichtet und gelöscht."

Neues Infektionsschutzgesetz

Der Gesetzesentwurf für ein verändertes Infektionsschutzgesetz anlässlich der Aufhebung der epidemischen Lage sieht  inzwischen jedoch vor: Arbeitgeber können in bestimmten Einrichtungen zu Infektionsschutzzwecken Beschäftigtendaten zum Corona-Impf- und Genesenenstatus der Beschäftigten unabhängig vom Bestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bis zum Ablauf des 19. März 2022 verarbeiten. Dies ermögliche es den Arbeitgebern in Einrichtungen und Unternehmen, in denen besonders vulnerable Personengruppen untergebracht sind, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Genesenen-Status unterschiedlich einzusetzen. Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf am Donnerstag, 18. November, mehrheitlich beschlossen. Der Bundesrat muss dem aber auch noch zustimmen.

 

Hier finden Sie den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesentwurf als PDF und nachfolgend den Bund-Länder-Beschluss vom 18. November.

NeuerBeschlussBundLänder

Bundestag

Corona-Notlage soll am 25. November enden

Die künftigen Ampelfraktionen von SPD, Grüne und FDP im Bundestag wollen, dass die Corona-Notlage, also die epidemische Lage am 24. November ausläuft.
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  • Corona Arbeiten im Öffentlichen Dienst

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