Ganztagsanspruch
Rechtsanspruch auf Ganztag: Teilweise nur für jedes zweite Kind
Seit dem 1. August 2026 haben Erstklässlerinnen und Erstklässler bundesweit einen einklagbaren Anspruch auf acht Stunden Betreuung an fünf Werktagen, Unterrichtszeit eingerechnet. Fünf Wochen nach Inkrafttreten zeigt sich: Ob der Anspruch eingelöst wird, hängt stark vom Wohnort ab. Einzelne Kommunen räumen offen ein, dass sie ihn nicht erfüllen können. Andere erfüllen ihn, verweisen Familien dafür aber an kostenpflichtige Angebote. Ein bundesweites Bild gibt es bislang nicht, wohl aber eine Reihe kommunaler Einzelbilanzen, die weit auseinanderliegen. Welche Vorbereitungen dafür nötig waren, hat KOMMUNAL im Februar in einem Maßnahmenplan für Kommunen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs zusammengestellt.
Rechtsanspruch auf Ganztag: die Größenordnung in den Ländern
Rund 170.330 Schulkinder der ersten Klassen haben in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2026/27 einen Anspruch. Nähmen 80 Prozent einen Platz in Anspruch, müssten gut 136.000 Plätze im offenen Ganztag bereitstehen, teilte das Schulministerium der dpa mit. Im Schuljahr 2024/25 besuchten allerdings nur rund 56 Prozent der Erstklässler die offene Ganztagsschule. Die Differenz zwischen Anspruch und tatsächlicher Belegung zeigt, wie unsicher die Bedarfsplanung ist: Sie steht und fällt mit der Frage, wie viele Familien den Anspruch wirklich abrufen.
Hessen rechnet mit rund 60.000 Erstklässlerinnen und Erstklässlern und einem Bedarf von etwa 48.000 Plätzen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Bremen müsste laut Bundesbericht 3.000 bis 5.000 zusätzliche Plätze schaffen. In Bayern besucht nach Angaben des Sozialministeriums schon heute mehr als die Hälfte der Grundschulkinder ein Angebot am Nachmittag, wobei die verbreitete Mittagsbetreuung den Rechtsanspruch in der Regel nicht erfüllt. Dabei ist eine hohe Betreuungsquote noch kein Beleg für einen erfüllten Rechtsanspruch auf Ganztag. Was der Anspruch genau umfasst, also acht Stunden an fünf Werktagen, auch in den Ferien, unterscheidet sich deutlich von den gewachsenen Nachmittagsangeboten.
Bergisch Gladbach: 32 Kinder ohne Platz im Ganztag
In Bergisch Gladbach erhielten nach Angaben der Stadt von Ende Juni 185 angemeldete Kinder keinen Platz im offenen Ganztag, 32 von ihnen mit Rechtsanspruch. Der Grund sind fehlende Räume. Stadtweit liegt die Versorgungsquote bei 76,9 Prozent, an der Grundschule Moitzfeld bei rund 58 Prozent. Dort stehen für 240 Schulkinder 140 Plätze bereit. Die Stadt bezeichnet die Zahlen als dynamisch, weil Abmeldungen und Nachmeldungen sie verändern.
Kein Einzelfall: Jede dritte NRW-Schulleitung ist skeptisch
Der Fall ist kein Ausreißer. In einer Forsa-Umfrage für den Verband Bildung und Erziehung gaben 32 Prozent der befragten NRW-Schulleitungen an, sie rechneten nicht mit einem Angebot für alle Erstklässler. Genannt wurden vor allem fehlendes Fachpersonal und fehlende Räume. Befragt wurden im September und Oktober 2025 nach Angaben des Verbands 263 Schulleitungen in Nordrhein-Westfalen, ausgekoppelt aus einer bundesweiten Erhebung unter 1.312 Schulleitungen.
Karlsruhe: Anspruch erfüllt, Horte verschwinden
Karlsruhe geht einen bundesweit ungewöhnlichen Weg. Der Gemeinderat beschloss am 29. Juli 2025, die Horte mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs nicht zu erhalten. Sie gehen in ein „Modulares System" über, Gebäude und Betreuungskräfte bleiben im neuen Schulkindbetreuungssystem. Von den 44 Grundschulen der Stadt sind 21 gesetzliche Ganztagsgrundschulen und erfüllen den Anspruch bereits. Für die 23 Halbtagsgrundschulen soll das modulare System greifen, allerdings erst, wenn jede Schule ein Mittagessen anbieten kann und genug Betreuungsräume hat.
Der Nachholbedarf ist erheblich. Nach der Verwaltungsvorlage von 2024 kann der Anspruch an 15 Grundschulen dauerhaft nur mit einer Baumaßnahme erfüllt werden, an acht Standorten hilft übergangsweise ein Mehrschichtbetrieb in der Mensa. In 19 Grundschulen fehlt eine Mensa ganz. Die Bauarbeiten sollen bis Ende der 2030er Jahre abgeschlossen sein. Das liegt rund zehn Jahre hinter dem Vollausbau des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2029/30. Eine „Mammutaufgabe" nannte Stadträtin Jorinda Fahringer die Umstellung im Gemeinderat.
Bremen: Ganztag für alle, aber kostenpflichtig
Bremen meldet Plätze für alle Erstklässler. Der Weg dorthin führt über bestehende Strukturen: rund 4.600 Plätze an Ganztagsschulen, dazu etwa 1.300 Hortplätze und rund 270 Plätze in Schülertreffs. Der Zentralelternbeirat kritisiert das Vorgehen mit drei verschiedenen Betreuungsformen. Der Anspruch werde nur erfüllt, weil viele Kinder nachmittags in den Hort gehen, und der Hort kostet Beiträge, während die Ganztagsschule beitragsfrei ist. Bei knappen Hortplätzen müssen Kinder mit Rechtsanspruch bevorzugt werden. Im Zweifel gehen Dritt- und Viertklässler leer aus. Alle 31 verlässlichen Grundschulen sollen ab 2026/27 sukzessive in eine Ganztagsform überführt werden.
München: vier Säulen und ein Personalproblem
München sichert den Anspruch über vier Säulen: kooperative Ganztagsbildung, Horte, offenen und gebundenen Ganztag sowie Mittagsbetreuung. Neubauten und Erweiterungen sind seit 2012 so geplant, dass eine ganztägige Betreuung aller Kinder möglich ist. Trotzdem bleibt Personal der Engpass. Nach Angaben freier Träger lassen sich in den Randbezirken nicht alle verfügbaren Plätze belegen, weil Fachkräfte fehlen.
Bundesweit fehlen laut Fachkräfte-Radar rund 100.000 pädagogische Kräfte. Der Münchner Fall zeigt die zweite Hürde nach dem Raum: Ein gebauter Platz ist noch kein besetzbarer Platz.
Was Eltern für den Ganztag zahlen
Der Anspruch ist ein Anspruch auf Betreuung, nicht auf kostenlose Betreuung. Laut GaFöG-Bericht ist mehr als die Hälfte der genutzten Plätze kostenpflichtig, an 64 Prozent der Einrichtungen wird für die Übermittagsbetreuung ein Beitrag erhoben. Die Spannweite ist erheblich. Direkt vergleichbar sind die Beträge allerdings nicht, weil Betreuungsumfang, Ferienbetreuung und Verpflegung unterschiedlich einberechnet sind.
Elternbeiträge im Vergleich: von 60 bis 279 Euro
Bergisch Gladbach: 70 Euro für die Randstunden
Dresden: 125,43 Euro ab September 2026 für den Regelhort mit sechs Stunden
Wiesbaden: 147,50 Euro für Betreuung bis 17 Uhr mit Ferien, plus 85 Euro Mittagessen
München: 105 Euro Verpflegungspauschale, Gebühren zusätzlich
Bremen: einkommensabhängig zwischen null und 279 Euro
Streit um die Finanzierung des Ganztags
NRW: Klagen und ein Gericht, das sich nicht zuständig sieht
Parallel streiten Kommunen mit ihren Ländern über die Finanzierung. In NRW haben 15 Kommunen Feststellungsklagen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Angekündigt hatten mehrere Städte die Schritte bereits im Dezember 2025. Warum die NRW-Städte gegen das Land klagen, hat KOMMUNAL damals dokumentiert. Das Gericht sieht sich nicht als zuständig an, sondern geht von einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit aus. Krefeld und Düsseldorf halten an ihrer Klage fest. „Wir nehmen die Klage nicht zurück", sagte Krefelds Stadtdirektor Markus Schön der dpa. Der Städtetag NRW prüft eine Verfassungsklage.
Die Kommunen fordern ein Landesausführungsgesetz mit verbindlichen Regeln zu Personalschlüssel, Gruppengrößen und Finanzierung. Das Land verweist auf gestiegene Mittel von rund 983 Millionen Euro in diesem Jahr. Ein Urteil hat die zuständige Kammer bis voraussichtlich Jahresende in Aussicht gestellt.
Bayern und Schleswig-Holstein: 700 Millionen Euro Lücke
In Bayern beziffern die kommunalen Spitzenverbände das verbleibende Defizit allein bei den Kommunen auf 700 Millionen Euro pro Jahr. „Die Kommunen brauchen keine Schönfärberei, sondern verlässliche Rahmenbedingungen", sagt Landkreistagspräsident Thomas Karmasin. Der Freistaat hält 461 Millionen Euro im Landesförderprogramm Ganztagsausbau bereit. Sozialministerin Ulrike Scharf bezeichnet das Land als „starken und verlässlichen Partner" der Städte und Gemeinden. In Schleswig-Holstein teilen Land und Kommunen die Kosten im Verhältnis 75 zu 25, nachdem 2025 rund 180 Ausbauprojekte mit einem Fördervolumen von 220 Millionen Euro vor einem Förderstopp standen. Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionen und steigert seinen Anteil an den Betriebskosten ab 2026 stufenweise auf bis zu 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030. Dass Förderung allein keine Sicherheit bedeutet, zeigt der Fall Gellersen, wo eine Kommune 1,2 Millionen Euro Förderung wegen eines Formfehlers verloren hat.
Wer den Rechtsanspruch auf Ganztag erfüllen muss
Erfüllungspflichtig ist nicht der Schulträger, sondern der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In einigen Flächenländern ist das der Landkreis, nicht die Gemeinde, die die Schule betreibt. Diese Teilung erzeugt Abstimmungsbedarf. Der Bundestag hat Anfang 2026 zusätzlich geregelt, dass Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII den Anspruch in den Ferien erfüllen können. Die Länder dürfen bis zu vier Wochen Schließzeit festlegen.
So wächst der Anspruch bis 2029/30
Der Anspruch wächst jährlich um eine Klassenstufe und gilt ab dem Schuljahr 2029/30 für alle vier Grundschuljahrgänge. Belastbare Bundeszahlen zur Inanspruchnahme liefert erst der vierte GaFöG-Bericht im Dezember 2026. Bis dahin bleibt der Umsetzungsstand eine Sammlung kommunaler Einzelbilanzen. In Baden-Württemberg beginnt das Schuljahr erst Mitte September. Die ersten Vollzugszahlen aus Stuttgart, Mannheim oder Freiburg sind Anfang Oktober zu erwarten.


