Konjunkturpaket

Bundesrat will unbürokratische Hilfe für Kommunen

Bei der letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat Änderungen an den von Bundesregierung geplanten Konjunkturhilfen für die Kommunen vorgeschlagen. Vor allem eine unbürokratischere Verteilung der Gelder ist nun wichtig, sagt der Städte- und Gemeindebund. Die Details und der Zeitplan.

Das milliardenschwere Konjunkturpaket, mit dem die Bundesregierung in der Corona-Krise die Wirtschaft wieder ankurbeln möchte, soll auch den Kommunen helfen. Denn sie rechnen mit hohen Steuerausfällen und massiven Haushaltsdefiziten. Nun hat der Bundesrat nachgelegt: mit Vorschlägen, wie die Hilfen für die Kommunen effektiver fließen können.

Bundesrat will Erleichterungen bei Verteilung des Geldes

In ihrer Stellungnahme zum Regierungsentwurf spricht sich die Länderkammer vor allem für Erleichterungen bei der Verteilung der Gelder für die Gewerbesteuerausfälle durch die Corona-Krise aus. Der Bundesrat schlägt vor, dass die finanzielle Entlastung der Kommunen an den zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen ausgestaltbar und pauschalierter wird. 

Kommunen sollen mehr Spielraum erhalten

Die erwarteten Mindereinnahmen jeder einzelnen Kommune zugrunde zu legen, wie es der Gesetzesentwurf vorsieht, ist nicht leistbar und auch nicht belastbar, heißt es in dem Beschluss der Länderkammer. "Sollten die vom Bundesrat vorgeschlagenen Streichungen im Entwurf erfolgen, würde mehr Ausgestaltungshoheit des jeweiligen Bundeslandes bei der Verteilung der Bundesmittel auf die Gemeinden ermöglicht",  betont ein Experte beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB).

Konkret schlägt der Bundesrat vor,  in dem Gesetzesentwurf die Formulierungen „auf Grundlage der erwarteten Mindereinnahmen“ und  „orientiert sich an den erwarteten Gewerbesteuermindereinahmen und" zu streichen.

Kommunen sollen handlungsfähig bleiben

Die Bundesregierung möchte mit ihrer finanziellen Unterstützung erreichen, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben. Laut Gesetzentwurf übernimmt der Bund mit 6,135 Milliarden Euro die Hälfte der krisenbedingten Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen. Der Ausgleich soll alle betroffenen Gebietskörperschaften erreichen. Die andere Hälfte der Ausfälle wird durch die Länder ausgeglichen.

Mehr Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen

Der Bundesrat fordert zudem, die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung auf 74,9 Prozent anzuheben. Das entspricht dem Beschluss des Koalitionsausschusses. Der Gesetzentwurf sieht bislang hingegen nur eine Beteiligung von bis zu 74 Prozent vor, statt der derzeit geltenden maximal 50 Prozent.  

Die Übernahme eines höheren Anteils an den Kosten ist aus der Sicht des DStGB zu begrüßen, um einen möglichst hohen finanziellen Entlastungseffekt für die Kommunen im Rahmen der Koalitionsbeschlüsse sicherzustellen.

Höherer Bundesanteil gefordert

Neben der Erhöhung des Anteils an der Finanzierung von Sozialleistungen soll nach dem Willen des Bundesrates auch der Bundesanteil an den Kosten aus den Renten-Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR aufgestockt werden: Von derzeit 40 auf 50 Prozent. Diese Regelung soll ab Januar 2021 greifen.

Grundgesetz muss geändert werden

Doch so einfach ist die Empfehlung des Bundesrates zugunsten der Kommunen nicht umzusetzen: Damit der pauschale Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Länder sowie die verstärkte Unterstützung des Bundes bei den Kosten für Sozialleistungen gesetzlich ermöglicht werden, muss das Grundgesetz geändert werden.

Wie geht es dazu weiter? Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, sie verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt dann alle Dokumente dem Bundestag. Sobald der Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit. Damit ist September/Oktober 2020 zu rechnen.

Die Hürden ist nicht gering: Um verfassungsändernde Mehrheiten in beiden Kammern der Bundesgesetzgebung zu erreichen, sind jeweils nicht nur die Stimmen aus der Koalition notwendig. Auch die Opposition im Bund muss zustimmen.

Hier finden Sie den Beschluss.