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Die Grundsteuer ist verfassungswidrig - doch wie wird die Reform aussehen?

Grundsteuer ist verfassungswidrig

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
10. April 2018
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist verfassungswidrig. Bis Ende kommenden Jahres muss eine Neuregelung verabschiedet werden oder die Steuer könnte zum Jahreswechsel wegfallen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten Experten längst vorhergesehen: Die Vorschriften für die Einheitsbewertung zur Berechnung der Grundsteuer in den alten Bundesländern sind verfassungswidrig. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt, laut dem Karlsruher Gericht, zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen der Grund- und Immobilienbesitzer, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.

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