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  3. Jetzt Förderung für Ladeinfrastruktur sichern!

Jetzt Förderung für Ladeinfrastruktur sichern!

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
2. Oktober 2017
So schnell wie möglich soll es in Deutschland eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge geben. Die Bundesregierung beteiligt sich an dem Vorhaben über die Richtlinie "Aufbau einer Ladeinfrastruktur". Nun wurde ein zweiter Förderaufruf veröffentlicht, der auch Städte und Gemeinden einschließt.

Ladesäulen, Leistungselektronik, Parkplatzmarkierung und -sensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme - diese und weitere Investitionen in eine neue Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge fördert der Bund. Das betrifft eine öffentlich zugängliche Normalladeinfrastruktur bis einschließlich 22 Kilowatt und eine öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur größer als 22 Kilowatt. Bei bereits bestehenden Ladestationen kann eine Aufrüstung gefördert werden, sofern ein Mehrwert nachweisbar ist.

Was wird wie gefördert?

Förderung beantragen können dabei sowohl private Investoren als auch Kommunen. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss. Mit Hilfe des Aufrufs erhofft sich die Bundesregierung die Errichtung von bis zu 12.000 Normal- und 1.000 Schnellladepunkten zu initiieren. Die Ladeinfrastruktur wird dabei zu maximal 40 Prozent gefördert. Normalladepunkte bis höchstens 2.500 Euro, Schnellladepunkte bis höchstens 20.000. Der Netzanschluss wird pro Standort ebenfalls bis zu maximal 40 Prozent oder 5.000 Euro bezuschusst. Dafür stehen rund 300 Millionen Euro bis 2020 bereit.

Förderung für Ladeinfrastruktur jetzt beantragen!

Die Förderung wird in Form einer Ausschreibung beantragt. Anträge sind bis Ende Oktober über das Förderportal der Bundesregierung einzureichen. Zentrales Kriterium für den Zuschlag sind möglichst geringe Förderkosten pro Kilowatt Ladeleistung. Um die Förderung zu bekommen, darf mit dem Bau erst nach der Bewilligung begonnen werden. Projektträger für die Abwicklung der Förderung ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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