Städte genehmigen Sonntagsöffnung nicht wegen Klagen
© Fotolia

Klagen: Städte genehmigen Sonntagsöffnung nicht

8. August 2019
Obwohl Nordrhein-Westfalen das Ladenöffnungsgesetz verändert hat, gibt es weiterhin Diskussionen über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage. So hat beispielsweise die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di mehrmals gegen geplante Sonntagsöffnungen geklagt. Der Einzelhandel befürchtet nun, dass die Klagewelle die Kommunen verschreckt...

Vor über einem Jahr hat Nordrhein-Westfalen das Ladenöffnungsgesetz geändert. Damit hat der Einzelhandel eine erweiterte Erlaubnis bekommen, auch sonn- und feiertags zu öffnen. Die Zahl der erlaubten verkaufsoffenen Sonntage wurde verdoppelt und stieg von vier auf acht pro Kommune an. Zudem wurde mit der Änderung auch erlaubt, die Sonntagsöffnung nicht nur im Zusammenhang mit lokalen Events oder Messen zu erlauben - sondern auch zur Belebung der Innenstädte oder der Stärkung des Einzelhandels durchzuführen.

Bilanz nach einem Jahr veränderten Ladenöffnungsgesetz

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hat jedoch gegen verkaufsoffene Sonn- und Feiertage geklagt. Allein zwischen Anfang Januar und Anfang Mai hat Ver.di in 61 Fällen gegen die geplanten Sonntagsöffnungen geklagt. Und in den meisten Fällen hat die Dienstleistungsgewerkschaft tatsächlich gewonnen. Die Folge: Viele Kommunen haben ihre Erlaubnis zur Sonntagsöffnungszeiten zurückgenommen oder geändert.

Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart wertet die Neuregelung dennoch positiv: "Das neue Ladenöffnungsgesetz findet mittlerweile eine gute Anwendung in den Städten und Gemeinden." So verzeichnet er vermehrt Sonntagsöffnungen, während die Klagen sinken. Das Wirtschaftsministerium rechnet in diesem Jahr mit 1317 verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen in Nordrhein-Westfalen. Im Ergebnis wären das allerdings lediglich 19 mehr als im Jahr zuvor.

Wer mit der Umsetzung der Neuregelung nicht zufrieden ist, ist der Handelsverband NRW: "Fakt ist, dass wir nach wie vor nicht ganz glücklich sind, was die Neuregelung gebracht hat oder die Umsetzung betrifft", erklärt Peter Achten, der Hauptgeschäftsführer vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen. So werden die Städte von den Klagen verschreckt - mit der Folge, dass die Kommunen nur sehr zurückhaltend agieren. Laut Achten wird insbesondere die Möglichkeit der Sonntagsöffnung zur Wirtschaftsförderung oder zur Belebung der Innenstädte aus Angst vor möglichen Klagen kaum umgesetzt. Deshalb fordert der Hauptgeschäftsführer die Landesregierung auf, hier nachzubessern.

Positiv für Händler: Urteil des Oberverwaltungsgericht über Sonntagsöffnung

Erst vor kurzem hat das Oberverwaltungsgericht Münster geurteilt, dass Einzelhändler, die im unmittelbaren Umfeld von Veranstaltungen mit "beträchtlichen Besucherstrom" ihren Laden sonntags öffnen wollen, dies auch ohne eine vorherige Prognose über die Besucherzahlen, tun dürfen.

Das war die erste OVG-Entscheidung im Hauptsacheverfahren zum neuen NRW-Ladenöffnungsgesetz. Es gilt als grundsätzlich bedeutend. Wahrscheinlich ist jedoch, dass der Fall auch noch das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen wird.