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  1. Praxis
  2. Katastrophenschutz
  3. Katastrophenschutz: Wer warnt wann?
Feuerwehr im Einsatz gegen einen Brand
Für den Feuerwehreinsatz gelten bestimmte Warnsysteme.
© AdobeStock

Gefahrenabwehr

Katastrophenschutz: Wer warnt wann?

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
8. Oktober 2021
Die Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands hat gezeigt: Unser Warnsystem muss verbessert werden. Doch: Wer ist eigentlich wofür zuständig? Welche Systeme gibt es? Ein Überblick, auch darüber, welche Verbesserungen geplant sind.

Wer die Bevölkerung vor Gefahren warnen muss, das ist im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) geregelt. Bund und Länder teilen sich die Aufgabe. Der Bund erfasst die besonderen Gefahren, die der Bevölkerung im Verteidigungsfall drohen. In eilbedürftigen Fällen löst der Bund die Warnungen unmittelbar aus. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) muss die Bevölkerung vor einem militärischen Angriff warnen.

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