Ein Bild, das in vielen Städten zu erleben ist: Hier hatten sich Klima-Aktivisten der Letzten Generation auf der Sonnenstraße in München im morgendlichen Berufsverkehr festgeklebt.
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Recht aktuell
Klimaaktivisten oder Klimaterroristen?
Die Gruppe „Letzte Generation“ führt seit 2021 öffentlichkeitswirksame Aktionen aus: Sitzblockaden, bei denen sie sich auf Straßen oder an Fahrzeugen festkleben. Wie weit Protest eigentlich gehen darf und welche Handhabe Ordnungsbehörden und Strafjustiz haben, beschreibt der Strafrechtler Alexander Kubik für KOMMUNAL.
Die Liste ist lang: Baumhäuser werden auf Privatgelände errichtet, Kunstwerke in Museen mit Kartoffelbrei oder Tomatensauce beschmiert und es kommt zu Aktionen, bei denen sich Menschen an Dirigentenpulte oder die eigene Anklagebank festkleben. Klimaaktivisten haben jüngst vor dem Bundeskanzleramt einen Baum gefällt. Als Symbol für die Rodung von Wäldern, etwa für neue Autobahnen. Hat all dies in jedem Fall juristische Folgen? Falls ja, welche?