Vergabetipps Start-Up
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Wirtschaftsförderung

Start-Ups - Sechs pfiffige Vergabetipps

Kleine Unternehmen vor Ort sollen häufiger zum Zuge kommen. Das wünschen sich auch viele Kommunen. Wie vor allem Start-Ups vor Ort gefördert werden können, zeigen unsere sechs Tipps:
  1. Mittelstands­klausel - Die Mittelstandsklausel besagt, dass mittel­ständische Interessen bei der Vergabe vornehmlich berücksichtigt werden sollten. Zu diesem Zweck können zu beschaffende Leistungen in Teil- oder Fachlose eingeteilt werden.

  2. Neben­angebote - Kommunen können Nebenangebote in der Auftragsbekanntmachung zulassen. So können Bieter bessere Lösungen, passendere und fortschrittlichere Alternativen benennen. Nebenangebote sind Angebote, die von den Bedingungen des Auftrags abweichen.

  3. Funktions- statt Leistungsanforderungen - Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung wird in der Vergabe definiert, um welches Problem es sich handelt und eine entsprechende Lösung gesucht. Das gibt den Bietern die Möglichkeit, unterschiedliche Lösungsangebote für den gleichen Auftrag einzureichen. Die Kommune kann sich dann für den bestmöglichen Lösungsweg, der ihr vorgeschlagen wurde, entscheiden.

  4. Schulung für Start-Ups und Beschaffer - Start-Ups, die vornehmlich im Bereich der Privatwirtschaft tätig sind, kennen sich mit der öffentlichen Vergabe und den Gegebenheiten im öffentlichen Sektor meist nicht aus. Schulungsangebote und Beratungsstellen könnten ihnen helfen, sich auch auf öffentliche Ausschreibungen zu bewerben. Auf der anderen Seite müssen Beschaffer mit den nötigen Ressourcen und Fachinformationen ausgestattet werden, um Start-Ups in ihren Ausschreibungen sinnvoll berücksichtigen zu können.

  5. Innovations­partnerschaften - Eine Kommune kann über eine solche Partnerschaft die Entwicklung neuer Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen bei einem Unternehmen fördern. Gleichzeitig erwirbt der Auftraggeber damit das daraus resultierende Produkt. Möglich ist das aber erst, wenn ein Vergabeverfahren oberhalb des EU-Schwellen­werts liegt.

  6. E-Vergabe - E-Vergabeplattformen werden in Deutschland nach wie vor oft nur genutzt, wenn es vorgeschrieben ist. Zudem sind die Plattformen weiterhin uneinheitlich. Zusätzliche Bekanntmachungen und Verlinkungen auf entsprechende Ausschreibungsplattformen über die eigene Homepage können Unternehmen vor Ort ebenfalls helfen.