Lockdown- Symbole
Von Lockdown zu Lockdown?
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Corona-Bekämpfung

Kommt jetzt doch ein neuer Lockdown?

Kommt jetzt doch der Lockdown? Der Druck auf die künftige Regierung wächst- auch durch die neue Corona-Variante Omikron. Die nächsten Schritte! An diesem Dienstag, 30. November, werden Bund und Länder beraten - weitaus früher als geplant. Wegweisend: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden gegen die ab Frühjahr geltende sogenannte Bundesnotbremse zurückgewiesen.
Akualisiert am 30. November

Die künftige Ampelkoalition hat die Epidemische Lage zum 25. November auslaufen lassen. Sie war Voraussetzung für umfangreiche, wenn auch teilweise umstrittene Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie. Das veränderte, nun geltende Infektionsschutzgesetz räumt den Ländern ein, landesrechtlich Corona-Regeln festzulegen wie Abstandsgebote, Maskenpflicht, Ausschluss von Ungeimpften aus weiten Teilen des öffentlichen Lebens über 2-G- (geimpft, genesen), 3-G- (geimpft, genesen oder getestet) und das noch strengere 2-G-Plus (geimpft, genesen und gestestet). Eine Länderöffnungsklausel sieht vor, dass die Länder strengere Corona-Maßnahmen treffen können, falls es die Infektionslage erfordert. Doch flächendeckende Lockdowns sind damit nicht mehr möglich. Auch keine Ausgangssperren und auch nicht die flächendeckende vorsorgliche Schließung von Schulen und Kitas.

Lockdown nicht mehr ausgeschlossen

Die wegen der alarmierenden Inzidenzen von Sachsen und Bayern verhängten Teil-Lockdowns sind rechtlich abgedeckt. Denn für bereits bestehendes Landesrecht gilt eine Übergangsfrist: Bis maximal 15. Dezember können die weitergehenden landesrechtlichen Maßnahmen auf Grundlage des bisherigen Umfangs des Schutzmaßnahmen-Katalogs angewendet werden, sofern die jeweilige Rechtsverordnung oder Anordnung bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten ist. Virologen fordern inzwischen einen bundesweiten Lockdown. Impfen alleine reiche nicht aus, um die gewaltige vierte Welle zu brechen.

In Kreisen der künftigen Regierungskoalition gilt ein Lockdown künftig als nicht mehr ausgeschlossen. Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz will im Kampf gegen die Corona-Pandemie nach dem rasanten Anstieg der Corona-Zahlen und dem Auftreten der neuen Virus-Variante Omikrom "künftig keine Möglichkeiten mehr ausschließen".

Der bayerische Gesundheitsminister und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Klaus Holetschek, verlangt wie viele andere, dass das für 9. Dezember geplante Bund-Länder-Treffen vorgezogen wird. So kommt es jetzt: Schon an diesem Dienstag, 30. November werden  Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihr designierter Nachfolger Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder über die weiteren Corona-Maßnahmen beraten. Denn auch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina fordert umfassende Kontaktbeschränkungen. Abwarten wäre die falsche Strategie.

Corona-Regeln: Wie sind die nächsten Schritte?

  • Die Grünen-Chefin und designierte Verteidigungsministerin Annalena Baerbock forderte die Länder auf, alle ihnen durch das Infektionsschutzgesetz möglichen Maßnahmen umzusetzen. Es müsse nach Dienstag geschaut werden, ob alle Länder alle notwendigen Maßnahmen ergriffen haben“, sagte sie  im ARD-Talk "Anne Will". Die Länder haben die Corona-Regeln bereits verschärft, es gelten aber unterschiedliche Vorschriften.
  • An diesem Dienstag, 30. November, gibt das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zur Bundesnotbremse bekannt, die ab 24. April gegriffen hatte. Von der Entscheidung hängen die weiteren Maßnahmen in der Corona-Politik ab.  Die damaligen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen seien verhältnismäßig gewesen, befand das Gericht jetzt. Gegen die damit verbundenen Vorschriften wurden mehr als 300 Klagen und Eilanträge in Karlsruhe eingereicht. Hier finden Sie das damalige Gesetz und hier die aktuelle Begründung der Bundesverfassungsrichter.
  • Die für 9. Dezember geplante Bund-Länder-Konferenz wird vorgezogen. Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihr designierter Nachfolger Scholz und die Ministerpräsidenten wollen schon an diesem Dienstag, 30. November, auf Basis der Verfassungsgerichts-Entscheidung weitere Corona-Maßnahmen beraten.
  • Der Corona-Krisenstab startet diese Woche.
  • Der Bundestag könnte zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um die Möglichkeiten der Länder zu erweitern. Bislang ist nur nach dem alten Infektionsschutzgesetz ein solcher Lockdown wie in Sachsen möglich.

Die jüngsten Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz. Die wichtigsten Maßnahmen im neuen Infektionsschutzgesetz.

Aktualisierung: Die Ergebnisse der Beratung von Bund und Ländern an diesem Dienstag finden Sie hier.