Bürokratie
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Landrat

Modernisierungsgesetz - noch mehr Bürokratie?

Das zweite Modernisierungsgesetz sollte das Vergaberecht entbürokratisieren. Ein Landrat wendet sich an den bayerischen Innenminister: Für die Kommunen sei das Gegenteil der Fall.

Als der Bayerische Landtag Ende 2024 das zweite Modernisierungsgesetz auf den Weg brachte, gingen auch die Kommunen davon aus, dass damit so manches auch für die öffentliche Verwaltung einfacher würde. Das Gesetz sieht umfangreiche Änderungen im öffentlichen Vergaberecht vor. So gelten seit Januar 2025 in Bayern deutlich erhöhte Wertgrenzen bei Vergabe. Nicht nur Unternehmen, auch die Verwaltung sollte entlastet werden. Darauf hofften vor allem Gemeinden mit wenig Personal.

Landrat kritisiert bürokratische Vorgaben

Doch in der Praxis, so kritisierte jetzt der Landrat des Landkreises Augsburg, Martin Sailer, bringe das neue Modernisierungsgesetz in diesem Punkt mehr statt weniger Bürokratie. "Entgegen der angekündigten Vereinfachung wurden wir in einem nachträglichen Mitteilungsschreiben und eine Änderungsbekanntmachung über erhöhte Anforderungen an die sogenannten Drittaufträge informiert", kritisiert der Landrat. Die Folge: "Der Dokumentationsaufwand ist so sogar noch gestiegen."

Ab 1 Euro Auftragswert drei Vergleichsangebote notwendig

Bisher war in der öffentlichen Verwaltung unterhalb des Vergabe-Grenzwertes von 25.000 Euro kein förmliches Verfahren mit Wettbewerb notwendig, doch künftig müssten bereits ab einem Auftragswert von nur 1 Euro drei Vergleichsangebote eingeholt werden - oder es muss eine freiwillige sogenannte Ex-Ante-Bekanntmachung gemacht werden", so der Landrat.  Im nationalen Vergaberecht ist die Ex-Ante Ausschreibung eine Bekanntmachung, die bereits vorab die Rahmenbedingungen eines geplanten Auftrags beschreibt. "Alternativ besteht die Möglichkeit, Markterkundungen oder Internetrecherchen durchzuführen. Aber auch diese müssen schriftlich dokumentiert werden." Sein Fazit: "Von Bürokratie kann hier in keinem Fall die Rede sein - im Gegenteil."

Innenminister um Korrektur gebeten

Landrat Sailer hat sich nun an den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann gewandt. In seinem Schreiben bat er darauf, die Regelungen zu prüfen. "Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass dies so wirklich gewünscht war", betonte der Landrat. Immerhin sei der Leitgedanke der gesetzlichen Neuregelung es gewesen, die Verfahren zu entbürokratisieren und zu beschleunigen und nicht noch mehr personelle Kapazitäten zu binden.

Das Landeskabinett hat jüngst über den Entwurf des dritten Modernisierungsgesetzes beraten. Die Schwerpunkte liegen bei diesem dritten Gesetz beim Zuwendungsrecht, Immissionsschutzrecht, Brandschutz und Baurecht sowie bei Umweltverträglichkeitsprüfungen.