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  3. Neues Urteil zum Thema E-Scooter
E-Scooter sind für die Einen Segen, für die anderen ein Fluch - ein Gericht hat nun bestätigt, dass "im Weg herumstehende" E-Scooter kostenpflichtig umgesetzt werden dürfen
E-Scooter sind für die Einen Segen, für die anderen ein Fluch - ein Gericht hat nun bestätigt, dass "im Weg herumstehende" E-Scooter kostenpflichtig umgesetzt werden dürfen
© 123rf

Wildparken

Neues Urteil zum Thema E-Scooter

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
5. Juli 2024
E-Scooter führen zu vielen Diskussionen bei den Bürgern. Die einen lieben sie als zusätzlichen Teil der öffentlichen Nahverkehrs - weil man schnell mit ihnen innerhalb einer Stadt von A nach B kommt - und das mit einem gewissen Spassfaktor. Die anderen beschweren sich, dass die E-Scooter häufig "irgendwo" abgestellt werden. Doch das muss eine Kommune nicht hinnehmen - wenn es Regeln gibt, dürfen Kommunen die E-Scoooter auch umsetzen und die Kosten dafür den Nutzern in Rechnung stellen. So sagt es ein neues Urteil.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat in einer Entscheidung vom 03.07.2024 die Klage einer Anbieterin von E-Scootern gegen einen Kostenbescheid der Stadt Frankfurt abgewiesen. Die Klägerin hatte gegen die Stadt geklagt, weil sie zur Erstattung der Kosten für das Umsetzen eines falsch abgestellten E-Scooters herangezogen wurde. 

E-Scooter-Klage: Sachverhalt und Gegenstand

Die Klägerin, eine bundesweit in etwa 20 Städten tätige Anbieterin von Elektrokleinstfahrzeugen, ermöglicht es Privatpersonen, E-Scooter über eine Smartphone-App zu mieten und nach der Nutzung beliebig im Stadtgebiet abzustellen. Im September 2023 stellte eine Hilfspolizeikraft der Stadt Frankfurt fest, dass ein von der Klägerin bereitgestellter E-Scooter auf einem Gehweg und auf einem taktilen Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen abgestellt war. Die Stadt setzte den E-Scooter um und stellte der Klägerin hierfür 74 Euro in Rechnung.

Die Klägerin erhob Klage gegen den Kostenbescheid, da sie der Auffassung war, dass keine rechtliche Grundlage für die Kostenerhebung bestehe. Zudem hielt sie die Höhe der Gebühr für unverhältnismäßig hoch, da das Umsetzen des Fahrzeugs nur wenige Sekunden gedauert habe und in anderen Städten geringere Gebühren erhoben würden.

Die Stadt Frankfurt widersprach der Klägerin und erklärte, dass sie die Gebühren auf den allgemeinen Gebührentatbestand für Verwaltungstätigkeiten stützen könne, der eine Mindestgebühr von 74 Euro vorsehe. Zudem hätten E-Scooter einen hohen Rollwiderstand und könnten nicht ohne Weiteres umgesetzt werden. Es stehe der Klägerin frei, verkehrsordnungswidrige Zustände durch eigene Beauftragte beheben zu lassen.

So hat das Gericht die E-Scooter Entscheidung begründet

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wies die Klage der Klägerin ab (Aktenzeichen 12 K 138/24.F). Die Kammer führte in der mündlichen Verhandlung aus, dass das Abstellen des E-Scooters auf dem Gehweg gegen das allgemeine straßenverkehrsrechtliche Rücksichtnahmegebot verstoße. Die Klägerin argumentierte, dass sie keine Möglichkeit habe, Regressansprüche gegen die Nutzer der E-Scooter geltend zu machen, da ihr entsprechende Daten fehlen würden. In der Verhandlung wurde außerdem diskutiert, ob die Bereitstellung der E-Scooter im Stadtgebiet als Sondernutzung oder Gemeingebrauch anzusehen sei und welcher tatsächliche Aufwand durch das Umsetzen eines E-Scooters entstehe.

Die Kammer des VG deutete an, dass hinsichtlich der Höhe der Gebühr keine rechtlichen Zweifel bestehen dürften. Sie sah den Gebührentatbestand und die Höhe von 74 Euro als rechtmäßig an, da die Kosten durch den Verwaltungsaufwand gerechtfertigt seien.

Was das neue Urteil für andere Kommunen bedeutet

Das Urteil des VG Frankfurt am Main bestätigt die Rechtmäßigkeit von Kostenbescheiden für das Umsetzen falsch abgestellter E-Scooter und stützt sich dabei auf bestehende gebührenrechtliche Vorschriften. Die Entscheidung unterstreicht die Verantwortung der Anbieter von E-Scootern für das ordnungsgemäße Abstellen ihrer Fahrzeuge und zeigt auf, dass Städte berechtigt sind, Kosten für das Umsetzen in Rechnung zu stellen, wenn Fahrzeuge verkehrswidrig abgestellt werden.

Die Einführung fester Abstellbereiche könnte langfristig dazu beitragen, das Problem des falsch abgestellten E-Scooters zu lösen und sowohl die Verkehrsordnung als auch die Sicherheit auf Gehwegen zu verbessern. Das Urteil könnte daher Signalwirkung für andere Städte haben und dazu beitragen, klare Regelungen und Verantwortlichkeiten im Umgang mit Elektrokleinstfahrzeugen zu etablieren.

E-Scooter stehen überall herum.

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