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Der Online-Führerschein sollte ab heute Realität sein - noch hakt es, doch schon bald soll das Projekt in zahlreichen Landkreisen anrollen
Der Online-Führerschein sollte ab heute Realität sein - noch hakt es, doch schon bald soll das Projekt in zahlreichen Landkreisen anrollen

OZG nimmt Fahrt auf

Online-Führerschein rollt langsam an

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
15. Juli 2020
Die zahlreichen Leistungen des Online-Zugangsgesetzes haben bekanntlich viele Pilotprojekte - heute wäre wieder einer dieser Tage, wo eine Leistung in einem ersten Landkreis freigeschaltet werden sollte. Es geht um den Online-Führerschein. Der Landkreis steht auch bereit - die Technik aber noch nicht. Woran es hapert und wann der Online-Führerschein kommt, ein Überblick zum Stand der Dinge!

Kaum ein Projekt im Rahmen des OZG ist aus Sicht der Bürger so spannend, wie der Online-Führerschein. Neben Personalausweis und Reisepass ist er das wohl am häufigsten nachgefragte Dokument in Behörden. Allein im vergangenen Jahr haben die kommunalen Behörden fast 1,4 Millionen Führerscheine ausgestellt. Und so kommt dem Start des Pilotprojekts auch eine besondere mediale Aufmerksamkeit zu teil. Der Main-Kinzig Kreis in Hessen war ausgewählt, als erstes den Online-Führerschein anzubieten und somit die Funktionsweise dieser Leistung aus dem Online-Zugangsgesetz zu testen. Corona hat dem aber einen Strich durch die Rechnung gemacht. Denn der technische Prozess basiert auf der gleichen Plattform wie die Corona-Soforthilfen. Und die wurden logischerweise vorgezogen, so dass das Pilotprojekt heute noch nicht starten kann. Am Main-Kinzig Kreis und somit an einer kommunalen Behörden liegt das aber nicht. Vielmehr gibt es technische Probleme etwa beim Upload des biometrischen Bildes und der Unterschrift. Und das hat viel mit den rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene zu tun. Aber der Reihe nach...

Technik und Gesetze sind für Online-Führerschein noch nicht ausgelegt 

Die Gretchenfrage beim Online-Führerschein ist im Moment: Wie gelingt es, Foto (biometrisch) und Unterschrift auf den Führerschein zu bringen, wenn der Bürger sich nicht vor Ort in der Führerscheinstelle meldet, sein Foto mitbringt und unterschreibt? Technisch sollte das eigentlich über den Personalausweis gelöst werden. Denn das Bild aus diesem Ausweis liegt ja bereits bei der Behörde. Aber rechtlich dürfen im Moment darauf nur Zoll und Polizei zugreifen. Die Unterschrift ist bisher im Chip des Personalausweises gar nicht hinterlegt. Die liegt nur im Pass- und Personalregister. Und genau darauf muss das System dann zugreifen können. Doch auch das klingt einfacher als es ist, denn es gibt in Deutschland mehr als 200 verschiedene Register und mit ihr unterschiedliche technische Standards. Und rechtlich dürfen auf diese Register wiederum nur die jeweils zuständigen Behörden zugreifen. Die verschiedenen Register müssen also erst einmal verknüpft werden, was ebenfalls rechtlich noch erlaubt werden muss. 

Bundesinnenministerium setzt für Pilotversuch beim Online-Führerschein auf eine Ausnahmeregelung 

Ob und wann die Verknüpfung dieser Register Realität wird ist somit im Moment noch unklar. Das Bundesinnenministerium will den Pilotversuch im Main-Kinzig Kreis trotzdem so schnell wie möglich starten. Er wird noch im Sommer anrollen heißt es unisono von den Behörden. Um das sicherzustellen, will das Ministerium nach einem Bericht des Tagesspiegel offenbar den Start mit angezogener Handbremse möglich machen. Heißt konkret: es soll eine Ausnahmeregelung für den Main-Kinzig Kreis geben. Der sieht vor, dass sich Nutzer die Fotos und die Unterschriften einfach selbst hochladen können. Damit braucht es zumindest zum Start keine notwendige Anbindung an das Register. Das sei aber natürlich nur eine Übergangslösung. Sobald es erste Erfahrungen aus dem Main-Kinzig Kreis gibt, sollen weitere Landkreise und Städte zunächst in Hessen ebenfalls den Online-Führerschein anbieten. Wann die Leistung bundesweit an den Start gehen kann, ist aber noch unklar. Einen Termin will das Bundesinnenministerium noch nicht nennen. Zuständig für diese Leistung des OZG sind die Bundesländer Hessen und Baden-Württemberg. Auch das Bundesverkehrsministerium ist an der OZG-Leistung beteiligt. 

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