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Open Government in der Verwaltung - bisher keine wirkliche Erfolgsgeschichte

Open Government auf dem Prüfstand

20. April 2018
Eine wissenschaftliche Analyse zum Thema Open Government malt ein düsteres Erfolgsbild. Die erhofften Wirkungen wurden offenbar deutlich überschätzt, die Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis hingegen deutlich unterschätzt. Im KOMMUNAL-Gastbeitrag erklären Uwe Hochmuth und Michael Mangold vom Institut für angewandte Wirtschaftsforschung ihre Ergebnisse.

Text: Uwe Hochmuth, Michael Mangold Rund um das Thema open data wurden in den zurückliegenden Jahren mehrere grundlegende rechtliche Änderungen von Seiten der Europäischen Union und der Bundesregierung beschlossen.Sodas Geodatengesetz der EU, dessen bundesdeutsche Umsetzung imGeodatenzugangsgesetz, das EU-Gesetz zurPublic Sector Informationsowiedie jeweilige Umsetzung in bundesdeutsches Recht und nicht zuletzt das open data-Gesetz des Bundes vom Sommer 2017, dem mancherorts entsprechende Landesgesetze folgten. Die spezielle Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen wurde sowohl von der EU als auch von der Bundesregierung mit drei wesentlichen Argumenten begründet. So soll zum einen die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen durch Start-up-Unternehmen initiiert werden, in deren Folge Arbeitsplätzeim Digitalbereichentstehen. Zum anderen verspricht man sich durch die Datenbereitstellungintensivere Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger in denzivilgesellschaftlichenMeinungsbildungs-und indenpolitisch-administrativenEntscheidungsprozessen.Und zum weiteren werden verwaltungsinterne Kosteneinsparungenbeziehungsweise Effizienzsteigerungen erwartet.

Open Government Studie: Das sind die Zwischenergebnisse

Zwischenergebnisse einer noch laufenden bundesweiten empirischen Untersuchung in Großstädten erlauben einen ersten genaueren Blick auf die Realisierung der mit open government Dataverbundenen Erwartungen.Die Expertenbefragungen in den Verwaltungen von besonders avancierten Großstädten zeigen dabei durchgängig, dassbisherkeine einschlägigen Start-ups entstanden sind.Diese Feststellungwird auch von Experten aus dem Bereich der digitalen Gründerszene bestätigt. Auch die Potenziale werden überwiegend als gering eingeschätzt.Allein einige bereits tätige Unternehmen hätten einen besseren Zugang zu öffentlichen Daten erhalten und diese in ihre umfänglichere Tätigkeit integriert.

Auch im zweiten Begründungsbereichergibt sich ein ernüchterndes Bild. So hält sich nach Aussagen der Experten dasaktiveInteresse der Bürger an offenen Daten der Kommunalverwaltungen sehr in Grenzen; es werden lediglich vereinzelte Zugriffe auf die vorhandenenDaten festgestellt. Einhellig geht man davon aus, dass aktuell jeweils nur ein kleiner Kreis einschlägig fachkundigerBürger mit diesen Daten jenseits der unmittelbaren Anschauung arbeiten kann– zumal die Daten aus rechtlichen Gründen nur in Rohform vorliegen. Um diese Datenvon Bürgerseite ausin der zivilgesellschaftlichen und politischen Öffentlichkeit sinnvoll nutzen zu können, muss nicht nur über ihr Vorhandensein, sondern auch über die Formen der verantwortlichen Verarbeitung aufgeklärt werden. Unbenommen hiervon sind lediglichSzeneaktivitäten, wie zum Beispiel.„Hackathons“, die jedoch spezifische Bedürfnisse einer gleichermaßen fachkundigen, wie recht überschaubaren Klientel befriedigen.

Open Government: Erwartungshaltung inzwischen deutlich eingetrübt

Gegenüber den euphorischen Anfangsannahmen, neue Geschäftsmodelle mit entsprechenden Arbeitsplätze zu schaffen und den zivilgesellschaftlichen Bürgerwilllen unmittelbar zum Tragen kommen zu lassen, erscheinen die jetzt in den Expertengesprächen formulierten Erwartungen sehr defensiv: man solle per Öffentlichkeitsarbeit überhaupt einen Bedarf an diesen Daten erst wecken, die sinnvollen Anwendungsbereiche ermitteln und die Kenntnisse zur Datennutzung entwickeln.

Zusätzlich zu dieserernüchternden Zwischenbilanz hinsichtlich der Zielerreichung bei der Datennutzung wird auch eine Erschwerung bei der Datenbereitstellung sichtbar. Nach übereinstimmender Expertenmeinung aus den Großstädten ist letztere nicht isoliert machbar. Vielmehr muss sie in eine komplexe Struktur von tiefgreifenden Digitalisierungsprozessen, die wiederum eine weitreichende Neuordnung der Verwaltungsabläufe zur Folge haben, integriert werden. Der dadurchentstehende technische und organisatorische Handlungsbedarf erfordert jedocheinen höheren finanziellen und personellen Ressourceneinsatz. Die zum Beispieldaraus zwingend entstehenden neuen und höheren Anforderungen an die Beschäftigten sind dabeinoch nicht annähernd beschrieben und bewertet. Es zeichnet sich dadurch insgesamt ab, dass auch das dritte Argument, jenes der Effizienzsteigerung beziehungsweise der Kostenreduktion in der öffentlichen Verwaltung, sich mit der Umsetzung von open government data – zumindest vorerst – seinen Geltungsanspruch nicht wahren kann.

Open Government: Überschätzt und unterschätzt zugleich

Holzschnittartig ließe sich als Zwischenstand sagen, dass die erhofften unmittelbaren Wirkungen von open government data deutlich überschätzt, die umfassenden Transformationsprozesse und deren Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis hingegen deutlich unterschätzt wurden.  Schließlich ist auch – zumindest mittelfristig -  ein höherer Ressourceneinsatz zu erwarten und weniger ein pauschaler Einsparungseffekt.

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