Parkplätze: In NRW sollen künftig die Kommunen entscheiden
Regelungen zu Parkplätzen sind sehr unterschiedlich
In einigen Bundesländern verpflichten Landessatzungen jeden Bauherrn, mit dem Bau eines Hauses auch Parkplätze zu schaffen. Doch die Regelungen sind sehr unterschiedlich. In Baden-Württemberg etwa kann durch den Bau von Fahrradabstellplätzen die Zahl der KfZ-Plätze reduziert werden. Andere Bundesländer - etwa Hamburg und Berlin - haben ihre entsprechenden Satzungen wieder abgeschafft. Auch in Bayern entscheiden die Kommunen über eine mögliche Stellplatzpflicht. Im größten deutschen Bundesland, in NRW, gilt bisher die sogenannte Stellplatzpflicht. Doch nur noch bis zum Ende des Jahres.
Kommunen entscheiden künftig über die Stellplatzpflicht
Zum 1. Januar kommenden Jahres fällt zwischen Rhein und Ruhr die gesetzlich vorgeschriebene Stellplatzpflicht weg. Sie besagt bisher, dass beim Errichten von Bauten "ausreichend Parkplätze" geschaffen werden müssen. Eine schwammige Formulierung. Daher will der Gesetzgeber künftig den Kommunen überlassen, ob und wie sie die Parkplätze künftig anordnen wollen. Die Stadt Bielefeld etwa kündigte bereits eine eigene Satzung an.
Bauen ohne Parkplätze wird günstiger

Befürworter sehen im Wegfall der Stellplatzpflicht vor allem ein Instrument, kostengünstiger Wohnraum zu schaffen. Angesichts fehlender Bautätigkeit und teils fehlender Wohnungen in Deutschland ein gewichtiges Argument. Gegner befürchten, dass ein Verzicht auf Stellplätze in einem Viertel zu Parkraumnot in der Nachbarschaft führen könnte. Der ADAC fordert die Kommunen daher auf, eine Gesamtplanung zu machen und nicht in einzelnen Baugebieten unterschiedliche Regelungen zu schaffen. Der ADAC füchtet, Stellplatzsatzungen könnten vereinzelt zum politischen Spielball werden. Dennoch begrüßt auch der Automobilverband die Neuregelung grundsätzlich. "Die Städte kennen ihre örtlichen Gegebenheiten besser als das Land", so ihr Sprecher in NRW Ralf Collatz in einem Zeitungsinterview.
Mustersatzungen für Regelung von Parkplätzen sind in Vorbereitung
Der Städte- und Gemeindebund in NRW hat den Kommunen bereits Mustersatzungen in Aussicht gestellt. Sie seien ab August verfügbar. So bestehe genügend Zeit, um eigene Satzungen zum JAhreswechsel in Kraft treten zu lassen. Der Verband empfiehlt den Kommunen unter anderem Rahmenwerte für Parkplatzquoten.
Keine Panik: Es gibt Übergangsregelungen
Wichtig ist noch: Es wird zu dem Gesetz eine Übergangsfrist geben. Die neue Landesbauordnung - in der die Parkplätze bisher geregelt waren, künftig aber nicht mehr - tritt zum Ende des Jahres 2017 in Kraft. In Städten und Gemeinden, die zunächst auf eine eigene Satzung verzichten, bleibt bis zum Ende des Jahres 2018 die alte Regelung in Kraft. Erst ab 2019 gilt dann entweder: Es gibt keine Verordnung mehr oder es wurde eine neue, kommunale Verordnung, geschaffen.