Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Praxis
  2. Arbeiten im Öffentlichen Dienst
  3. Der Personalausweis kommt aufs Smartphone
Er soll absolut fälschungssicher werden - der Personalausweis kommt ab Dezember aufs Smartphone
Er soll absolut fälschungssicher werden - der Personalausweis kommt ab Dezember aufs Smartphone
© 123rf

In 3 Varianten

Der Personalausweis kommt aufs Smartphone

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
14. Oktober 2021
11.806 Stunden - so viel Lebenszeit kostet es die Deutschen statistisch berechnet jedes Jahr, den Personalausweis zu zücken. So rechnet es zumindest das Bundesinnenministerium vor. Ab Dezember soll sich das ändern - der Personalausweis kommt aufs Handy. Nachdem das Gesetz ja schon seit September in Kraft ist. Ab Dezember heißt aber auch: Nicht überall und nicht sofort, quasi scheibchenweise...

"Den Personalauweis bitte" - einer der wichtigsten Sätze bei Behörden aber auch Banken oder bei der Polizei. Denn jeder Deutsche muss sich legitimieren können. Eine Tradition, die etwa die Briten überhaupt nicht verstehen können. Dort gilt es als "massiven Eingriff in die Grundrechte" wenn man einen Personalausweis bei sich führen muss. Ausschließlich bei Auslandsurlauben oder ähnlichem steckt der Brite daher überhaupt mal seinen Ausweis ein. Ein Stück Freiheit, dass jeder "unerkannt" auch gegenüber Polizei und Behörden agieren darf, so dort die Einstellung. In Deutschland ist das bekanntlich ganz anders. Keine Kontoeröffnung ohne Personalausweis. 

So ist die Pflicht zum Personalausweis in Deutschland geregelt 

Die Ausweispflicht in Deutschland schreibt vor, dass jeder Staatsbürger mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein gültiges Ausweisdokument besitzen muss. Gültig sind der Personalausweis oder ein Reisepass. Diese Ausweisplicht ist in § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) festgelegt. Wer nun kein gültiges Ausweisdokument besitzt begeht eine Ordnungswidrigkeit, was entsprechend mit einer Geldbuße bis zu 3000,- Euro geahndet werden kann.

Das Gesetz schreibt aber lediglich vor, dass man im Besitz eines Ausweisdokumentes sein muss – nicht aber, dass man dieses ständig bei sich führe muss. In bestimmten Situationen gibt es aber dann doch eine Mitführungspflicht. Etwa bei Grenzüberschritten oder auch bei bestimmten Berufsgruppen, etwa zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Das gilt für Mitarbeiter in Branchen wie der Fleischwirtschaft, im Gebäudereinigungsgewerbe oder auch im Hotel- und Gaststättenbereich. 

Anders als oft vermutet, müssen Sie aber etwa bei einer Verkehrskontrolle keinen Personalausweis vorzeigen. Hier genügt der Führerschein. Jedoch haben Sie die Pflicht zur Angabe ihrer Personalien. Nach den Polizeigesetzen der Länder und der StPO kann die Polizei aber berechtigt sein, Identitätsfeststellungen durchzuführen, das gilt vor allem auf Bahnhöfen, Flughäfen oder an Regierungsgebäuden. 

Streit um den neuen Personalausweis - was auf Bürger und Kommunen zukommt

Neuer Streit um digitalen Personalausweis

Das Papierfoto auf dem Personalausweis hat ausgedient - dafür werden 2 Fingerabdrücke Pflicht - die neuen Regeln im Überblick!
MEHR

Wie der neue elektronische Personalausweis aussieht 

Seit September ist nun das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät in Kraft. Die technische Umsetzung erfolgt ab Dezember. Dann soll es laut Innenministerium nur noch drei Minuten dauern, um auf dem eigenen Smartphone den Ausweis zu speichern und dann mit der "Ausweis App 2" zu verwenden. Dafür braucht das Handy aber einen speziellen Sicherheitschip, der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein muss. Bisher bietet ein einziger Anbieter (Samsung Galaxy S20) das an. Bis Mitte nächsten Jahres soll für Smartphones anderer Hersteller eine zweite Variante der Smart-eID verfügbar sein. Die speichert die Ausweisinformationen dann nicht auf einem separaten Chip, sondern verschlüsselt im Hauptspeicher des Gerätes. Die Sicherheit gilt hier aber als nicht ganz so hoch, einzelne Anwendungen könnten also ausgeschlossen werden. Banken etwa könnten das als zu unsicher empfinden. Daher ist noch eine dritte Variante in Arbeit.

Blockchain für den Personalausweis 

Das ID-Wallet soll auf einer dezentral verwalteten Blockchain künftig Dokumente wie Führerschein, Geburtsurkunde oder eben den Personalausweis speichern können. Sie war bereits im September gestartet, dann aber nach vielen Fehlern wieder aus den App Stores entfernt worden. Im Unterschied zur Smart eID gilt sie Basis-ID aber noch nicht als offizielles Ausweisdokument, auch hier kann es also sein, dass einige Stellen sie nicht akzeptieren werden. 

Beste Lösung bleibt also die Smart-eID, so sie denn auf dem Smartphone dann überall verfügbar ist. Wenn das bei weiteren Anbietern (IPhone ist angeblich in Arbeit) installiert ist, müssen Sie nur noch die Onlinefunktion des Ausweises aktivieren und den Brief mit der Online-Pin parat haben. Beides stellen die Kommunen ab kommender Woche auch online erneut zur Beantragung zur Verfügung. Egal ob Sie erstmals eine PIN wünschen oder die bisherige vergessen haben. Der Schnittstelle lässt sich der Ausweis dann vom Smartphone in die AusweisApp2 auslesen, wird per PIN bestätigt und somit gespeichert. 

Julia Töpfer vom Ludwigsburger Bürgerbüro zeigt, wie der Ausweis-Automat funktioniert

Der Ausweis-Automat ist da

Reisepässe und Personalausweise rund um die Uhr am Automaten abholen -wie Kommunen ihren Bürgerservice sinnvoll ausbauen können!
MEHR

Der elektronische Personalausweis soll in wenigen Monaten Realität sein und auf dem Handy verfügbar sein

Bundesregierung bestätigt: Personalausweis kommt bald aufs Handy

Der elektronische Personalausweis ist auf dem Weg - der Testbetrieb startet in Kürze - was das für Bürger und Verwaltung bedeutet
MEHR
Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Christian Erhardt-Maciejewski

  • Während Berlin diskutiert, handeln Bürgermeister und Landräte längst. Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger, Bezahlkarten für Flüchtlinge, harte Sparmaßnahmen: Warum die letzten echten Reformer Deutschlands in den Rathäusern sitzen
    Die letzten Reformer

    Deutschlands Bürgermeister retten den Staat

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • „Sonstige Leistungen der Kommunen“ beim Bürgergeld: Ausländer beziehen doppelt so viel Geld wie Deutsche
    Bürgergeld sprengt kommunale Haushalte

    Diese Leistungen kosten Städte und Gemeinden Milliarden

    von Christian Erhardt-Maciejewski
  • Der Bauturbo soll alles schneller machen - er macht es aber nicht unbedingt besser. Worauf Sie achten müssen, damit Sie schneller UND besser bauen können, zeigt ein spannender Leitfaden
    Handreichung zum Herunterladen

    Bauturbo: So nutzen Kommunen die neue Freiheit beim Wohnungsbau

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Lesen Sie auch...

  • Digitalisierung

    Roboter als neue Laufpartner auf den Straßen

    von Franz-Reinhard Habbel
  • Tipps

    Mobbing: Ausgrenzung erkennen und handeln

    von Silke Böttcher
  • 90 Meter Wahnsinn

    Bürokratie-Irrsinn: Ein Radweg, der Deutschland erklärt

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Neuester Inhalt

  • Die essbare Stadt

    Pflücken erlaubt - Lebensqualität, die man schmeckt

    von Dorothea Walchshäusl
  • Steuereinnahmen 2026

    Steuerschätzung 2026: So unterschiedlich sind die Prognosen für Kommunen

    von Gudrun Mallwitz
  • Porträt

    Bürgermeisterin im Sehnsuchtsort auf Usedom

    von Benjamin Lassiwe

Schlagwörter

  • Digitalisierung Arbeiten im Öffentlichen Dienst

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp