Graffiti
Schilder bekleben - Street Art oder Straftat?
Aber auch Fußgänger scheinen seine Straßenkunst zu mögen, zumindest fallen die Kommentare in den sozialen Netzwerken überwiegend positiv aus. Für die Ordungsbehörden in der sachsen-anhaltinischen Stadt jedoch sind die Kunstwerke alles andere als spaßig.
Schilder bekleben - für die Behörden kein Spaß
„Wir gehen dagegen konsequent vor“, sagte Stadtsprecher Drago Bock auf Anfrage von KOMMUNAL. „Es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt, auch wenn so manches Motiv zum Schmunzeln anregt. Das Bekleben und Verändern von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist Sachbeschädigung." Er betont: "Werden Verkehrszeichen durch Aufkleber verändert oder unkenntlich gemacht, ist zusätzlich von einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr auszugehen."
Entsprechende Aufkleber zu entfernen sei mit einem erheblichen Arbeits- und Kostenaufwand verbunden. "Oftmals hat das Bekleben von Schildern zur Folge, dass diese ausgewechselt werden müssen, weil sich die Aufkleber nicht rückstandslos entfernen lassen oder die reflektierende Beschichtung der Schilder beschädigt wird", so Bock. Die Stadt behalte sich vor, Strafanzeige zu stellen.
Schilderphantom rechtfertigt sich
Nach einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung ist ein Baustellenschild mit über 400 Beklebungen in vielen Variationen eines der Lieblingsschilder des Phantoms. Seine Identität scheint bis heute ungeklärt. In einem an die Redaktion der Mitteldeutschen Zeitung gerichteten Brief schreibt „Mr. X“: „Aus der ursprünglich spontanen Idee, den stau-genervten Autofahrern ein wenig Freude zu bereiten, ist mittlerweile ein Hobby geworden, mit dem ich hoffentlich noch eine ganze Weile die Hallenser begeistern kann.“ Das Schilderphantom betone seine ehrenhaften Beweggründe, so die MZ. Es gehe ihm hauptsächlich darum, die Menschen mit den Verzierungen zum Lachen zu bringen. Doch solche "Verzierungen" kosten die Kommunen viel Geld und verursachen zusätzichen Arbeitsaufwand.

Das Problem ist auch deshalb nicht in den Griff zu bekommen, weil die Verursacher meist nicht gefasst werden. Sie "arbeiten" in der Regel nachts. Welche Handhabe haben die Behörden?
Das droht den Verursachern nach dem Bekleben
Auf Anfrage von KOMMUNAL sagte der Sprecher der Polizeiinspektion Halle (Saale), Ralf Karlstedt: "Es ist sehr schwer, die Verursacher direkt zu ertappen." Wie die Strafen ausfallen, das komme immer auf den Einzelfall an.
- Es ist verboten, ein Schild zu verändern.
- Wenn die Aussage des Schildes nicht mehr erkennbar ist, dann stellt das illegale Bekleben einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar. In diesem Fall handelt es sich um eine Straftat.
- Wildes Plakatieren ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit.
Die Werke von "Mister X" haben bislang nach Kenntnis der Polizei noch zu keinem Unfall geführt. Und polizeiliche Ermittlungen wegen einer Straftat scheinen auch nicht aufgenommen worden zu sein. Als Ordungswidrigkeit flossen sie in der Statistik mit ein - dort werden sie nicht explizit ausgewiesen.
Der Street-Art-Künstler aus Halle hat prominente Kollegen: So gestaltet der Franzose Clet Abraham seit Jahren in ganz Europa Verkehrsschilder neu. Zerstören will er sie damit nicht, sagt Clet Abraham, mit seinem Humor möchte er "nur ein bisschen Spaß in die von Regeln beherrschte Welt bringen".
Schutzfolie auf Straßenschildern
Die Kommunen haben bislang noch kein wirkungsvolles Rezept gegen die Kleberitis gefunden. Die Stadt Leipzig setzt im Ausgehviertel an der Karl-Liebknecht-Straße auf Verkehrszeichen, die ab Werk mit einer Schutzfolie überzogen sind. Von ihr lassen sich Graffiti mittels eines Reinigers ganz leicht beseitigen. Allerdings sind Schilder mit einer Schutzfolie wesentlich teurer und rechnen sich wohl nur dort, wo sich die Beklebeaktionen und Graffiti häuften.

