Schöffen - Ehrenamtler mit Verantwortung
Es sind fast so wichtige Wahlen wie die Wahl zum Deutschen Bundestag: Anfang 2018 finden in allen deutschen Kommunen wieder Schöffenwahlen statt. Für die Zeit von 2019 bis 2023 werden dann mehr als 60.000 ehrenamtliche Richter gesucht, die an den unterschiedlichsten Gerichten an der Rechtsprechung beteiligt sind: An den Amtsgerichten ebenso wie an den Landgerichten und an den Jugendgerichten. Dazu kommen noch die ehrenamtlichen Richter an Handels-, Landwirtschafts-, Arbeits- und Finanzgerichten.
Schöffen können gegen Richter entscheiden
An den Strafgerichten geht es nicht ohne Schöffen, wenn Haftstrafen von mehr als zwei Jahren für ein Vergehen zu erwarten sind oder über ein Verbrechen geurteilt wird. „Die Schöffen entscheiden auch wirklich über das Urteil mit“, sagt Hasso Lieber. Der ehemalige Berliner Justizsstaatssekretär ist Vorsitzender des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richter, in dem sich rund 1.500 Laienrichter zusammengeschlossen haben. „An einem Amtsgericht sitzen in der Regel zwei Schöffen und ein Berufsrichter zusammen – das Urteil bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit“, sagt Lieber. „Damit ist klar: Die Schöffen können den Amtsrichter in jeder Frage überstimmen.“ Was auch etwas über die Rolle der Schöffen bei Gericht aussagt: „Sie verantworten das Urteil genau so wie der Richter.“
„Jeder kann Schöffe werden – aber nicht jeder darf es werden“, sagt Hasso Lieber. Der Vorsitzende des Schöffenverbands nennt einige Kriterien, die er sich für Schöffen wünscht. „Schöffen brauchen Mut, eine Entscheidung zu treffen – sie müssen sagen können: Du warst es, Du gehst in den Knast.“ Nötig seien jedoch auch Menschenkenntnis und Lebenserfahrung. Denn das Schöffenwesen lebe gerade davon, dass Schöffen diese Eigenschaften mitbringen.