Die Sonntagsöffnung bleibt ein Zankapfel - Kommunenvertreter fordern mehr Entscheidungsspielraum für Städte und Gemeinden

Sonntagsöffnung - Kommune im Rechtsstreit unterlegen

Die Regeln für die Sonntagsöffnung bleiben strikt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Position der Gewerkschaften gestärkt - Vertreter der Kommunen fordern mehr Entscheidungsspielräume vor Ort!

Die Gewerkschaft Ver.di geht seit Jahren gegen Kommunen vor, die ihren Händlern die Sonntagsöffnung zu besonderen Anlässen ermöglicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Position der Arbeitnehmervertreter nun noch einmal gestärkt. Als Muster diente ein Fall aus der Stadt Worms. Am ersten Sonntag nach Weihnachten im Jahr 2013 hatte die Stadt den Händlern die Sonntagsöffnung erlaubt. Anlass war ein Silvestermarkt mit diversen Events wie etwa einem Showkochen und Modeveranstaltungen.

Urteil zur Sonntagsöffnung hat Signalwirkung

Die Gewerkschaft Ver.di srach von einer "sachgrundlosen Öffnung an Sonntagen" und sah damit einen Verstoß gegen den vom Grundgesetz vorgesehenen Sonntagsschutz. Dem stimmte das Gericht in dem Urteil vom 17. Mai zu. Es hatte die Anforderungen an Veranstaltungen schon vor zwei Jahren erhöht und dieses mit dem Urteil nun noch einmal bekräftigt. Wörtlich heißt es bei den Leipziger Richtern: "Als Sachgrund reicht das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft nicht aus".

DStGB fordert kommunale Stärkung der Rechte bei der Sonntagsöffnung

Die Sonntagsöffnung bleibt ein politischer Zankapfel - auch in Köln hatten sich Händler zuletzt mehr verkaufsoffene Sonntage gewünscht.

DStGB Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg fordert bei der Ausgestaltung der Sonntagsöffnung, auch die Revitalisierung der Innenstädte und die Stärkung von Konzepten vor Ort stärker zu berücksichtigen. "Hinsichtlich der Ladenöffnungszeiten sollten die Länder den Kommunen einen größeren Entscheidungsspielraum einräumen. Zwar schafft eine Verlängerung und Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten allein noch keine Revitalisierung der Innenstädte, jedoch kann sie zusammen mit Einzelhandels-  und Stadtmarketingkonzepten, die die Kommunen zusammen mit dem Handel aufstellen, ein wichtiger Mosaikstein sein", so Landsberg. Städte und Gemeinden könnten die Bedürfnisse der Verbraucher und des Handels „vor Ort“ am besten einschätzen. Eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten allein zugunsten des Handels lehnen aber auch die Kommunenvertreter ab.

Sonntagsöffnung - die Regeln sind uneinheitlich

Das Ladenschlussgesetz ist in Deutschland Ländersache. Während in vielen Bundesländern höchstens vier verkaufsoffene Sonntage gestattet sind, dürfen Geschäfte in Berlin bis zu zehn Sonntage im Jahr öffnen. Der Einzelhandel in Deutschland will daher eine neue Initiative starten. "Wir plädieren für runde Tische auf der Ebene der Landesregierungen, an denen sich Politik, Kirchen, Gewerkschaften, Kommunen und Handel beteiligen", so Handelsverbands-Chef Stefan Genth. Am vergangenen Wochenende erklärte er, dass aus seiner Sicht eine Regelung wie in Berlin "durchaus verfassungsgemäß" sei. Er strebt eine grundsätzliche rechtliche Regelung bis hin zum Bundesverfassungsgericht an.