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  3. Streikrecht bedeutet Chaos

Streikrecht bedeutet Chaos

14. Februar 2018
Ein Streikrecht für Beamte lehnt der dbb Beamtenbund und Tarifunion ab. Die Gesellschaft muss sich auf Beamte verlassen können, meint der Vorsitzende des Beamtenbundes, Ulrich Silberbach.

Auf den Staat muss Verlass sein. Deswegen darf es kein Streikrecht für Beamte geben. Stellen Sie sich vor: Ihr Kind muss in die Schule, aber der Unterricht fällt aus, weil die Lehrer streiken. Kriminelle freuen sich, weil die Polizei gegen entsprechende Bezahlung ein Auge zudrückt. Den Beamten im Finanzamt interessieren keine Gesetze – ihm gefällt einfach Ihr Gesicht nicht. Stellen Sie sich also vor wie es wäre, wenn Sie sich nicht auf den Staat und die Menschen, die in seinem Dienst stehen, verlassen könnten. Glücklicherweise ist das in der Bundesrepublik nicht so. Wir gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass die Leistungen des Staates mit einem Höchstmaß an Verlässlichkeit, Rechtmäßigkeit und Neutralität erbracht werden. Dies ist uns so wichtig, dass wir es über den in unserer Verfassung verankerten Beamtenstatus abgesichert haben. Er steht für das besondere Band, das zwischen dem Staat, der Allgemeinheit und den Beamten geknüpft ist. Beamte dienen dem Volk, also dem Staat – und zwar zu jeder Zeit, an jedem Ort. Streiken dürfen sie nicht. Dafür kümmert sich der Staat um sie. Das drückt sich unter anderem in der Absicherung für Krankheit und das Alter aus. Das Kümmern des Staates um seine Beamten prägt wiederum deren Einstellung zu ihrer Arbeit: Beamter zu sein, ist eben nicht nur ein Job. Es ist ein Dienst an der Gesellschaft. Und die Gesellschaft verlässt sich auf die Beamten.

Streikrecht gefährdet das Band zwischen Staat und Beamten

Diese Balance und diese Verlässlichkeit riskieren nun jene, die meinen, ein Streikrecht für Beamte erstreiten zu müssen. Es gebe ein „Menschenrecht auf Streik“ – auch für die Beamten in Deutschland, argumentieren sie. Wer so pauschal auftritt, der hat das besondere Band zwischen dem Staat, der Allgemeinheit und den Beamten nicht verstanden. Beamte dürfen nicht streiken. Ja, damit ist ihnen ein elementares Recht, das alle Arbeitnehmer haben, versagt. Sie dürfen ihre Arbeit nicht niederlegen, um für bessere Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen zu kämpfen. Im Gegenzug bekommen die Beamten aber etwas – nämlich die Zusage, dass ihre materielle Existenz lebenslang gesichert ist. Ein fairer Tausch, denke ich, und so denken bislang auch unsere Verfassung und die Rechtsprechung dazu. Jeder weiß, worauf er sich einlässt, wenn er den Diensteid leistet. Jeder Beamtin und jedem Beamten ist klar, dass mit der Funktion als Repräsentant des Staates besondere Rechte und Pflichten verbunden sind. Man kann sich nicht aus beiden Welten das Beste für sich heraussuchen. Das wäre ein vorsätzliches Missverstehen unserer Verfassung und gegenüber der Allgemeinheit nicht zu vermitteln.

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