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  3. Streikrecht für Lehrer weiterhin verboten!
Dürfen verbeamtete Lehrer streiken?

Streikrecht für Lehrer weiterhin verboten!

12. Juni 2018
Nachdem vier Lehrer gegen ein Streikverbot von Beamten geklagt hatten, hat das Bundesverfassungsgericht heute sein Urteil gefällt.

Dafür bekamen vier Lehrer Geldbußen und Einträge in die Personalakten: Die Lehrer aus Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten während ihrer Arbeitszeit an Wanrstreiks teilgenommen. Da verbeamtete Pädagogen - im Gegensatz zu ihren angestellten Kollegen - nicht streiken dürfen, erhielten sie von der Schulbehörde die disziplinarischen Strafen. Zu Unrecht - wie die Lehrer empfanden. Weshalb sie sich auf dem Rechtsweg dagegen wehrten. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Januar die Disziplinarstrafen verteidigt hatte, entschied das Bundesverfassungsgericht heute ebenfalls, dass Beamte nicht für höhere Einkommen oder bessere Arbeitsbedingungen streiken dürfen. Das Gericht begründete das wörtlich so: 

„Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft."

Streikrecht für verbeamtete Lehrer - der rechtliche Hintergrund

Nach dem Grundgesetz galt bisher, dass zwar Angestellte des Öffentlichen Diensts aber kein Beamter streiken dürfe. Doch die Beschwerdeführer verweisen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Beamten das Streikrecht bereits zugesprochen hat. Nach dem Europäischen Gerichtshof gehe es dabei nicht um den Status, also  die Frage, ob derjenige Beamter oder Angesteller sei, sondern vielmehr darum, ob Streiks die öffentliche Sicherheit gefährden - das gilt insbesondere für die Polizei, Justiz und Armee. Nicht jedoch für das den Bildungsbereich. Weshalb man Pädagogen das Streiken nicht verbieten müsse.

Es ist zwingend nötig, das Wohl der Kinder in die Hände von verbeamteten Lehrern zu legen!"

Anders sieht das der Deutsche Beamtenbund: Lehrer entscheiden sich für ein Gesamtpaket - zu dem auch das Streikverbot gehört

Der Deutsche Beamtenbund unterstützte die Klage nicht: "Der Staat ist in der Pflicht, den Zugang zu und die Vermittlung von schulischer Bildung flächendeckend und ohne Beeinträchtigung durch Arbeitskampfmaßnahmen zu gewähren." Weshalb es zwingend sei, das Wohl der Kinder in die Hände der verbeamteten Lehrer zu geben. Der damalige Innenminister Thomas de Maizère erklärte, dass durch das Streikverbot die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gesichert würde - Rosinenpickerei dürfe es demnach nicht geben. In Deutschland sind von rund 800.000 Lehrern circa drei Viertel Beamte. Berlin und Sachsen gehen mittlerweile schon so weit, dass sie bei Neueinstellungen keinen Lehrer mehr verbeamten.

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