Streikrecht für Lehrer weiterhin verboten!
„Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft."
Streikrecht für verbeamtete Lehrer - der rechtliche Hintergrund
Nach dem Grundgesetz galt bisher, dass zwar Angestellte des Öffentlichen Diensts aber kein Beamter streiken dürfe. Doch die Beschwerdeführer verweisen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Beamten das Streikrecht bereits zugesprochen hat. Nach dem Europäischen Gerichtshof gehe es dabei nicht um den Status, also die Frage, ob derjenige Beamter oder Angesteller sei, sondern vielmehr darum, ob Streiks die öffentliche Sicherheit gefährden - das gilt insbesondere für die Polizei, Justiz und Armee. Nicht jedoch für das den Bildungsbereich. Weshalb man Pädagogen das Streiken nicht verbieten müsse.
Es ist zwingend nötig, das Wohl der Kinder in die Hände von verbeamteten Lehrern zu legen!"
Anders sieht das der Deutsche Beamtenbund: Lehrer entscheiden sich für ein Gesamtpaket - zu dem auch das Streikverbot gehört
Der Deutsche Beamtenbund unterstützte die Klage nicht: "Der Staat ist in der Pflicht, den Zugang zu und die Vermittlung von schulischer Bildung flächendeckend und ohne Beeinträchtigung durch Arbeitskampfmaßnahmen zu gewähren." Weshalb es zwingend sei, das Wohl der Kinder in die Hände der verbeamteten Lehrer zu geben. Der damalige Innenminister Thomas de Maizère erklärte, dass durch das Streikverbot die Funktionsfähigkeit der Verwaltung gesichert würde - Rosinenpickerei dürfe es demnach nicht geben. In Deutschland sind von rund 800.000 Lehrern circa drei Viertel Beamte. Berlin und Sachsen gehen mittlerweile schon so weit, dass sie bei Neueinstellungen keinen Lehrer mehr verbeamten.