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  3. Stuttgart 21: Die Deutsche Bahn klagt
Wieder Ärger mit Stuttgart 21 - Die Bahn verklagt das Land. ©mussklprozz/wikipedia

Stuttgart 21: Die Deutsche Bahn klagt

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
19. Dezember 2016
Zwei Milliarden Euro Mehrkosten sind bisher bei dem Projekt Stuttgart 21 entstanden. Doch wer soll das zahlen? Das Land Baden-Württemberg will sich an den Kosten nicht beteiligen. Deshalb verklagt die Deutsche Bahn ihre Projektpartner jetzt beim Verwaltungsgericht.

Immer Ärger mit Stuttgart 21: Zwischen der Deutschen Bahn und Baden-Württemberg kommt es zum Rechtsstreit. Das Land weigert sich zusätzliche Kosten für das Großprojekt zu übernehmen. Nun reicht die Bahn Klage ein. Das Verwaltungsgericht Stuttgart soll entscheiden, wer welche Kosten zu tragen hat.

Stuttgart 21 kostet bisher 6,5 Mrd. Euro

Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro hat das Projekt bisher verursacht. Aus den geplanten 4,5 wurden 6,5 Milliarden Euro. „Bei der Kostensteigerung um zwei Milliarden Euro steht die Deutsche Bahn in der Pflicht, eine Lösung zu finden“, sagt Verkehrsminister Winfried Hermann. Das Land habe sich freiwillig bereit erklärt sich mit einem festen Betrag an dem Projekt zu beteiligen. Die Deutsche Bahn beruft sich dagegen auf eine Sprechklausel im Finanzierungsvertrag. Nach der Klausel müssen die Vertragspartner „sprechen“, wenn es zu Kostensteigerungen kommt. „Die Bahn hat 2013 in Kenntnis des Kostenanstiegs für den Weiterbau von Stuttgart 21 gesorgt, obwohl bekannt war, dass weder das Land noch die übrigen Projektpartner bereit sind, weitere Kosten zu übernehmen“, erwidert Hermann.

Die Bahn ist für die Mehrkosten im Projekt Suttgart 21 verantwortlich, sagt Winfried Hermann. ©Sven Teschke/wikipedia

Die Mehrkosten hatte die Bahn im März 2013 beschlossen. Die Frist für eine mögliche Beteiligung der anderen Projektpartner – das Land Baden-Württemberg, die Stadt, die Region sowie der Flughafen Stuttgart – verjährt daher Ende 2016. Die Forderung der Bahn auf eine Fristverlängerung hatte die grün-schwarze Regierung zuvor bereits abgelehnt. Daher reichte das Unternehmen nun die Klage ein, um eine Fristverlängerung zu erwirken. „Wir gehen davon aus, dass wir sehr gute Argumente haben“, sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der Bahn-Vorstand betont, die gerichtliche Auseinandersetzung werde die gute Zusammenarbeit der Projektpartner nicht beeinflussen.

Schlechtes Signal für andere Bundesländer

„Das Land Baden-Württemberg hat sich freiwillig verpflichtet, maximal 930 Millionen Euro für Stuttgart 21 zu zahlen“, erinnert Hermann. „In der grün-schwarzen Landesregierung besteht Einigkeit, dass das Land über dieses ohnehin hohe finanzielle Engagement hinaus kein weiteres Geld für Stuttgart 21 bereitstellen wird.“ Darüber hinaus halte er die Klage für ein „denkbar schlechtes Signal“ gegenüber allen anderen Bundesländern, die dazu bereit sind, sich freiwillig mit eigenen Mitteln an einem Bahnprojekt zu beteiligen.

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