Alles über den Kommunalhaushalt
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Finanzen

Vom Brettspiel zum Kommunalhaushalt

„Ohne Moos nix los! Dieses Brettspiel habe ich als Kind sehr gern gespielt. Ein echter Klassiker. Heute verbinden mich damit nicht nur Kindheitserinnerungen. Seit über 25 Jahren liegt mein Blick auf den kommunalen Finanzen. Nie war die kommunale Finanzausstattung üppig, aber selten die Finanzsituation so schlecht wie heute.“ Das berichtet Matthias Wiener im Gastbeitrag.

Im Fokus steht die Bedarfsdeckungsfunktion des Haushalts. Dadurch wird aufgezeigt, welchen Finanzmittelbedarf Pflichtaufgaben verursachen und welche Mittel im Kommunalhaushalt für die Bereitstellung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben zur Verfügung stehen. Letztere sind äußerst überschaubar und oft im einstelligen Prozentbereich im Verhältnis zum Gesamthaushalt. Um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern, verlangt das Haushaltsausgleichgebot die Beschaffung ausreichender Finanzmittel, um den jährlichen Finanzmittelbedarf zu decken.

Getreu dem Motto „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ kann zum Haushaltsausgleich – entsprechend dem jeweiligen Landesrecht – auf angesammelte Rücklagen aus Jahresüberschüssen der Vorjahre zurückgegriffen werden. Natürlich nur, wenn es den jeweiligen Kommunen in vergangenen Haushaltsjahren überhaupt gelang, solche Rücklagen aufzubauen. Vielen Kommunen gelingt es, teilweise über Jahre nicht, einen Haushaltsausgleich zu erreichen beziehungsweise in die Nähe dessen zu gelangen. Konsolidierungspflicht, Vergeblichkeitsfalle („Wir schaffen das sowieso nicht“) und Überschuldung – Schlagworte, mit denen sich betroffene Praktiker nur zu gut auskennen. Gestalten? Fehlanzeige!

Woher kommen die Finanzmittel im Kommunalhaushalt?

Die Finanzierungsquellen des Kommunalhaushaltes sind äußerst vielschichtig. Mittel aus dem Finanzausgleich reichen bei weitem nicht aus, um den kommunalen Finanzbedarf zu decken.

Auch Zahlungen auf freiwilliger Basis, zum Beispiel Spenden, Tierpatenschaften oder Sponsoring, decken den Finanzmittelbedarf nur zu einem Bruchteil. Die Kommunen erheben deshalb unter anderem Verwaltungsgebühren für ihre Amtshandlungen sowie Benutzungsgebühren und privatrechtliche Entgelte als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen wie der Abfallentsorgung, der Trinkwasserversorgung oder der Schwimmbadnutzung. Dabei steht der Gedanke im Vordergrund, dass diejenigen, die eine kommunale Leistung in Anspruch nehmen, dafür auch etwas bezahlen müssen.

Die Kostendeckungsgrade sind vor allem bei den Einrichtungen im freiwilligen Aufgabenbereich – wie dem Museum oder Tierpark, bei denen potenzielle Nutzer ein Wahlrecht zur Nutzung haben – teilweise äußerst gering. Einige freiwillige Leistungen werden den Nutzern aus offenkundigen Gründen kostenfrei zur Verfügung gestellt, wie Spielplätze oder Park- und Gartenanlagen. Dabei wird allerdings ein sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand von den Einwohnern und Bürgern erwartet.

Steuern und der Kommunalhaushalt

Die Erhebung von Steuern ist nachrangig zu den vorgenannten Finanzmitteln und zwingend erforderlich. Dabei stehen den Städten und Gemeinden zwei Steuerarten zur Verfügung – die Realsteuern in Form der Grund- sowie Gewerbesteuer und die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern. Bei letzteren haben die Kommunen ein Steuerfindungsrecht, dürfen also neue Steuerquellen erschließen, solange sie nicht Bundes- oder Landessteuern gleichartig sind. Da die ertragsreichsten Steuerquellen dem Bund und den Ländern zustehen, bleiben den Kommunen unter anderem nur die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer oder die Zweitwohnsitzsteuer.

Einige denkbare Steuerarten scheitern an administrativen Herausforderungen, wie die Katzensteuer, weil es im Vergleich zur Hundesteuer an einer Meldepflicht fehlt und Streunerkatzen keinem Halter rechtssicher zugeordnet werden können. Die Fachliteratur spricht deshalb von den „kleinen Gemeindesteuern“, gemessen am Aufkommen. Teilweise werden damit nicht mal die Personalkosten gedeckt, die für die Erhebung entstehen, sodass Kommunen von einer Erhebung absehen.

Das Aufkommen der Gewerbesteuer unterliegt erheblichen Schwankungen, wodurch die Planbarkeit der zur Verfügung stehenden Finanzmittel deutlich erschwert wird. So sind manche Kommunen von dem finanziellen Wohlergehen einzelner Unternehmen abhängig. Ein Blick auf Mainz und den „Biontech-Effekt“ macht das Problem deutlich. Zudem müssen die Kommunen von ihrem Gewerbesteueraufkommen Mittel an Bund und Länder durch die Gewerbesteuerumlage abführen. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Grundsteuer, trotz der derzeitigen Unsicherheiten aufgrund der Grundsteuerreform, um eine verlässliche Steuerquelle für den Kommunalhaushalt. Hinzu kommen noch Kreditaufnahmen für Investitionen, die nur unter strengen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden dürfen und häufig zur Finanzierung der Eigenanteile bei Förderprogrammen erforderlich sind.

Nur einige Facetten

Die voranstehenden Ausführungen stellen nur einige Teilaspekte dar. Am 18. März 2025 bietet deshalb KOMMUNAL einen Vertiefungstag zum kommunalen Haushalt an. Dabei werden unter anderem die Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzplan herausgearbeitet, vor allem im Forderungs-, Investitions- und Zuwendungsbereich. An den Webseminaren kann ortsungebunden teilgenommen werden. Zudem werden die Veranstaltungen aufgezeichnet und können so auch on demand gestreamt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen und kommen zur Anmeldung für die Haushalts-Webinare am 18. März.