Recht Aktuell
Was die Wohngeldreform für Kommunen bedeutet
Das Wohngeld steigt durchschnittlich um 190 Euro pro Monat. Im Durchschnitt können die berechtigten Haushalte mit 370 Euro monatlich rechnen, vor der Reform lag der Betrag bei 180 Euro monatlich. Wesentliche Neuerungen des Wohngeld-Plus-Gesetzes ist die Einführung der Klimakomponente und des dauerhaften Heizkostenzuschusses. Die Klimakomponente sorgt für einen Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. So wird gewährleistet, dass auch Haushalte mit einem geringeren Einkommen Wohnungen mit höheren Energieeffizienzstandards anmieten können oder sich gegenüber einer Mieterhöhung nach einer energetischen Sanierung nicht hilflos ausgesetzt sehen.
Zusätzlich wird über den dauerhaften Heizkostenzuschuss eine anhaltende Förderung auf das Wohngeld geregelt. Dieser ist so ausgestaltet, dass im Durchschnitt alle Wohngeldempfänger die Preisverdoppelungen im Vergleich zu den Vorjahren ausgleichen können. Im Schnitt führt diese Komponente zu einer Erhöhung des Wohngeldes um 1,20 Euro je Quadratmeter.

Das ist die Hauptkritik an der Wohngeldreform
Die schnelle Erarbeitung und Beratung der neuen Regelungen wurden von kommunaler Seite bemängelt. Durch die Ausdehnung der Anspruchsberechtigten und die erneut erforderliche Wohngeldberechnung befürchten die Kommunen schon vor Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes eine erhebliche Antragsflut bei den Wohngeldbehörden. Derzeit wird mit einem Mehraufwand um das Dreifache der bisherigen Bearbeitungszeit im Bereich der Wohngeldbearbeitung gerechnet. Im Ergebnis bedeute dies auch eine nötige Verdreifachung des Personals, um das Antragsaufkommen wie gehabt bearbeiten zu können. Diese Kapazitäten stehen den Kommunen derzeit aufgrund der allgemeinen Arbeitsmarktlage nicht zur Verfügung.
Erschwerend tritt hinzu, dass die Bearbeitung der Antragsformulare durch die Anspruchsberechtigten kompliziert und zeitintensiv ist. Der Antrag auf das Wohngeld umfasst acht Seiten mit der zusätzlichen Auflage Einkommenssteuernachweise, Mietverträge und vergleichbare Unterlagen beizufügen. Daher planen die Kommunen schon jetzt eine Verzögerung der Auszahlung ein, die gerade dem eigentlich verfolgten Ziel der Reform – einer schnellen Hilfe – zuwiderläuft. Aus kommunaler Sicht stellt nicht die Reform an sich das Problem dar, sondern der damit verbundene Mehraufwand, der nur mit erheblichem Ressourceneinsatz behördenintern bewältigt werden könnte.

Lösungsansätze für Kommunen in Sachen Wohngeldreform
Aus diesen Gründen bleibt eine intelligente Nutzung, das sogenannte „Legal Managed Services“ und „Legal Tech“ das effektivste Lösungskonzept. Auf der Seite der Bürger bieten sich im Rahmen des Antragsverfahrens mehrere unterstützende Möglichkeiten an: Gut aufgebaute Internetangebote können hier ebenso helfen wie geschulte und kompetente Ansprechpartner für die Beratung vor Ort. Die Bearbeitung eines Antrages dauert etwa 170 Minuten. Auch wenn sich die Kommunen um eine schnelle Bearbeitung bemühen und die Entlastung der Haushalte grundsätzlich befürworten, besteht ein erheblicher Unterstützungsbedarf. Inzwischen ist es in der Verwaltungspraxis nicht mehr unüblich, auf die Einschaltung externer Dienstleister zu setzen. Schon in der Corona-Pandemie haben viele Länder die Hilfsprogramme des Bundes über externe Dienstleister abgewickelt. Solche können von Hoheitsträgern eingesetzt werden, ohne dass eine gesetzliche Regelung erforderlich ist. Sie handeln lediglich als „Werkzeug der Verwaltung“ und damit in deren Auftrag und auf ihre Weisung. Entscheidend ist, dass der Hoheitsträger den Handlungsspielraum der Verwaltungshelfer dementsprechend einschränken kann, sodass diese lediglich als „verlängerter Arm“ der öffentlichen Verwaltung tätig werden. So könnten die örtlichen Behörden einen Teil der Wohngeldbearbeitung an konkret ausgewählte Verwaltungshelfer delegieren, um zu gewährleisten, dass die Bearbeitung zeitnah und in der notwendigen Qualität erfolgt.
Die Autoren:
Sven Joachim Otto ist Rechtsanwalt und Direktor des Instituts für Berg- und Energierecht der Ruhr Universität Bochum
Karl Janssen war 34 Jahre lang in öffentlichen Kommunalverwaltungen tätig, unter anderem als Stadtdirektor in Recklinghausen