Urteil Bundesverfassungsgericht
Was beim Klimaschutz auf der Kippe steht
Aktualisiert am 29. November 2023
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt gilt derzeit eine Haushaltssperre für den aktuellen Haushaltsetat - das bedeutet, dass alle Ministerien keine neuen Ausgaben zusagen dürfen. Außer, das Finanzministerium erteilt die jeweilige Erlaubnis. Verpflichtungen wie die Rentenzahlungen oder Bürgergeld werden weiter bezahlt. Ausgenommen von der Sperre ist zum Beispiel auch das Sondervermögen der Bundeswehr. Das Bundeskabinett hat an diesem Montag, früher als geplant, den Nachtragshaushalt für 2023 verabschiedet. Damit können Kredite aus dem Sondervermögen in den regulären Haushalt aufgenommen werden. Allerdings muss der Bundestag dazu eine außergewöhnliche Notlage erklären, mit der die Schuldenbremse ausgesetzt werden kann. Dieser Beschluss steht noch aus.
Bundesfinanzminister legt Nachtragshaushalt für 2023 vor
Wie die durch das Urteil entstandene Finanzlücke im Haushalt 2024 gefüllt werden soll, ist noch völlig offen. Soll die Schuldenbremse ausgesetzt und eine Notlage festgestellt werden? Oder die Schuldenbremse modifiziert werden, sodass Zukunftsinvestitionen von der finanziellen Beschränkung ausgenommen werden? Werden die Steuern erhöht? Ausgaben gekürzt? Die Beratungen über den Haushalt 2024 wurden zunächst verschoben. So ist derzeit alles in der Schwebe. Die Unsicherheit ist auch bei den Kommunen groß. Am Mittwochabend beriet der Koalitionsausschuss weitere Schritte.
Förderprogramme vorläufig gestoppt
Das Urteil der Verfassungsrichter wirkt sich bereits konkret aus: Bis auf Weiteres dürfen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen keine Anträge mehr für bestimmte Förderprogramme gestellt werden, teilte die Förderbank KFW mit. Von dem Antragsstopp betroffen sind mehrere Programme, etwa zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens, der Investitionszuschuss für den altersgerechten Umbau von Immobilien und zur energetischen Stadtsanierung.
Klima- und Transformationsfonds - die Projekte
Die Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro war eigentlich für die Corona-Hilfen gedacht, wurde dann aber rückwirkend auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) übertragen. Dieses Vorgehen war laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig. Die nun gefährdeten kommunal relevanten Vorhaben und Programme im Klima- und Transformationsfonds hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einem Papier aufgelistet, das am Ende des Artikels als PDF verlinkt ist. Die Liste enthält noch mehr geplante Maßnahmen als hier aufgeführt.
Für 2024:
Nationale Klimaschutzinitiative (NKI): 388 Millionen Euro (2023: 363 Millionen Euro)
Transformation Wärmenetze: 750 Millionen Euro (2023: 500 Millionen Euro)
Energetische Stadtsanierung: 70 Millionen Euro (jeweils 2023 und 2024)
Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentumsförderung für Familien (WEF): 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2023 (2024: 1,1 Mrd. Euro)
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Kultur und Sport (SJK): 400 Millionen Euro
Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel: 200 Millionen Euro
Forstbereich: Waldklimafonds sowie Fortsetzung der forstlichen Fördermaßnahmen in den GAK-Maßnahmengruppen 5A und 5F sowie das Programm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Finanzhilfen des Bundes an die Länder zur Förderung von Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung: 2024: 100 Millionen Euro im KTF – insgesamt 500 Millionen Euro zur Entlastung beim Strompreis.
Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen: 50 Millionen Euro
Querschnittsaufgabe Energieeffizienz: 87 Millionen Euro
Nationale Klimaschutzinitiative: 388 Millionen Euro (aus der NKI wird die Kommunalrichtlinie finanziert, und damit die bisherige Förderung für kommunale Wärmeplanung)
Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur: 124 Millionen Euro
Aufbauprogramm Wärmepumpe: 21,5 Millionen Euro
Dekarbonisierung der Industrie: 925 Millionen Euro
Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie: 644 Millionen Euro
Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich: 18,8 Milliarden Euro
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (da der WSF nach denselben Mechanismen funktioniert wie der KTF (Kreditermächtigungen), ist z. B. auch die Finanzierung der Strompreisbremse betroffen. Dies kann sich auch massiv auf die kommunalen Haushalte auswirken)
Modellprojekte im öffentlichen Personennahverkehr: 141 Millionen Euro
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität: 444 Millionen Euro
Förderprogramm Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen: 29 Millionen Euro
Investitionen in die Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes: 4 Milliarden Euro
Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener Fahrzeuge: 809 Millionen Euro
Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur: 2,2 Milliarden Euro
Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben: 623 Millionen Euro
Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben: 536 Millionen Euro (maßgeblich für die Umstellung der ÖPNV-Flotten kommunaler und privater Busunternehmen auf Elektromobilität)
Nationales Flottenerneuerungsprogramm für Nutzfahrzeuge: 45 Millionen Euro
Das Papier als PDF: