Kommunen müssen teilweise die Wegkosten übernehmen
Wegkosten: Gemeinde muss Schülerin kein Busticket bezahlen
Eltern haben Angst um ihre Tochter, die auf einem schlecht beleuchteten Weg zur Schule laufen muss. Deshalb forderten sie, dass die Gemeinde ihrer Tochter ein Busticket beahlt. Es kam zu einem Streit. Nun hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.
Müssen Kommunen die Wegkosten für die Schule übernehmen?
Laut Gesetz müssen Kommunen die Wegkosten zur Schule nur für längere Strecken bezahlen. Die einzige Ausnahme: Wenn der Schulweg besonders gefährlich ist, können die Kosten auch bei kürzeren Strecken (unter zwei Kilometern) übernommen werden. In erster Instanz bekamen die Eltern noch Recht. So hatte das Verwaltungsgericht Aachen die Stadt dazu verpflichtet, die Kosten für die Tochter im Schuljahr 2015/ 16 zu zahlen.