Wasserstoff-Tankstelle
Wer darf an der Wasserstoff-Tankstelle tanken? (Symbolbild)
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Schwarzbuch

Wenn Fördergeld für die Kommunen teuer wird

Eine Tankstelle ist vorhanden, doch die Förderregeln schließen Müllfahrzeuge aus. Fälle aus dem Schwarzbuch zeigen, wie Zuschüsse Kommunen in die Klemme bringen können.t vorhanden, doch die Förderregeln schließen Müllfahrzeuge aus. Das Schwarzbuch zeigt, wie Zuschüsse Kommunen in die Klemme bringen können.

Im Schwarzbuch 2026/27 nimmt der Bund der Steuerzahler nicht nur einzelne Projekte ins Visier, sondern auch die Förderpolitik von Bund und Ländern. Der Befund dürfte vielen Kämmerern bekannt vorkommen: Förderprogramme erleichtern Investitionen, die laufenden Kosten aber bleiben oft im kommunalen Haushalt.

Der Verband spricht in seinem Schwerpunkt „Komplizierte Förderprogramme unter der Lupe“ von häufig „vergifteten Geschenken“. Gerade finanzschwache Kommunen seien auf Zuschüsse angewiesen, um überhaupt investieren zu können. Das könne aber dazu führen, dass nicht das dringendste, sondern das förderfähige Projekt umgesetzt werde. Dazu kommen Anträge, Verwendungsnachweise und Zweckbindungen.

Die Entscheidung über Investitionen liegt bei Städten und Kreisen. Wie stark Förderbedingungen sie prägen können, belegen laut Steuerzahlerbund drei unterschiedliche Fälle.

Bielefeld: Tankstelle durfte nicht genutzt werden

Wie widersprüchliche Förderbedingungen ein kommunales Projekt erschweren können, zeigt Bielefeld. Der städtische Umweltbetrieb beschaffte 2021 das erste wasserstoffbetriebene Müllfahrzeug, sechs weitere folgten Ende 2023. Die sieben Fahrzeuge kosteten insgesamt 7,5 Millionen Euro, das Bundesverkehrsministerium förderte die Anschaffung mit knapp fünf Millionen Euro. Dabei gab es in Bielefeld bereits seit 2021 eine Wasserstofftankstelle. Doch die Müllfahrzeuge konnten sie nicht nutzen. Die Anlage der Stadtwerke war für Stadtbusse errichtet und nach Angaben des Bundes der Steuerzahler zu 90 Prozent gefördert worden. Die Förderbedingungen erlaubten ausschließlich die Nutzung durch Busse. Zudem war die Tankstelle auf 350 bar ausgelegt, die Müllfahrzeuge benötigen 700 bar.

Der Umweltbetrieb versuchte deshalb, eine eigene Wasserstofftankstelle zu bauen. Ein Förderantrag wurde jedoch abgelehnt, ein weiterer im Rahmen der Initiative „HyDrive OWL“ scheiterte ebenfalls. Auch die Hoffnung auf eine privat betriebene Anlage erfüllte sich nicht: Der Betreiber gab seine Pläne im Sommer 2025 endgültig auf.

Damit blieb für die Müllfahrzeuge nur der Weg nach Rheda-Wiedenbrück – rund 70 Kilometer hin und zurück. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler musste das erste Fahrzeug viereinhalb Jahre lang zum Tanken dorthin fahren, die sechs später angeschafften Fahrzeuge gut zwei Jahre. Die Fahrten waren ein- bis zweimal pro Woche nötig. Schließlich schloss auch die Tankstelle in Rheda-Wiedenbrück.

Müllfahrzeuge dürfen jetzt in Bielefeld tanken

Erst nach Abstimmungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe gelang eine Lösung. Seit Ende April 2026 können die Müllfahrzeuge nach technischen Prüfungen an der vorhandenen Anlage in Bielefeld tanken. Die Stadt spricht von einer „förderkonformen Mitnutzung“. Nach Auskunft des Landesverkehrsministeriums gegenüber dem Bund der Steuerzahler mussten die Stadtwerke dafür Fördermittel zurückzahlen.

Bielefeld hält die damalige Entscheidung für Wasserstofffahrzeuge weiterhin für sachgerecht. Der Umweltbetrieb der Stadt nennt dafür verschärfte CO₂-Vorgaben, die attraktive Förderkulisse und damals fehlende marktreife batterieelektrische Alternativen. Inzwischen habe sich die batterieelektrische Technik deutlich weiterentwickelt. Künftige Ersatzbeschaffungen sollen deshalb vorrangig batterieelektrisch erfolgen. Die nötige Ladeinfrastruktur soll bis Ende 2027 ausgebaut werden.

Landshut: Förderung deckt nicht alle Kosten

Während in Bielefeld die Förderbedingungen die Nutzung erschwerten, lag das Problem in Landshut an anderer Stelle: Der Freistaat beteiligte sich an der Anschaffung der Luftreiniger. In den Folgejahren entstanden der Stadt jedoch erhebliche Unterhaltungskosten In  der Corona-Pandemie kaufte Landshut 362 mobile Luftreiniger für Schulen und Kindertagesstätten. Die Geräte kosteten rund 1,22 Millionen Euro. Etwa 625.000 Euro kamen vom Freistaat Bayern, rund 595.000 Euro zahlte die Stadt selbst.

Mit der Förderung war in der Regel eine dreijährige Zweckbindung verbunden. Die Geräte mussten in dieser Zeit verfügbar und einsatzbereit bleiben. Für Betrieb und Wartung fielen weitere Ausgaben an. Der damalige Oberbürgermeister bezifferte die Unterhaltungskosten für die Jahre 2022 bis 2024 auf mehr als 325.000 Euro. Dazu trug unter anderem der regelmäßige Austausch der HEPA-Filter bei, der nötig war, um die Geräte betriebsfähig zu halten. 

Luftreiniger finden kaum Käufer

Nach der Pandemie wollten wollten die meisten Landshuter Schulen und Kindertagesstätten die Geräte nicht weiter nutzen. 44 blieben im Einsatz oder wurden als Reserve eingelagert. Die Stadt bot die übrigen 318 zum Verkauf an. Lediglich zwölf fanden einen Käufer – für insgesamt 808 Euro. Zuletzt wurde bei Auktionen nicht einmal mehr der Startpreis von 25 Euro pro Gerät erreicht. Landshut beschloss daraufhin, rund 300 Geräte entsorgen zu lassen. Die Abholung kostete knapp 13.400 Euro, die eigentliche Entsorgung war kostenlos.

Der Bund der Steuerzahler stellt die Anschaffung in der damaligen Ausnahmesituation nicht grundsätzlich infrage. Der Fall macht vielmehr ein Problem deutlich: Ein Zuschuss kann die Investition erleichtern, ohne die späteren Kosten für Betrieb und Unterhaltung abzudecken. Landshut ist dabei laut Schwarzbuch kein Einzelfall.

Landkreis Rostock: Streit um Förderung für Wasserstoffbusse

Im Landkreis Rostock geht es um eine andere Frage: Welchen Einfluss können hohe Zuschüsse darauf haben, für welche Technik sich ein kommunales Unternehmen entscheidet?

Das kreiseigene Verkehrsunternehmen Rebus schaffte 2024 und 2025 insgesamt 52 Wasserstoffbusse an. Das Bundesverkehrsministerium stellte dafür 17,71 Millionen Euro bereit. Der Landkreis Rostock beteiligte sich mit 7,8 Millionen Euro an den Fahrzeugkosten und übernimmt nach eigenen Angaben zudem mögliche Mehrkosten des neuen Kraftstoffs.

An der Rolle dieser Förderung entzündet sich die Kritik des Bundes der Steuerzahler. Nach seiner Darstellung hätte sich Rebus ohne die Fördermittel nicht für Wasserstoffbusse entschieden. Der Verband hält batterieelektrische Busse für wirtschaftlicher und energieeffizienter. Er kritisiert zudem, dass der erhoffte Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bislang ausgeblieben sei.

Rebus weist Kritik zurück

Rebus hält dagegen. Nach Angaben des Unternehmens standen die 7,8 Millionen Euro des Landkreises unabhängig von der gewählten Antriebsart zur Verfügung. Die Entscheidung für Wasserstoff sei nach einer umfassenden Prüfung verschiedener Antriebstechnologien gefallen. Auch die Aussage, dass dauerhaft höhere Betriebs- und Energiekosten entstünden, weist das Unternehmen zurück. Bis zum 31. Mai 2026 legten die Fahrzeuge nach Angaben von Rebus mehr als drei Millionen Kilometer im Linienverkehr zurück. Das Unternehmen will die Wasserstoffflotte weiter ausbauen.

Der Fall ist deshalb kein Beleg dafür, dass die Investition gescheitert ist. Er macht vielmehr den Streit sichtbar, der bei stark geförderten neuen Technologien entstehen kann: Der Bund der Steuerzahler bezweifelt die Wirtschaftlichkeit der Entscheidung, Rebus verteidigt sie. Die Bundesförderung für Wasserstoffmobilität wurde zwischenzeitlich eingeschränkt. Inzwischen fördert der Bund wieder Wasserstoffprojekte im Verkehrsbereich.

Mehr Spielraum für Kommunen

Dass Zuschüsse Investitionsentscheidungen beeinflussen können, ist kein Phänomen einzelner Kommunen. Wie das KfW-Kommunalpanel 2025 ergab, stoßen in mehr als 20 Prozent der Kommunen vorhandene Fördermittel überhaupt erst neue Projekte an. Der Bund der Steuerzahler sieht darin einen Grund, die Förderpraxis grundsätzlich zu verändern. Er schlägt vor, Einzelprogramme, wo möglich, durch pauschale Zuweisungen zu ersetzen, etwa über den kommunalen Finanzausgleich. Kommunen sollen dadurch mehr Spielraum erhalten, selbst über den Einsatz der Mittel zu entscheiden. Komplett auf Zweckbindungen sollte seiner Meinung nach aber nicht verzichtet werden.

Immer mehr Programme

Der Bund der Steuerzahler sieht ein grundsätzliches Problem in der wachsenden Zahl der Fördertöpfe. Neue Regierungen legten Programme für eigene politische Schwerpunkte auf, bestehende würden jedoch nur selten beendet. Auf eine Anfrage des Verbandes hätten mehrere Bundesministerien im Frühjahr 2026 mitgeteilt, dass seit dem Regierungswechsel im Mai 2025 keine kommunalrelevanten Förderprogramme planmäßig ausgelaufen oder vorzeitig eingestellt worden seien. So entstehe über Jahre ein immer dichteres Geflecht, in dem sich Förderziele teilweise überschneiden oder sogar widersprechen.

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