Erneuerbare Energien
Solarpark bringt kleiner Gemeinde Millionen Euro
Für die PV-Anlagen wurden die Flächen anhand von Kriterien ausgesucht
Zum Amt Odervorland gehören im Landkreis Oder-Spree vier kleinere Gemeinden: Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf sowie Steinhöfel. Letztere erstreckt sich über 160 Quadratkilometer und umfasst insgesamt 12 Ortsteile. Hier entsteht ein neuer Solarpark auf einer reinen Modulfläche von 450 Hektar. Insgesamt wurden - inklusive Ausgleichsflächen - 525 Hektar in die Planungen einbezogen.
In der Gemeinde Steinhöfel gibt es derzeit etwa 12.000 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen. Hiervon sollten ausschließlich Ackerflächen mit geringem oder mittlerem landwirtschaftlichen Ertragsvermögen für die Nutzung von PV-FFA zugelassen werden. Im PV-Park Steinhöfel sollen künftig etwa ein Megawatt Strom pro Hektar produziert werden, also 450 Megawatt. Ausgehend von immer effizienter werdenden Modulen könnte sich die Leistung sogar noch erhöhen.
Forderungen der Bürgerschaft
Von Beginn an wurde die Bürgerschaft in die Planungen mit einbezogen. Die ausdrückliche Forderung: eine zwingende Doppelnutzung der Areale, die der private Investor nicht erwirbt, sondern nur pachtet. Hans Christian Trapp, zuständig für die Bauleitplanung, erläutert: "Eine Projektgruppe hat Ende 2020 einen Kriterienkatalog mit einem Gesamtkonzept erstellt. Bei eher niedriger Bodengüte wurde eine extensive Doppelnutzung vorgesehen, bei einer höheren Bodengüte sogar eine noch intensivere Doppelnutzung. Aus diesem Grund plante der Projektierer von Anfang an mit Sonderanfertigungen von drei Meter hoch in der Luft stehenden Modulen, im Fachjargon hochaufgeständerte Module." Und er fügt an: "Aufgrund der landschaftlichen Gegebenheiten schauen die Spaziergänger oder Autofahrer nicht auf die Solarmodule, sondern darunter hindurch."

Die Gemeinde hat eine duale Nutzung in zwei Kategorien festgelegt:
Kategorie „Kultur“
- Einjährige, mehrjährige und Dauerkulturen, wie Obstbau, Beerenobstbau, Ackerbau, Gemüsebau und Feldfutterbau.
- Es sind Kulturen zu bevorzugen, die in Deutschland keine 100 Prozent Eigenbedarfsabdeckung haben, um die regionale Ernährungssicherung zu fördern.
- Zusätzlich ist eine extensive, aber nicht dauerhafte Tierhaltung zur Flächenpflege nach den Regeln der regenerativen Landwirtschaft erlaubt.
Kategorie „Dauergrünland“:
- Dauergrünland, wie Weide- und Wiesennutzung durch Schafe, Ziegen, Hühner- und Entenhaltung, aber auch Bienenweiden und Trockenwiesen.
- Es ist eine extensive Tierhaltung nach den Regeln der regenerativen Landwirtschaft mit einer Großvieheinheit (GV) von weniger als zwei je Hektar Fläche erlaubt.
Weitere Regeln, die die Gemeinde festgelegt hat:
- Naturschutz, Biodiversität und der besondere Artenschutz als öffentlicher Belang muss berücksichtigt werden.
- Die bestehenden Zugänge für Tiere zu Gewässern dürfen nicht verbaut werden.
- Bestehende Wildpfade dürfen durch die Bebauung nicht behindert werden. Daher sind Wildschneisen, Wildschleusen bzw. Wilddurchlässe vorzusehen.
- Hierfür wird zu jedem Gebiet in der Planung der zuständige Jagdpächter mit einbezogen. Zudem gelten Abstandsflächen zu Wald von mindestens 20 Metern.
- Die festgesetzte Sondergebietsfläche muss nach Inbetriebnahme so gepflegt werden, dass die Artenvielfalt auf den Flächen erhöht wird.
- Die Entwicklung des Naturhaushalts soll mit einem geeigneten Monitoring regelmäßig dokumentiert werden.
- Bei Grünland-Bewirtschaftung darf keine Mahd bis zum 15. Juni eines Kalenderjahres erfolgen.
Die Gemeinde profitiert von der Solarenergie
Bei einer Gesamtleistung von 584 Megawatt/Peak im Jahr rechnet die Gemeinde mit Mehreinnahmen zwischen 1,1 und 1,4 Millionen pro Kalenderjahr, sofern alle Anlagen nach den Richtlinien des Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG) zugelassen werden. Für etwa ein Viertel der Leistung ist das bereits geschehen. Kein geringer Gewinn bei einem Haushalt von etwa 11 Millionen Euro. Zudem hat die Gemeinde vom Projektbetreiber ein Feuerwehrlöschfahrzeug kostenlos erhalten, um damit den Objektschutz und den Grundschutz der Gemeinde sicherzustellen.
"Nach der Regelung im Land Brandenburg sind die Zahlungen für die Gemeinde nach dem EEG freiwillig. Wir stellen als Gemeinde fest, dass unser Projektbetreiber uns sehr wohlwollend gegenübersteht", unterstreicht der ehemalige Bauamtsleiter Christfried Tschepe. Aber auch die Bürgerschaft soll von dem PV-Projekt profitieren. Hans Christian Trapp: "Die Akzeptanz für das Projekt ist hoch, auch weil wir den Prozess sehr transparent gestaltet haben. Mit einem günstigen Bürgertarif wollen wir die Bürgerinnen und Bürger beteiligen und der Projektierer hält bisher auch daran fest. Offiziell muss eine solche Begünstigung nicht an das Projekt gekoppelt sein."

Appell an Berlin: Druck auf die Netzwerkbetreiber
Die Energiepolitik von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche im Kabinett Merz möchte Hans Christian Trapp sich nicht wirklich kommentieren. Nur so viel: "Was uns hier mehr interessiert als die Berliner Wirtschaftspolitik an sich, ist der stockende Netzausbau und der damit verbundene Flaschenhals als neuralgischer Punkt der Energiewende. Es braucht den Druck aus Berlin auf die Netzbetreiber, sonst bleibt Schritt eins aus, während wir als Kommunen bereits die Schritte zwei und drei planen und umsetzen. Mangels Kapazitäten heruntergeregelte oder gar abgeschaltete Anlagen sind einfach ineffizient." Christfried Tschepe pflichtet ihm bei. "Eine andere Lösung wären Batteriespeicher, aber daran haben wir als Kommune kein Interesse, weil diese Speicher sehr schwer in die Landschaft zu integrieren sind und als eher hässlich anmutende Gebilde kaum Akzeptanz in der Bevölkerung finden."
Das haben die Bundesländer im Bereich Solarenergie bereits geleistet
Laut Bundeswirtschaftsministerium war zum Ende des Jahres 2024 eine Gesamtleistung von EE-Anlagen von etwa 189 GW installiert, dazu trugen vorwiegend über 4,8 Millionen PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 100 GW und etwa 29.800 Windenergieanlagen an Land mit einer Leistung von 63,6 GW bei.
Bayern 26.696,6
Berlin 382,9
Brandenburg 7.961,2
Bremen 134,9
Hamburg 186,1
Hessen 4.674,5
Mecklenburg-Vorpommern 4.252,9
Niedersachsen 8.799,0
Nordrhein-Westfalen 12.098,2
Rheinland-Pfalz 5.102,3
Saarland 1.027,3
Sachsen 4.661,5
Sachsen-Anhalt 4.751,1
Schleswig-Holstein 3.741,1
Thüringen 2.817,8
