
Listenhunde
Sylt: Kommunale Wohnungen ohne Kampfhunde
Die Gemeinde Sylt mit ihren sieben Orten geht einen ungewöhnlich rigorosen Weg: Kampfhunde dürfen nicht mehr in kommunalen Wohnungen gehalten werden. Hundehaltung in Wohnungen des Kommunalen Liegenschafts-Management muss künftig ausnahmslos schriftlich beantragt werden und wird nur dann genehmigt, wenn die Rasse, Größe und die Zahl der Tiere zur Wohnung passt und die Nachbarschaft keine begründeten Einwände gegen die Haltung hat. Im Beschluss der Gemeindevertretung heißt es: "Eine Haltung von sogenannten Kampfhunden - einschließlich jeglicher Form von Kreuzungen/Ausprägungen - wird grundsätzlich nicht genehmigt."
Kampfhunde - Sylt reagiert
Als Grund für die Regelung führt die Kommune an, dass immer mehr "Kampfhunde" gehalten werden und es in Schleswig-Holstein immer wieder zu gefährlichen Beißattacken kommt. Die Gemeindevertreter verweisen in ihrem Beschluss darauf, dass in 13 von 16 Bundesländern Bestimmungen für die Haltung, die Zucht, den Verkauf und Erwerb gelten. Die landesrechtlichen Bestimmungen in Schleswig-Holstein sähen nicht einmal Präventivmaßnahmen vor, etwa eine Liste mit gefährlichen Hunderassen oder die Notwendigkeit eines Sachkundenachweises wie in Thüringen oder in Niedersachsen. Auch werde die Zuverlässigkeit der Halter nicht überprüft.
"Hunde werden in Schleswig-Holstein inzwischen erst dann als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind, zum Beispiel, weil sie Menschen oder Tiere verletzt haben", wird in dem Beschluss betont. Diese Bestimmungen seien für Anbieter und Bewohner von familiengerechten Wohnraum unbefriedigend.
Wohnungsverbot trotz positiv abgelegtem Wesenstest
Die Gemeinde Sylt verweist darauf, dass ein generelles Verbot der Hundehaltung weder rechtlich umsetzbar sei noch im Interesse des Kommunalen Liegenschaftsmanagements sei. Das Mietrecht gebe dem Vermieter aber die Möglichkeit, die Haltung von Hunden ausdrücklich von einer vorherigen, schriftlichen Zustimmung abhängig zu machen. Und hier stellt klar die Kommune als Vermieterin klar: Kampfhunde dürfen in die kommunalen Wohnungen auch dann nicht einziehen, wenn zuvor ein positiv abgelegter Wesenstest wurde. Ausnahmen gelten nur bei einem qualifizierten Nachweis, dass ein solcher Hund aus beruflichen oder therapeutischen Zwecken gehalten wird. Die neue rigide Regelung könnte dennoch zu juristischen Anfechtungen führen.
Ungenehmigte Haltungen mit juristischen Folgen
Die Gemeindevertreter schlugen der kommunalen Liegenschaftsmanagement vor, ungenehmigte Haltungen von sogenannten Kampfhunden einschließlich angeblich harmloser Kreuzungen/Ausprägungen, konsequent juristisch zu beenden. Weitere Informationen.
Beißstatistik: Mehr Menschen gebissen
Nach der vom Innenministerium in Schleswig-Holstein geführten sogenannten „Beiß-Statistik“ gab es zuletzt immer mehr Angriffe von Hunden. 2019 wurde 287 Menschen gebissen, 2018 waren es 247, im Jahr davor 217. Für 2020 liegt die Statistik noch nicht vor Allerdings zeigen die Statistiken immer wieder, dass es keine typischen Beißhunde gebe - also nicht jeder Listenhund angreife. Darauf verweisen auch immer wieder Tierschützer und Halter solcher Hunde.
DEHOGA will zu Kampfhunden in Ferienbetrieben beraten
Ein grundsätzliches Kampfhundeverbot in Hotels, Gaststätten oder Ferienwohnungen auf Sylt besteht nicht. Der Sylter Vorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Dirk Erdman, sagte auf Anfrage zu KOMMUNAL: "Das muss jeder Vermieter für sich selbst entscheiden." Er kündigte an, dass das Thema im Vorstand der DEHOGA eine Rolle spielen werde. Man wolle mögliche Empfehlungen beraten.
Tegernsee-Region: Regelungen zu Kampfhunden
Wie gehen andere Urlaubsregionen mit Kampfhunden um? Wer vorhat, mit einem sogenannten Listenhund, Urlaub im Tegernseer Tal zu machen, sollte einiges beachten. Wer Urlaub mit seinem Hund machen will, sollte sich stets an das zuständige Ordnungsamt wenden, lautet der Hinweis auf der Homepage der bayerischen Urlaubsregion. Ob ein Listenhund mitgeführt werden darf, entscheide die Gemeinde aufgrund der geltenden Verordnung des Bayerischen Innenministeriums.
In den Gemeinden Gmund am Tegernsee, Kreuth und Rottach-Egern müssen Listenhunde und große Hunde an der Leine geführt werden. Sie darf höchstens 1,20 Meter lang sein. In öffentlichen Verkehrsmitteln wie bei der Schifffahrt Tegernsee sind sogenannte Kampfhunde grundsätzlich nicht erlaubt. Mehr Infos.