Maskenpflicht Schriftzug
Maskenpflicht bleibt, doch nicht überall.
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Maskenpflicht, 2-G-3-G, Tests

Diese Corona-Regeln gelten künftig!

Die Zahl der Corona-Ansteckungen ist hoch wie nie - und doch fallen in Deutschland die meisten Corona-Regeln. Was ab jetzt und ab kommenden Sonntag, 3. April, in den Bundesländern noch gilt! Maskenpflicht, 2-G-3-G, Tests? Von der sogenannten Hotspot-Regelung machen bisher die meisten Länder keinen Gebrauch.
Aktualisiert am 29. März 2022

Immer mehr Menschen stecken sich in Deutschland mit dem Corona-Virus an. Trotzdem lockert der Bund nach einem Beschluss des Bundestags und Bundesrats die Corona-Regeln massiv, trotz großer Skepsis von Ländern und Kommunen.  Das neue Infektionsschutzgesetz tritt zum kommenden Sonntag, 3. April, in Kraft und ist bis zum 23. September befristet. KOMMUNAL fasst zusammen, welche Corona-Regeln ab wann in den Bundesländern noch gelten. In Berlin zum Beispiel werden die Lockerungen schon ab kommenden Sonnabend, 1. April, wirksam.

Geplante Corona-Regeln nach 2. April

Nicht alle Bundesländer haben sich auf die Corona-Regeln nach dem 2. April festgelegt, sondern bislang nur Übergangsregelungen erlassen. Immer mehr Landeskabinette und Landtage haben aber bereits neue Beschlüsse gefasst. Allerdings kritisieren die Länderchefs dabei, dass die Rechtsgrundlage nicht eindeutig sei. Das vom Bund beschlossene Infektionsschutzgesetz sieht nur noch Basismaßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus vor.

Nach dem 2. April haben die Länder nur noch begrenzt Möglichkeiten, an den Corona-Regeln festzuhalten. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, kann laut neuem Infektionsschutzgesetz bestehen bleiben. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen sind weiterhin möglich. Überall dort, wo sich sogenannten vulnerable Gruppen aufhalten, die bei einer Infektion besonders gefährdet sind, kann weiterhin Maskenpflicht angeordnet werden. Sie bleibt auch bei Bahnfernreisen und bei Flügen.

Corona-Hot-Spot-Regionen in Bundesländern

Außerdem können die Länder in sogenannten Hotspots-Regionen schärfere Maßnahmen bestimmen. Doch was ein Hotspot ist, das definiert das Gesetz nicht explizit, kritisieren die Länderchefs.  "Eine Gefahrenlage in einem sogenannten Hotspot ist dann gegeben, wenn sich entweder eine gefährliche Virusvariante ausbreitet oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht – aufgrund einer besonders hohen Zahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen", unterstreicht das Bundesgesundheitsministerium. Minister Karl Lauterbach hat die Bedenken der Bundesländer zurückgewiesen. Das Gesetz sei juristisch sauber gemacht, so dass es umsetzbar wäre, so Lauterbach. Er bedauere es, dass sehr viele Länder die Hotspot-Regel nicht anwenden.

In Hot-Spots schärfere Maßnahmen

Zu den möglichen lokal begrenzten Maßnahmen gehören in ausgewiesenen Hotspots die Maskenpflicht sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum. Zudem sollen die Menschen verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen außerdem dazu verpflichtet werden können, Hygienekonzepte zu erarbeiten.

Strenge Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, das gesamte Land zum Hotspot zu erklären, um die Maskenpflicht über den 2. April  in Innenräumen beizubehalten zu können. Das beliebte Urlaubsland bei den Deutschen will auch weiterhin Tests für Ungeimpfte in der Gastronomie  vorschreiben.  Gesundheitsministerin Stefanie Drese  kritisiert das Infektionsschutzgesetz scharf. „Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen des Bundes kommen zum falschen Zeitpunkt, da wir inmitten eines dynamischem Pandemiegeschehen sind“, so die Ministerin. Gemeinsam mit elf weiteren Bundesländern hat Mecklenburg-Vorpommern in einer Protokollerklärung zum Infektionsschutzgesetz wesentliche Kritikpunkte formuliert. 

Hamburg wird Corona-Hotspot

Hamburg will ebenfalls die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Einzelhandel  über den 2. April hinweg weiter vorschreiben. Die Bürgschaft hat am Mittwoch, 30. März, beschlossen, ganz Hamburg zum Hotspot zu erklären. Die Linken haben den Antrag der rot-grünen Regierungskoalition unterstützt.  FDP und auch die AfD hatten bereits zuvor angekündigt, dagegen klagen zu wollen.

Baden-Württemberg plant keine Hotspot-Auflagen

 Baden-Württemberg plant derzeit keine regionalen Hotspot-Auflage und will auch keine Maskenpflicht mehr in Innenräume eigens anordnen. Die Entscheidung fiel an diesem Dienstag, 29. März. Die Koalition aus Grünen und CDU verständigte sich darauf, die im Bundesgesetz vorgesehenen Hotspot-Regeln nicht anzuwenden. Nur im Öffentlichen Nahverkehr, in Kliniken etwa und in Arztpraxen müssen noch Masken getragen werden. Die Hürden für die Hotspot-Regel seien so hoch, dass sie in Baden-Württemberg nicht umgesetzt werden könnten, sagte Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz gegenüber dem SWR. "Leider hat der Bund den Ländern den Werkzeugkoffer mit den wirksamsten Instrumenten zur Pandemiebekämpfung aus der Hand genommen", kritisierte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl. Die Testpflicht in Schulen und Kitas bleibt. Die Eckpunkte der neuen Corona-Regeln in Baden-Württemberg!

Beschlossen: Keine Maskenpflicht in Innenräumen in Bayern

Bayern will die Hotspot-Regelung, die der Bund den Ländern lässt, ebenfalls nicht umsetzen. FFP-Maskenpflicht gilt ab 3. April im ÖPNV und in Einrichtungen, in der vulnerable Personen sind, die besonders gefährdet sind. Dazu gehören auch Flüchtlingsheime. Die Maskenpflicht in Innenräumen wird künftig dagegen nur noch empfohlen. Das Landeskabinett begründet dies in dem Beschluss vom Dienstag damit, dass die rechtliche Voraussetzungen für eine Verpflichtung im neuen Infektionsgesetz fehlen. Für Besucher und für Beschäftigte in Kliniken oder Heimen gibt es eine Testpflicht. Die geplante neue Verordnung regelt die Häufigkeit. Einrichtungen - darunter fallen Geschäfte und Supermärkte, können auf Grundlage des Hausrechts weitergehende, strengere Regeln festschreiben. Alle Infos dazu in dieser Mitteilung!

Brandenburg: Neue Corona-Regeln im Einzelhandel

Im Land Brandenburg werden ab 3. April viele Einschränkungen zurückgenommen. Das Kabinett hat am Dienstag die neue Corona-Infektionsschutz-Basisverordnung beschlossen. Sie gilt bis einschließlich 30. April, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke sagte. In Brandenburg  greifen von Sonntag unter anderem folgende Corona-Regeln: In Schulen ab dem 3. April ist für alle Jahrgänge keine Maskenpflicht mehr vorgeschrieben. Dagegen sind sie im Einzelhandel nicht mehr Pflicht, ebenso gelten dort keine Abstandsregeln mehr. Mehr Infos, alle Neuerungen in Brandenburg:

Corona-Lockerungen in Berlin

In Berlin greifen bereits ab Freitag, 1. April, massive Lockerungen bei den Corona-Regeln. Wie der Senat an diesem Dienstag beschlossen hat, zählt zum Basisschutz die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Tageskliniken, Pflegeeinrichtungen und Obdachlosenunterkünften. An den Schulen fällt die Maskenpflicht weg. Getestet werden soll aber weiterhin. Alle neuen Corona-Regeln!

Corona-Regeln gelockert in Sachsen

In Sachsen hat sich die Regierung darauf verständigt, dass nach dem 2. April nur noch die Basisschutzmaßnahmen greifen. Die Maskenpflicht an den Schulen fällt dann weg.Die neue  Corona-Schutzverordnung soll  3. April bis zum 30. April gelten. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske soll einrichtungsbezogen gelten. Mehr Informationen!

Hessen: Hotspot-Regelungen nicht umsetzbar

Die Hessische Landesregierung hat notwendige Anpassungen der Corona-Regeln beschlossen. Die im Bundesgesetz beschriebenen Hotspot-Regelungen sind nach Ansicht der hessischen Landesregierung derzeit nicht umsetzbar. „Die Vorgaben sind so hoch beziehungsweise diffus, dass sie faktisch ins Leere laufen. Eine rechtssichere Regelung ist nicht möglich. Wir beobachten deshalb intensiv den weiteren Verlauf der Pandemie, um soweit möglich und notwendig weitere Regelungen zu treffen“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. Die neuen Corona-Regelungen im Detail.

Aktuelle Corona-Regeln in Bundesländern

In der derzeitigen Übergangszeit haben die Länder ihre Verordnungen unterschiedlich angepasst. Ein Beispiel: In Sachsen etwa können Clubs und Diskotheken nur nach der 2-Gplus-Regel (geimpft und genesen und getestet) besucht werden. Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen sowie die Regelungen zum Mindestabstand gelten dafür dort nicht. In Bars wird ein 3-G-Nachweis verlangt. In Baden-Württemberg ist auch 2-G-Plus vorgeschrieben. Dort gilt aber immer noch die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

In Bayern ist in Clubs und Diskotheken auch 2-G-Plus vorgeschrieben.  Im Freistaat entfallen die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, bestehende Vorgaben zu Kapazitäts- und Personenobergrenzen sowie die Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen. Auch das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie ist seit 19. März aufgehoben. Zudem sind Volksfeste und Jahresmärkte wieder erlaubt, es darf auf öffentlichen Plätzen wieder gefeiert werden.

In Niedersachsen dürfen ebenfalls nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Corona-Tests Diskos und Bars besuchen. Die Maske muss trotzdem bis zum Sitzplatz getragen werden. Das gilt auch für Jugendliche unter 18 Jahren. In Brandenburg gilt in Diskotheken, Klubs und bei Festivals seit 18. März 2-G statt bisher 2-G-Plus. Ein Test ist also nicht erforderlich, wenn jemand geimpft oder genesen ist.

In Hamburg bleiben die bisherigen strengen Regeln bis 2. April in Kraft. Das sehen sie vor.

Der Gesetzesentwurf, wie der Bundestag ihn beschlossen hat!