Migration
Bezahlkarte für Flüchtlinge: Flickenteppich vergrößert sich
Die Bezahlkarte für Flüchtlinge gibt es in ersten Landkreisen schon seit Ende vergangenen Jahres. Der Kreis Greiz in Thüringen hatte sie schon vor Weihnachten eingeührt. Es folgten der Lankdreis Eichseld, ebenfalls in Thürgengen und der Ortenaukreis in Baden-Württemberg. Seit dem Frühjahr folgen immer mehr Landkreise, wie etwa der Kreis Märkisch-Oderland in Brandenburg.
Die Einigung, eine solche Karte einzuführen, gibt es unter den Ministerpräsidenten schon seit November vergangenen Jahres. 14 Bundesländer haben sich damals auf ein Vergabesystem geeinigt- und wollen gemeinsam klären, wer am Ende Aussteller der Karte sein soll. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege. Der Vorteil: In Bayern etwa läuft schon seit März eine Pilotphase mit mehreren Kommunen. Die anderen 14 Bundesländer haben entsprechend bisher noch nicht ausgeschrieben. Ziel ist es, dass die Ausschreibung bis zum Ende des Sommers erolgt. Mecklenburg-Vorpommern hingegen will zu diesem Zeitpunkt schon die Karte flächendeckend einühren.
Auf welche Standards zur Bezahlkarte sich die Bundesländer geeinigt haben
Alle 16 Bundesländer wollen eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion einführen. Es gibt dabei keine Kontobindung. Überweisungen und Zahlungen ins Ausland sollen mit der Karte nicht möglich sein. Die Karte kann - weil guthabenbasiert - auch nicht überzogen werden.
In ganz Deutschland soll es zudem weiter einen Bargeldanteil geben. Dieses Geld soll weiter von den Behörden ausgezahlt werden. Wie hoch der Betrag allerdings ist - da gibt es schon wieder erhebliche Unterschiede. Meist entscheiden darüber die Bundesländer. Außerdem können die Bundesländer bestimmen, ob die Karte überall oder nur in bestimmten Regionen freigeschaltet ist. In Bayern etwa gibt es die vier Pilot-Regionen, nämlich die Landkreise Fürstenfeldbruck, Traunstein, Günzburg und die kreisfreie Stadt Straubing. Hier ist die Karte aktuell auch jeweils nur in den Regionen einsetzbar.
Wie hoch die Bargeldsumme ist, das ist besonders unterschiedlich. So gibt es die Karte beispielsweise auch schon im Pirmasens in Rheinland-Pfalz. Dort bekommen Flüchtlinge 150 Euro bar ausgezahlt - und zwar über die Karte. In Pirmasens gilt zudem: Wer eine bezahlte Beschäftigung aufnimmt - auch eine geringfügige Beschäftigung - der kann dann frei über das eigene Geld verfügen.
Anders sieht es in Hamburg aus. Dort gibt es die Bezahlkarte für Flüchtlinge ebenfalls, die Stadt zahlt aber maximal 50 Euro im Monat als Bargeld aus. In Hannover hingegegen können Flüchtlinge die komplette Summe auch in bar abheben.
Und auch sonst gibt es erhebliche Unterschiede bei den Karten: Die Bezahlkarte in Pirmasens etwa funktioniert in ganz Deutschland und auch im Online-Versandhandel. Hier kann man die Karte auch auf dem Smartphone oder auf der Smartwatch kontaktlos nutzen. In Thüringen hingegen sind weder Überweisungen noch Onlineeinkäufe möglich.
Der Deutsche Städtetag hat daher schon aufgerufen, die Systeme zu vereinheitlichen. Sonst würden Leistungsberechtigte, der Einzelhandel und Kommunen vor unnötig große Herausforderungen gestellt. Der Landkreistag fordert konkret eine Beschränkung der Bargeldleistungen auf 50 Euro. Die seien nötig, weil es in kleinen Kommunen vereinzelt noch möglich sei, dass einzelne Händler keine Kartenzahlung akzeptieren.
Was die Bezahlkarten die Kommunen kosten
Im Thüringer Landkreis Greiz werden seit Dezember in einem Modellprojekt Bezahlkarten für Geflüchtete eingesetzt. Karten des Unternehmens Givve kostet den Landkreis drei bis sechs Euro. Die monatliche Aufladung kostet einen Euro.
Der stellvertretende Landrat aus Märkisch-Oderland in Bradenburg, Friedemann Hanke hingegen rechnete gegenüber KOMMUNAL die Kosten wie folgt vor: "Wir gehen bei uns im Landkreis Märkisch-Oderland von jährlichen Kosten um die 24.000 bis 25.000 Euro aus. Die Einführung dürfte 4.000 bis 5.000 Euro kosten."
Hintergrund: So ist die Regelung zur Bezahlkarte in den einzelnen Bundesländern
Die Nutzungsmöglichkeiten und die Höhe der Leistungen können je nach Bundesland variieren. Hier sind einige Beispiele:
- Bayern
- Bezahlkarte (BayernCard): In Bayern erhalten Asylbewerber häufig eine BayernCard, auf die ihre Sozialleistungen überwiesen werden.
- Nutzung: Diese Karte kann in ausgewählten Geschäften genutzt werden und erlaubt begrenzte Bargeldabhebungen.
- Baden-Württemberg
- FlüchtlingsCard: In Baden-Württemberg wird in einigen Regionen die FlüchtlingsCard genutzt.
- Nutzung: Diese Karte kann für Einkäufe in bestimmten Geschäften verwendet werden und bietet auch die Möglichkeit, Bargeld abzuheben.
- Nordrhein-Westfalen
- NRW-Flüchtlingskarte: Nordrhein-Westfalen nutzt eine spezielle Karte für die Verteilung von Sozialleistungen an Asylbewerber.
- Nutzung: Die Karte kann in Geschäften verwendet werden und erlaubt in vielen Fällen Bargeldabhebungen.
- Berlin
- Geldleistungen: In Berlin erhalten Asylbewerber Sozialleistungen in Form von Bargeld oder durch Überweisungen auf ein Bankkonto, das sie mit einer regulären EC-Karte nutzen können.
- Nutzung: Da die Auszahlung in bar erfolgt oder auf ein reguläres Bankkonto überwiesen wird, gibt es keine speziellen Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung.
Leistungen und Nutzungsmöglichkeiten
Die Höhe und Art der Leistungen richten sich nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und können folgende Formen annehmen:
- Sachleistungen: Unterbringung und Verpflegung in Erstaufnahmeeinrichtungen.
- Bargeldleistungen: Für den persönlichen Bedarf und andere Ausgaben.
- Geldkarte: In einigen Bundesländern werden die Leistungen auf eine spezielle Geldkarte überwiesen, die zur bargeldlosen Zahlung und teilweise zur Bargeldabhebung genutzt werden kann.
Rechte und Zugang
Die Rechte der Asylbewerber bezüglich der Nutzung der Bezahlkarten und der Höhe der Leistungen sind im AsylbLG geregelt. Diese Rechte umfassen:
- Grundversorgung: Zugang zu Unterkunft, Nahrung, Kleidung und medizinischer Grundversorgung.
- Monatliche finanzielle Unterstützung: Zur Deckung persönlicher Bedürfnisse und anderer Ausgaben.
- Bildung und Ausbildung: Zugang zu Bildungs- und Ausbildungsangeboten.
Der Blick ins Ausland - wo es überall Bezahlkarten gibt und welche Funktionen sie haben:
Beispiel Schweden:
LMA-Karte: Die LMA-Karte (Lagen om mottagande av asylsökande) wird an Asylsuchende ausgegeben und dient als Identifikationskarte sowie zum Empfang von finanziellen Unterstützungen.
Unterschiede: Diese Karte kann in Geschäften genutzt werden, die eine Partnerschaft mit dem Migrationsamt haben, und bietet auch begrenzte Möglichkeiten zur Bargeldabhebung.
Beispiel Griechenland:
Prepaid-Karten für Flüchtlinge: Im Rahmen von EU-finanzierten Programmen erhalten Flüchtlinge in Griechenland Prepaid-Karten.
Unterschiede: Diese Karten können für den Kauf von Lebensmitteln, Kleidung und anderen Notwendigkeiten genutzt werden und bieten auch die Möglichkeit, Bargeld abzuheben.
Auch in Afrika sind Bezahlkarten üblich, etwa in Uganda:
Mobile Money: In einigen Regionen werden Flüchtlinge durch mobile Geldüberweisungen unterstützt, die über Mobiltelefone abgewickelt werden.
Unterschiede: Diese Methode ermöglicht eine flexible Nutzung für verschiedene Ausgaben und ist nicht auf bestimmte Geschäfte beschränkt.
Strenger ist das System der Bezahlkarten etwa in Kenia:
Bamba Chakula Cards: In den Flüchtlingslagern Dadaab und Kakuma gibt es die „Bamba Chakula“ Prepaid-Karten, die vom WFP verwaltet werden.
Unterschiede: Diese Karten sind hauptsächlich für den Kauf von Lebensmitteln in registrierten Geschäften gedacht.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Je nach Land werden folgende Funktionen geboten:
- Gültigkeit in Geschäften: Manche Karten sind nur in bestimmten Partnerschaftsgeschäften gültig, während andere universell einsetzbar sind.
- Bargeldabhebungen: Einige Karten erlauben Bargeldabhebungen, andere nicht.
- Zusätzliche Dienstleistungen: Einige Karten bieten zusätzliche Dienstleistungen wie den Zugang zu medizinischer Versorgung oder Bildungsprogrammen.
- Identifikationszwecke: In manchen Ländern dienen die Karten auch als offizielle Identifikationsmittel.