Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Recht Aktuell
  4. Vater stellt Blitzer-Attrappe auf - straffrei!
Vater stellt Blitzer-Attrappe auf
Symbolfoto
© Fotolia: Sven

Vater stellt Blitzer-Attrappe auf - straffrei!

17. Dezember 2018
Ein Familienvater wollte seine Kinder vor Rasern schützen und stellte eine Blitzer-Attrappe vor seinem Haus auf. Für diese Aktion kassierte der 36-Jährige ein Verfahren wegen Amtsanmaßung.

"Meine Kinder hatten Angst über die Straße zu gehen", entschuldigt sich der junge Familienvater vor Gericht. Vor seinem Haus hatte der Mann eine Blitzer-Attrappe aufgestellt. Damit wollte er erreichen, dass sich die Autofahrer an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h halten.

Der Mann hatte jahrelang versucht, die Polizei sowie die Stadtverwaltung zur Durchführung neuer Maßnahmen zu bewegen. Doch die Stadt reagierte nicht. Der Vater nahm die Sache dann selbst in die Hand, baute eine Blitzer-Attrappe und versuchte damit, eine Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen.

Vater stellt Blitzer-Attrappe auf - und kommt vor Gericht

Nachdem ein Autofahrer den Vater wegen Amtsanmaßung angezeigt hatte, ging die Sache vor Gericht. Auch die zuständige Richterin sah in der Handlung eine Amtsanmaßung, konnte die Reaktion des Vaters aber nachvollziehen. Da keine Wiederholungsgefahr vorlag und der Vater nicht wusste, dass seine Handlung strafbar war, konnte das Verfahren gegen den 36-Jährigen eingestellt werden. Der Vater muss nun lediglich die Anwaltskosten bezahlen.

Mittlerweile wurde der Fake-Blitzer abgebaut. Dennoch wird es nicht die letzte Blitzer-Attrappe gewesen sein, über dessen Konsequenze ein Gericht entscheiden muss. Denn immer wieder bauen Anwohner solche Attrappen, um eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu erzwingen.

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Weitere Gastbeiträge

  • Stromausfall Megaphon
    Katastrophenschutz

    Stromausfall: Zwei Checklisten - für Kommunen und Bürger

  • Die Interimsschule - hier eine aufgelöste Flurzone
    Nachhaltige Lösung

    Modulbauweise für Schulen: Das Vorbild aus Prüm

  • Jugendbeteiligung im ÖPNV - ein Modellprojekt zeigt, wie Jugendliche bei der Weiterentwicklung des Nahverkehrs helfen können.
    Modellprojekt

    Jugendliche gestalten den ÖPNV

Lesen Sie auch...

  • Gericht

    Wann Kommunen Reden im Wahlkampf verbieten dürfen

    von Dr. Dominik Lück
  • Kommunale Werbeverbote

    Amsterdam verbietet Fleischwerbung: Geht das auch in deutschen Kommunen?

    von Rebecca Piron
  • Recht aktuell

    Motorradfahrer stürzt wegen Gullydeckel-Loch

    von KOMMUNAL

Neuester Inhalt

  • Gericht

    Wann Kommunen Reden im Wahlkampf verbieten dürfen

    von Dr. Dominik Lück
  • Bildung vor Ort

    So steuern Kommunen ihr Bildungsangebot klug

    von Dorothea Walchshäusl
  • Die neuesten Umfragen

    Kommunalwahl-Krimi im Süden: Bayern und Baden-Württemberg vor dem Super-Wahlsonntag

    von Christian Erhardt-Maciejewski

Schlagwörter

  • Recht Aktuell Straßen und Verkehr Panorama

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp