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Die Zeiten haben sich geändert. Viele Bürgermeister möchten länger im Amt bleiben, dürfen aber nicht.
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Altersgrenzen

So alt dürfen Bürgermeister in Deutschland sein

Die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister ist in Deutschland in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einige Länder haben die Altersgrenzen nach oben komplett abgeschafft, andere planen Veränderungen. Ehrenamtliche Bürgermeister unterliegen meistens keiner Altersbeschränkung nach oben. Aber auch da gibt es Ausnahmen.
Aktualisiert am 7. März 2023

Die Deutschen bleiben im Alter länger fit, viele wollen daher länger arbeiten. Vor allem, wenn sie gebraucht werden. Der Rentenstart verschiebt sich ohnehin immer weiter nach hinten. Während ehrenamtliche Bürgermeister oft selbst im hohen Alter noch im Amt sind, dürfen hauptamtliche Bürgermeister in Deutschland allerdings nicht generell unbegrenzt tätig bleiben. Die Altersgrenzen für Bürgermeister sind nicht in allen Bundesländern gleich, einige Länder haben sie bereits abgeschafft, andere diskutieren Veränderungen. In Baden-Württemberg zum Beispiel gelten für ehrenamtliche Bürgermeister die gleichen Altersgrenzen wie für hauptamtliche Bürgermeister. KOMMUNAL fragte bei den zuständigen Landesministerien nach und liefert den Überblick.

So sehen die Altersgrenzen für Bürgermeister in einzelnen Bundesländern aus:

Baden-Württemberg plant Wegfall der Altersgrenze für Bürgermeister

Hauptamtliche Bürgermeister müssen derzeit in Baden-Württemberg mit Ablauf des Monats, in dem sie das 73. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand treten. Das regelt der Paragraf 36, Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes. Zum Bürgermeister gewählt werden darf in Baden-Württemberg, wer am Wahltag das 25. Lebensjahr und noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet hat. Dies teilte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage von KOMMUNAL mit. Siehe Gemeindeordnung, Paragraf 46 Absatz 1.

Altersgrenzen auch für ehrenamtliche Bürgermeister

Für ehrenamtliche Bürgermeister in Baden-Württemberg gelten nach Auskunft des für die Kommunen zuständigen Innenministeriums in Stuttgart die gleichen Altersgrenzen. Bei ehrenamtlichen Bürgermeistern tritt nur anstelle des Ruhestands die Verabschiedung. Allerdings könnten sich die Bestimmungen das bald ändern: Im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU für die laufende Legislaturperiode ist vorgesehen, dass die Altersgrenzen für die Wählbarkeit zum Bürgermeister in Baden-Württemberg entfallen sollen. Wählbar soll künftig sein, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine Wählbarkeitshöchstaltersgrenze soll es nicht mehr geben. In diesem Zusammenhang soll auch die Ruhestandsaltersgrenze entfallen. Doch noch ist eine Entscheidung darüber nicht gefallen.

Bayern will Altersgrenzen für Bürgermeister kippen

Das bayerische Kabinett  hat die Altersgrenze für Bürgermeister inzwischen aufgehoben. "Alle reden von einer flexiblen Veränderung der Lebensarbeitszeit. Dann sollte das auch für Landräte und Oberbürgermeister gelten dürfen", twitterte Ministerpräsident Markus Söder am 7. März 2023 nach der Kabinettsitzung. Die Altergrenze sei aus der Zeit gefallen, so Söder. Zum Entwurf des novellierten Kommunalrechts sollen nun die Verbände angehört werden. Erst dann kann der Landtag dazu einen Beschluss fassen.

Bayern hatte die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte  vor Jahren hochgesetzt. Zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister kann dort gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit 18 Jahre alt ist und noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat. Früher durften Bürgermeisterkandidaten auch in Bayern höchstens 65 Jahre alt sein. Das änderte sich im Jahr 2020. Zum Artikel 39 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes GLKrWG!  Laut einer Sprecherin des bayerischen Innenministeriums wurde die Höchstaltersgrenze angehoben, damit  gewählte Bürgermeister möglichst während der gesamten Amtszeit - sechs Jahre - im Amt bleiben können und aufwändige Zwischenwahlen vermieden werden.  Vor allem bleibe so die Leistungsfähigkeit und Effektivität der Kommunalverwaltung gesichert. 

Die Entscheidung für eine Höchstaltersgrenze, so die Sprecherin damals, beruhe auf Prognoseentscheidung des Gesetzgebers, wonach die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem Alter größer wird. Dies hätten Verfassungsgerichte  bestätigt.  Bei der Evaluierung der Kommunalwahl 2020, die derzeit durchgeführt wird, werde auch die Höchstaltersgrenze für die Wahl zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister oder Landrat nochmals eingehend bewertet, sagte die Ministeriumssprecherin. Für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gibt es in Bayern keine Höchstaltersgrenze.

Brandenburg ohne Altersgrenze für Bürgermeister

Brandenburg hingegen hat schon vor Jahren die bis dahin für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte bestehende Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für die Ausübung des Amtes aufgehoben.  "Begründet wurde dies vor allem mit der höheren Lebenserwartung, der längeren Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit", sagte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage von KOMMUNAL. "Ebenso wurde eine Angleichung an die Regelungen für Mandatsträger im Landes- und Bundesparlament angestrebt. Diese unterlegen keiner Altersgrenze." Das Wahlalter für Bürgermeister wurde 2016 auch von 25 auf 18 Jahre gesenkt.

Nur für die erstmalige Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit hat Brandenburg ein Höchstalter festgesetzt. Gemäß Paragraf 122 Landesbeamtengesetz Brandenburg (LBG) dürfen Beamte bei ihrer ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit im Land Brandenburg das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zur Regelung im Beamtengesetz.

Sachsen: Bürgermeister-Altersgrenze bei 65

In Sachsen darf für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters nicht gewählt werden, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat. Dies regelt Paragraf 49, Absatz 1, Satz 2 der sächsischen Gemeindeordnung. Sofern der hauptamtliche Bürgermeister während seiner Amtszeit beziehungsweise nach der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet, kann er die Amtszeit zu Ende führen. Für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gilt diese Altersgrenze laut Innenministerium nicht. Das Mindestalter liegt sowohl bei ehrenamtlichen als auch bei hauptamtlichen Bürgermeistern bei 18 Jahren. Grundlage ist die Sächsische Gemeindeordnung

Die Altersgrenze von 65 Jahren bei hauptamtlichen Bürgermeistern soll in der Regel eine kontinuierliche Amtsführung sicherstellen, betonte ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums. Der Bürgermeister soll das Amt für eine Mindestzeit ausüben.

Am 9. Februar  2022 hat der sächsische Landtag die von der Staatsregierung eingebrachte Kommunalrechtsnovelle mit Änderungen beschlossen. Danach können künftig alle und nicht nur größere Gemeinden einen hauptamtlichen Bürgermeister haben – die bisherigen Altersgrenzen sollen allerdings beibehalten werden.

Grafik Altersgrenzen Bürgermeister Deutschland

Hessen: Keine Altersbeschränkung für Bürgermeister

Für kommunale Wahlbeamte gibt es in Hessen keine Altersgrenzen für Bürgermeister mehr. Sie wurde 2015 aufgehoben. "Dies gilt zum einen für die Wählbarkeitsaltersgrenzen, zum anderen aber auch für die Altersgrenzen zum Eintritt in den Ruhestand", sagte ein Sprecher des hessischen Innenministeriums. Wählbar ist in Hessen, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Regelungen betreffen auch ehrenamtliche Bürgermeister. "Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Wahlbeamter, unabhängig vom Alter bei Amtsantritt für eine volle Amtszeit zur Verfügung steht", so der Sprecher weiter. Fälle von Dienstunfähigkeit seien ausgenommen.

Die für den Ruhestandseintritt kommunaler Wahlbeamter maßgebliche Vorschrift ist der Paragraf 40, Absatz 2, HGO.  Es handelt sich um die sogenannte Antragsaltersgrenze. Hessische Lebenszeitbeamte können laut Paragraf 35 des Hessischen Beamtengesetzes ab dem 62. Lebensjahr auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt werden, müssen dafür aber versorgungsrechtliche Abschläge hinnehmen.

Rheinland-Pfalz: Bürgermeister bis 73. Lebensjahr

In Rheinland-Pfalz darf als Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landrat gewählt werden, wer das 23. Lebensjahr vollendet hat. Das muss spätestens am Wahltag der Fall sein. Und die Altersgrenze nach oben? Der Kandidat darf am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Laut eines Sprechers des rheinland-pfälzischen Innenministeriums dürfen Bürgermeister und Landräte nach Ablauf der achtjährigen Amtszeit maximal das 73. Lebensjahr vollendet haben.

Die Wählbarkeitsaltersgrenzen in Rheinland-Pfalz ergeben sich aus Paragraf 53 Abs. 3 der Gemeindeordnung, für Landräte aus Paragraf 46 Abs. 3 der Landkreisordnung.

Sachsen-Anhalt: Mit 67 Schluss als Bürgermeister

Bewerber für das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters (Hauptverwaltungsbeamter) müssen in Sachsen-Anhalt am Wahltag mindestens das 21. Lebensjahr vollendet und dürfen noch nicht die Altersgrenze erreicht haben. Diese liegt laut Landesbeamtengesetz beim vollendeten 67. Lebensjahr. Sofern Bürgermeister im Laufe ihrer Amtszeit diese Altersgrenze erreichen, treten sie im Interesse hinreichender Kontinuität bei der Amtsführung erst nach Ablauf ihrer siebenjährigen Amtszeit in den Ruhestand; auf Antrag hin ist der Hauptverwaltungsbeamte nach Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand zu versetzen, erläuterte eine Sprecherin des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt.

Ehrenamtliche Bürgermeister müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Altersobergrenze ist nicht festgelegt. Zum Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Niedersachsen: Zum Bürgermeister mit 66 noch wählbar

Gewählt werden kann in Niedersachsen zum Bürgermeister, wer am Wahltag mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt ist, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Zum Kommunalverfassungsgesetz. Hauptamtliche Bürgermeister werden in Niedersachsen regulär für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gibt es in Niedersachsen keine Altersbegrenzung nach oben.

Thüringen: Altersgrenzen für Bürgermeister umstritten

In Thüringen darf nicht mehr zum hauptamtlichen Bürgermeister gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Das regelt der Paragraf 24 Absatz 2 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG). "Die formale Einschränkung der Wählbarkeit soll nach gängiger Rechtsprechung eine kontinuierliche und effektive Amtsführung bis zum Ende der regulären Amtszeit gewährleisten", sagte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage von KOMMUNAL.

Im Thüringer Landtag werden derzeit aber zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes beraten, die im Wesentlichen eine Liberalisierung der Altersgrenzen vorsehen. Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion sieht die Anhebung der Höchstaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr vor. Der Gesetzentwurf der Gruppe der FDP will die bisherigen Höchstaltersgrenze streichen.

Für ehrenamtliche  Bürgermeister gibt es in Thüringen keine Höchstaltersgrenze. Die Mindestaltersgrenze für haupt- und ehrenamtliche  Bürgermeister liegt in Thüringen bei  21 Jahre. Die FDP fordert, die Mindestaltersgrenze zu senken. Gewählt werden sollten bereits Kandidaten ab 18 Jahre.

Grafik Alterverteilung Bürgermeister Deutschland

NRW: Keine Altergrenze nach oben

In Nordrhein-Westfalen kann als Bürgermeister gewählt werden, wer mindestens 23 Jahre alt ist. "Eine Altersgrenze nach oben besteht nicht", sagte ein Sprecher zu KOMMUNAL. Der Gesetzgeber überlässt damit den Wahlberechtigten die Entscheidung, "ob sie dem Wahlbewerber das notwendige Vertrauen im Hinblick auf Arbeitskraft und Leistungsfähigkeit aussprechen oder nicht". Eine Regelung, die ein altersbedingtes Ausscheiden während einer laufenden Amtszeit vorsieht, gebe es nicht. Die Voraussetzungen regelt der Paragraf 65, Absatz 2   Gemeindeordnung NRW (GO NRW).

Saarland: Bürgermeister-Altersgrenzen

Im Saarland darf ein hauptamtlicher Bürgermeister bis zum vollendeten 68. Lebensjahr im Amt bleiben. Diese Altersgrenze regelt das Saarländische Beamtengesetz. Wird der Bürgermeister nicht von den Bürgern gewählt, so gilt die für die Lebenszeitbeamten allgemein geltende Altersgrenze. Der Eintritt in den Ruhestand kann bis zum Ablauf der Amtszeit,  aber nicht über das 68. Lebensjahr hinaus hinausgeschoben werden. Wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann im Saarland nicht mehr zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister gewählt werden. Dies regelt Paragraf 54 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes.

"Im Saarland ist zu berücksichtigen, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für eine relativ lange Amtszeit von zehn Jahren gewählt werden und über die gesamte Amtszeit den hohen Anforderungen des Amtes gerecht werden müssen", sagte ein Sprecher des Innenministeriums im Saarland zu KOMMUNAL.

Ehrenamtliche Bürgermeister gibt es im Saarland nicht.

Bürgermeister in Schleswig-Holstein ohne Altersgrenze

Die Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte ist in Schleswig-Holstein seit 2015 aufgehoben.  "Die dienstrechtliche gesetzliche Altersgrenze von bisher 68 Jahren wurde durch das Änderungsgesetz aus dem Landesbeamtengesetz für alle kommunalen  Wahlbeamten gestrichen´", sagte ein Sprecher des Innenministeriums.  Die Wiederwahlverpflichtung entfällt allerdings für diejenigen, die bei Ablauf ihrer Amtszeit das 68. Lebensjahr vollendet haben. Mindestalter am Wahltag: 18 Jahre (Gemeindeordnung, Paragraf 57). Zur Gemeindeordnung und zum Landesbeamtengesetz.

Mecklenburg-Vorpommern: Frühe Altersgrenze für Bürgermeister

Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann in Mecklenburg-Vorpommern spätestens gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 60. Lebensjahr, bei Wiederwahl das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. "Werden diese Altersgrenzen am Tag der Wahl bzw. Wiederwahl überschritten, ist dies ein Grund für die Nichtzulassung", sagte eine Sprecherin des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Gewählt werden kann, wer 18 Jahre alt ist.

Die Höchstaltersgrenzen für die Wählbarkeit der hauptamtlichen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen korrespondieren mit der Regelaltersgrenze in Paragraf 35 des Landesbeamtengesetzes, so die Sprecherin. Die Bewerber sollen in der Lage sein, die Mindestamtszeit von sieben Jahren  vor Erreichen dieser Regelaltersgrenze nach dem Landesbeamtengesetz zu absolvieren. Allerdings ist eine neunjährige Amtszeit bei erstmaliger Wahl möglich, wenn der Ruhestand hinausgeschoben werde.  Es sei vorgesehen, die Regelungen zur Altersbegrenzung in den nächsten Jahren  auf Änderungsbedarf zu überprüfen., teilte das Ministerium mit.

Für ehrenamtliche Bürgermeister gibt es keine Höchstaltersgrenzen.

Berlin: Regierende Bürgermeisterin ohne Grenze nach oben

Für die Regierende Bürgermeisterin in Berlin ist keine Altershöchstgrenze vorgesehen. Einzige Voraussetzung für das Amt ist die Wählbarkeit zum Abgeordnetenhaus, sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres auf Anfrage. Das bedeutet: Die Kandidatin oder der Kandidat muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben, den Wohnsitz in Berlin und muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Amt des Regierenden Bürgermeisters endet mit dem Amtsantritt eines Nachfolgers. Das Amt der übrigen Mitglieder des Senats endet durch ihren Rücktritt, ihre Entlassung, durch Tod oder durch den Amtsantritt eines Nachfolgers des Regierenden Bürgermeisters. Zum Paragraf 14 des Senatorengesetzes.