Papier der Bundeskanzlerin
Das Corona-Dokument: Beschluss der Länderchefs im Wortlaut
Diese Punkte sollen die Ausbreitung von Corona verlangsamen
Für Kommunen besonders wichtig ist die Umsetzung von Punkt drei des Papiers. Dort heißt es wörtlich: "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet". Natürlich gibt es Ausnahmen, diese sind in Punkt vier geregelt, wörtlich heißt es dort: "Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich".
Vor allem der Punkt "Teilnahme an Sitzungen" kommt den Kommunen auch an anderer Stelle sehr entgegen. Denn das bedeutet auch, dass etwa Sitzungen des Gemeindeparlaments oder eines Gremiums, das notwendigerweise für wichtige Entscheidungen tagen muss, weiter stattfinden darf. Ein Beispiel wäre hier der Hauptausschuss.
Die Ordnungsämter derweil werden vor allem Punkt drei des Papiers kontrollieren und umsetzen müssen. Wörtlich heißt es dort: "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet".
Damit sind natürlich in erster Linie Gruppenansammlungen gemeint, die dann in Punkt fünf auch noch näher beschrieben werden. "Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
Das müssen die Ordnungsämter sonst noch kontrollieren wegen der Corona Krise
Einheitlich geregelt ist ab sofort auch, dass Gastronomiebetriebe geschlossen werden. Ausgenommen sind nur die Lieferung und die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Außerdem müssen, wo es nicht ohnehin schon galt , Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tatoo-Studios und ähnliche Betriebe (wie etwa Fitness-Studios) geschlossen werden.
HIER FINDEN SIE DAS ORIGINAL DOKUMENT ALS PDF ( 2 Seiten, 0,1 MB)

