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  3. Das Corona-Dokument: Beschluss der Länderchefs im Wortlaut
Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Corona - was die Länderchefs beschlossen haben, müssen vor allem die Kommunen umsetzen - wir haben das Papier im Wortlaut
Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Corona - was die Länderchefs beschlossen haben, müssen vor allem die Kommunen umsetzen - wir haben das Papier im Wortlaut

Papier der Bundeskanzlerin

Das Corona-Dokument: Beschluss der Länderchefs im Wortlaut

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
22. März 2020
Neun Punkte haben die Regierungschefs der Länder am Sonntag mit Bundeskanzlerin Merkel in einer Telefonkonferenz beschlossen. Alle betreffen die Einschränkung der sozialen Kontakte. Im Mittelpunkt steht für Kommunen, dass sie den Beschluss zu Treffen im öffentlichen Raum, aber auch in Privatwohnungen umsetzen müssen. Dazu ist es wichtig, den genauen Wortlaut zu kennen. Wir haben daher das Papier für Sie im Original.

In der Präambel des Papiers werden die Regierungschefs und die Kanzlerin bereits deutlich. Dort heißt es, die rasante Verbreitung des Corona Virus in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Hauptaufgabe ist es nach Einschätzung der Ministerpräsidenten daher aktuell, einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen mit dem Corona Virus zu verhindern und das Gesundheitssystem stabil zu halten. Daher beschlossen die Länder und der Bund neun Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte.

Diese Punkte sollen die Ausbreitung von Corona verlangsamen 

Für Kommunen besonders wichtig ist die Umsetzung von Punkt drei des Papiers. Dort heißt es wörtlich: "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet". Natürlich gibt es Ausnahmen, diese sind in Punkt vier geregelt, wörtlich heißt es dort: "Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich". 

Vor allem der Punkt "Teilnahme an Sitzungen" kommt den Kommunen auch an anderer Stelle sehr entgegen. Denn das bedeutet auch, dass etwa Sitzungen des Gemeindeparlaments oder eines Gremiums, das notwendigerweise für wichtige Entscheidungen tagen muss, weiter stattfinden darf. Ein Beispiel wäre hier der Hauptausschuss. 

Die Ordnungsämter derweil werden vor allem Punkt drei des Papiers kontrollieren und umsetzen müssen. Wörtlich heißt es dort: "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet". 

Damit sind natürlich in erster Linie Gruppenansammlungen gemeint, die dann in Punkt fünf auch noch näher beschrieben werden. "Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden. 

Das müssen die Ordnungsämter sonst noch kontrollieren wegen der Corona Krise 

Einheitlich geregelt ist ab sofort auch, dass Gastronomiebetriebe geschlossen werden. Ausgenommen sind nur die Lieferung und die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Außerdem müssen, wo es nicht ohnehin schon galt , Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tatoo-Studios und ähnliche Betriebe (wie etwa Fitness-Studios) geschlossen werden. 

HIER FINDEN SIE DAS ORIGINAL DOKUMENT ALS PDF ( 2 Seiten, 0,1 MB) 

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