Corona-Gipfel läutet Ende der Maßnahmen ein - zuletzt waren die Forderungen nach einem Ende der Maßnahmen immer lauter geworden, wie hier auf einer Demonstration von Gewerbetreibenden in Rostock
Corona-Gipfel läutet Ende der Maßnahmen ein - zuletzt waren die Forderungen nach einem Ende der Maßnahmen immer lauter geworden, wie hier auf einer Demonstration von Gewerbetreibenden in Rostock
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Freedom Day light

Corona-Gipfel: Großteil der Beschränkungen fällt - Maskenpflicht bleibt

So kurzer Gipfel war lange nicht - nach weniger als 2 Stunden waren sich alle einig: Am 20. März fallen fast alle Beschränkungen. Das haben Bund und Länder beim Corona-Gipfel beschlossen. Wir haben die Details im Überblick:

Am 20. März fällt ein Großteil der Corona-Beschränkungen. Bleiben sollen dann nur noch sogenannte "Basis-Schutzmaßnahmen". Dazu gehören Regeln zur Maskenpflicht, Abstand halten und Testverpflichtungen für Ungeimpfte. 

Das sind die drei Stufen Richtung Freedom Day 

In einem ersten Schritt fallen alle Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Auch im Einzelhandel gibt es keinerlei Einschränkungen mehr - mit Ausnahme der Maskenpflicht. In den Bundesländern, wo das noch nicht passiert ist, sollen möglichst noch in dieser Woche entsprechende Regelungen geschaffen werden. 

Schritt zwei greift dann ab dem 4. März, also ich gut 2 Wochen. Dann gilt in Gastronomie und Hotels wieder die 3 G- Regelung. Sprich: Gäste müssen entweder eine Impfung vorzeigen oder genesen sein oder einen tagesaktuellen Test vorlegen. Auch Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen - hier aber nur unter 2G Bedingungen. Das heißt: Rein dürfen alle mit 3 Impfungen (Booster-Impfung) oder mit 2 Impfungen und tagesaktuellem Test. Ungeimpften bleibt der Zutritt zur Diskothek zu diesem Zeitpunkt noch verwehrt. 

Schritt drei wurde in den letzten Tagen immer wieder als möglicher "Freedom Day" gehandelt. Ganz so ist es nicht, wohl eher ein Freedom-Day light, oder wie bei Twitter aktuell sarkastisch kommentiert wird: ein "Freedom Day-chen". Denn am 19. März laufen alle Maßnahmen, die der Bund bisher beschlossen hat, automatisch aus. Es würde dann also dann einer Verlängerung des Gesetzes bedürfen. Alle Seiten sind sich aber einig, dass das aus jetziger Sicht nicht nötig ist. ALLERDINGS: Rund um den 20. März soll es noch einmal eine Zusammenkunft von Bund und Ländern geben um dann zu schauen, ob sich die Situation noch einmal verändert hat. Der genaue Termin blieb offen, es heißt im Papier: "Der Chef des Bundeskanzleramtes wird sich regelmäßig mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien über die Lage austauschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden zur Corona-Pandemie erneut zusammenkommen, sofern die Lage es erforderlich macht.

Bundeskanzler Olaf Scholz sprach nach der Sitzung von einem "ganz besonderen Tag der Pandemie"
Bundeskanzler Olaf Scholz sprach nach der Sitzung von einem "ganz besonderen Tag der Pandemie"

Das soll gesetzlich für die Zeit ab dem 20. März verankert werden

Klar ist schon: Es soll ein Gesetz beschlossen werden, der es den Bundesländern erlaubt, einen sogenannten Basisschutz einzuführen. Konkret sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, NRW Ministerpräsident Hendrik Wüst: "„Wenn der Bundestag nicht aktiv handelt, dann laufen ab dem 20. März alle Schutzmaßnahmen aus. Es dürften daher nicht alle Maßnahmen über Bord geworfen werden. Alle Länder sind sich deshalb einig, dass wir einen Basisschutz brauchen, um die Öffnungen abzusichern.“ Heißt konkret: Es bleiben Maskenpflicht, Abstandspflicht und Testpflichten. 

Im Papier heißt es zu den Maßnahmen ab dem 20. März wörtlich: "Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus. Darüber hinaus müssen aus Sicht der Länder für Einrichtungen mit vulnerablen Personen (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und vergleichbare Einrichtungen) auch weiterhin bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen. Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können."

Und auch regionale Maßnahmen in Landkreisen sollen mit dem neuen Gesetz, das der Bundestag rechtzeitig vor dem 20. März verabschieden soll, möglich werden. Auch hier ein Zitat aus dem Beschlussprotokoll: "Es soll rechtzeitig vor dem 20. März 2022 zum Abschluss kommen und auch eine Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten zu ergänzenden Schutzmaßnahmen enthalten, bei denen eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht."

Schwammige Aussagen beim Thema Impfpflicht 

Offenbar nicht final entschieden ist das weitere Vorgehen in Sachen Impfpflicht. In der anschließenden Pressekonferenz nach dem Corona-Gipfel erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz noch einmal, dass er eine allgemeine Impfpflicht persönlich weiter für nötig halte. Darüber soll aber der Bundestag in Ruhe entscheiden. 

In Sachen einrichtungsbezogener Impfpflicht für Pflegeeinrichtungen ist das Papier deutlich schwammiger, als in seiner ersten Fassung. Zwar hat der Bundestag die Impfpflicht für solche Berufsgruppen mit Wirkung zum 16. März beschlossen, das Datum taucht nun aber im Beschlussprotokoll nicht mehr auf. Offenbar will man den Ländern und Gesundheitsämtern hier einen gewissen Ermessenspielraum, quasi eine Übergangszeit einräumen. Wörtlich heißt es: "Mit dem Ziel, dabei auch die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendeckend sicherzustellen befinden sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess. Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen."

Wir verlinken Ihnen an dieser Stelle den Original-Beschluss von Bund und Ländern als PDF. Sie haben die Möglichkeit, die Datei und somit den Wortlaut des 9 seitigen Papiers herunterzuladen. 

Das war der Weg Richtung Freedom Day - das Protokoll des Beschlusses im Ticker

Im Folgenden stellen wir Ihnen noch einmal unsere komplette Berichterstattung aus dieser Woche im Vorfeld des Corona-Gipfels zur Verfügung. Darin finden Sie auch die verschiedenen Versionen und Stufen der Beschlussvorlagen jeweils als pdf zum Herunterladen und vergleichen. Variante 1 enthielt noch deutlich mehr Beschränkungen, Variante 2 war dann schon deutlich abgemildert. Der jetzige (oben beschriebene) endgültige Beschluss enthält noch mehr Freiheiten vor allem in den Stufen 1 und 2. 

Über das erste Papier konnte KOMMUNAL als eines der ersten Medien überhaupt bereits am frühen Montagmorgen berichten, Variante 2 erschien dann am frühen Mittwochmorgen. 

UPDATE vom 16. Februar 09.00 Uhr

Das ist ohnehin ein Automatismus, denn alle Maßnahmen laufen per Gesetz automatisch am 19. März aus. Beschließt der Bundestag dann kein neues Gesetz, haben die Länder keinerlei Handhabe mehr. Geplant ist offenbar ein neues Gesetz, in dem "nur" die Maskenpflicht bleiben wird, alle anderen Maßnahmen aber fallen. So sieht es zumindest die bisherige Vorlage vor, die wir Ihnen hier im Original zur Verfügung stellen.

Die aktuelle Beschlussvorlage vom Vorabend der Konferenz finden Sie hier:

Spannende Änderung im Corona-Papier zum Thema Impfpflicht... 





Drei Dinge haben sich gegenüber der ersten Beschlussvorlage vom Montag (ist unten verlinkt) geändert: 

1. Geändert hat sich zum Beschlussvorschlag vom Montag, dass private Treffen schon im ersten Lockerungsschritt keine Begrenzungen mehr vorsehen. Lediglich, wenn eine "ungeimpfte Person" an einer Zusammenkunft teilnimmt, würden weiterhin Kontaktbeschränkungen gelten. 

2. Zudem soll es in dem ersten Schritt bereits im Einzelhandel deutschlandweit keine Zugangsbeschränkungen mehr geben. Ab dem 4. März soll dann im zweiten Schritt in Gastronomie und Hotels die 3 G Regelung gelten - das heißt, mit aktuellem Test dürfen auch Ungeimpfte sie dann wieder besuchen. Ab dem 20. März sollen dann fast alle Maßnahmen, inklusive der Home-Office-Pflicht, fallen. Die Maskenpflicht soll aber in Innenräumen sowie in Bus und Bahn weiter gelten.  

3. Eine spannende Änderung gibt es bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Im ersten Dokument (ist unten verlinkt) hieß es noch, "Beschäftigte in Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich müssen ab dem 15. März nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind". Das Datum fehlt in der neuen Variante. 

So ist die Diskussion vor dem Corona-Gipfel bisher gelaufen



Im weiteren Verlauf stellen wir Ihnen den Diskussionsstand vom Montag, 14. Februar in Form unseres Original-Artikels vor. 

Erst am Sonntagabend hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach neue Schreckensszenarien gemalt ("Die Idee, dass es harmloser wird, gilt nicht für die nächsten 10 Jahre"), jetzt fegen ihm die Länderchefs offenbar alle Bedenken beiseite. Laut neuer Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel am Mittwoch sollen zum 20. März fast alle Beschränkungen fallen. Das Papier und die Details im Überblick sowie als PDF zum Herunterladen:  

Am Mittwoch ist wieder Corona-Gipfel. Im Mittelpunkt, so war vorher zu hören, sollte eigentlich die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpficht etwa für Pflegepersonal stehen. Sie stellt vor allem Gesundheitsämter in den mitteldeutschen Bundesländern vor große Herausforderungen. Doch im Vorfeld wurden auch an anderer Stelle immer wieder Forderungen laut, die Pandemie "wie eine Grippewelle" zu behandeln. Dem erteilte erst am Sonntag Abend Gesundheitsminister Lauterbach eine klare Absage. In der ARD sagte er: "Die Wissenschaft geht davon aus, dass Omikron nicht die letzte Variante sein wird". Und weiter: "„Die Idee, dass das jetzt immer harmloser wird, demnächst eine Erkältungskrankheit, das ist eine ganz gefährliche Legende. Das mag in 30, 40 Jahren so sein, aber nicht für die nächsten zehn Jahren.“

Diese Erzählung wollen die Ministerpräsidenten der Länder weiter nicht mittragen und haben nun eine Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel am Mittwoch erarbeitet. Und die hat es in sich! Alle "tiefgreifenden Maßnahmen" sollen demnach zum 20. März fallen, bis dahin ist ein schrittweiser Stufenplan das Ziel. Hintergrund: Der Bundestag hatte sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 19. März beschlossen - kommt kein neues Gesetz, würden sie automatisch auslaufen. Die FDP hatte bereits in der vergangenen Woche gefordert, keine Fristverlängerung zu beschließen. Unter den Ministerpräsidenten finden sich ebenfalls immer mehr Befürworter eines Auslaufens der Corona-Maßnahmen. Erst heute morgen hatte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther im Deutschlandfund gefordert, die "Corona-Maßnahmen deutlich zurückzufahren". Er forderte unter anderem eine Wiederaufnahme von Großveranstaltungen und eine möglichst baldige Aufhebung der Maskenpflicht in Schulen spätestens bis Ostern.

Nun also liegt das neue Papier auf dem Tisch: 

Die Kurzfassung: ALLE Maßnahmen, bis auf die Maskenpflicht in einigen Innenbereichen fallen! 

Und das sind die Details: 

Corona-Gipfel will schrittweise Aufhebung bis zum 20. März beschließen 

Das Papier ist datiert auf fast exakt den Zeitpunkt, zu dem Gesundheitsminister Lauterbach seine Worte über "nicht für die nächsten zehn Jahre" im Fernsehen äusserte (gegen 22:30 Uhr). Das Papier trägt den Aufdruck: Stand: 23.30 Uhr. Hauptbotschaft: "Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden.“

Als Erstes sollen die Regeln für Feiern im privaten Rahmen gelockert werden. Hier galt bisher eine Obergrenze von 10 Personen. Das neue Papier spricht ab sofort von 20 Personen, wobei die Zahl noch in Klammern steht. Das heißt: Über eine komplette Auflösung der Beschränkungen oder höhere Zahlen wird am Mittwoch noch diskutiert. 

Weiterer wichtiger SChritt auch für Deutschlands Innenstädte: Die 2 G Regel im Einzelhandel fällt deutschlandweit. Ab dem 4. März soll laut dem Papier auch in Restaurants, Hotels und Clubs (die dann wieder öffnen dürfen) 3 G gelten. Zugang also für Geimpfte, Genesene und Menschen mit aktuellem Test oder alternativ einer Booster-Impfung. 

Auch Großveranstaltungen sollen wieder möglich werden - in Fußballstadien etwa wird dann 2 G gelten, diskutiert wird noch über möglicherweise 2G Plus bei solch großen Veranstaltungen. Wörtlich heißt es im Papier: „Bei überregionalen Großveranstaltungen  können Genesene und Geimpfte bzw. Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen.“

Corona-Gipfel: Letzte Maßnahme ist die Maskenpflicht 

Ziel ist dann der 20. März. Dazu heißt es im Papier wörtlich: „Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt". Das klingt sehr danach, dass die bisherigen Regeln, bzw. die bisherige Verordnung nicht verlängert werden soll. 

Einzig bei der Maskenpflicht wird es wohl auch nach dem 19. März noch in einigen Bereichen bleiben. Das Papier dazu wörtlich: „Insbesondere in Innenräumen und in Bussen, Bahnen etc. sollen weiterhin Masken getragen werden.“ Und weiter: Der Bundestag soll dafür die "rechtliche Grundlage" schaffen. 

Auffallend ist in dem Papier noch, das die "allgemeine Impfpflicht" mit keinem einzigen Wort erwähnt wird. Einzig die Umsetzung der einrichtungsbezogenenen Impfpflicht ist - wie am Anfang des Textes beschrieben - Thema. Der Bundestag hatte die für diese Woche geplante Debatte zum Thema erneut verschoben, ursprünglich sollte schon Ende Januar ausführlicher debattiert werden, noch liegen aber nicht alle Anträge vor, was zu einer weiteren Verzögerung der Debatte führt. 

In Österreich - dem einzigen Land Europas, das bisher eine Impfpflicht beschlossen hat - läuft bereits eine Diskussion über eine Rücknahmen des Gesetzes. Die Bundesregierung in Österreich zeigt sich dafür unter bestimmten Voraussetzungen (Empfehlung des dortigen Expertengremiums) offen für eine Rücknahme. 

HIER FINDEN SIE DAS PAPIER IM WORTLAUT ALS PDF ZUM HERUNTERLADEN