Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • K+ Abo Bestellen
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Recht Aktuell
  4. Corona-Krise: Sind Ausgangssperren rechtlich zulässig?
Sind Ausgangssperren erlaubt? Was bedeuten sie im Fall von Klagen für Kommunen?

Anwalt erklärt Rechtslage

Corona-Krise: Sind Ausgangssperren rechtlich zulässig?

von Janosch Neumann
Rechtsanwalt I Gastautor
22. März 2020
In den letzten Tagen wurden verschiedentlich von juristischer Seite Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit von Ausgangssperren zur Eindämmung des Coronavirus nach aktueller Rechtslage geäußert. Aus streng dogmatisch-akademischer Sicht sind diese Bedenken nicht unbedingt von der Hand zu weisen und mögen daher berechtigt sein. Eine praktikable Lösung der akuten Situation bieten sie gleichwohl nicht und tragen daher eher zur Unsicherheit bei. Unser Gastautor Rechtsanwalt Janosch Neumann beurteilt die rechtliche Lage in seinem Gastbeitrag auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes (Sonntag, 22.03.2020, 12:00 Uhr).

Die bisherigen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, wie z.B. Veranstaltungsverbote und Ansammlungsbeschränkungen, wurden seitens der zuständigen Behörden auf § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gestützt. § 28 Abs. 1 IfSG enthält in seinem Satz 1 eine sog. Generalklausel. Demnach trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG ermächtigt unter denselben Voraussetzungen zudem ausdrücklich zu Veranstaltungs- und Ansammlungsverboten sowie entsprechenden Beschränkungen und darüber hinaus zur Schließung von bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen, wie z.B.

Weiterlesen mit und alle Vorteile genießen

Digital


72.- €

/ Jahr inkl. MwSt

Jetzt Abo kaufen

EMPFEHLUNG

Print + Digital

+ 1 Webinar Ihrer Wahl


96.- €

/ Jahr inkl. MwSt

Jetzt Abo kaufen

Print


96.- €

/ Jahr inkl. MwSt

Jetzt Abo kaufen


Gemeinde-Abo

unverbindliche Anfrage zu Sonderkonditionen

Angebot jetzt einholen


Sie haben schon ein Abo? Einloggen

Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Janosch Neumann

  • Der Livestream und die digitale Ratssitzung haben durch Corona massiv an Bedeutung gewonnen
    Was rechtlich geht

    Recht Aktuell: Digitale Ratssitzung und Livestream

    von Janosch Neumann
  • Daseinsvorsorge
    Ein Jurist erklärt

    Was Daseinsvorsorge darf und was nicht

    von Janosch Neumann
  • Hoheitsaufgaben - was Kommunen Privaten geben dürfen und was nicht...
    Recht Aktuell

    Privatisierung von Hoheitsaufgaben

    von Janosch Neumann

Lesen Sie auch...

  • Recht aktuell

    Spende im Bürgermeisterwahlkampf gefällig?

  • Recht aktuell

    Nach Sturz auf Gullydeckel: Gemeinde muss zahlen

    von Gudrun Mallwitz
  • Vorbereitung auf Umwegen

    Kommunalwahlen 2025 in NRW – alle Fakten, Termine und Hintergründe

    von Rebecca Piron

Neuester Inhalt

  • Katastrophenschutz

    Kriegsgefahr: Schutzräume in Kommunen gesucht

    von Gudrun Mallwitz
  • Mobilität

    Autonom unterwegs in Hessens Kommunen

    von Annette Lübbers
  • Mitgliederwerbung

    Freiwillige Feuerwehr: So klappts mit dem Nachwuchs

Schlagwörter

  • Corona Recht Aktuell

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp