Bundestag
Der Bundestag hat mehrmals die epidemische Lage verlängert.
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Corona-Regeln

Kommunen fordern Ende der epidemischen nationalen Lage

Die Kommunen fordern, die epidemische nationale Lage zu beenden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte vorgeschlagen, dass der Corona-Ausnahmezustand nicht mehr neu ausgerufen wird. Die Länderchefs verlangen aber bundesweit einheitliche Regelungen und Rechtssicherheit. Das wurde jetzt nach der Ministerpräsidenten-Konferenz verkündet.
Aktualisiert am 22. Oktober 2021

Soll der Corona-Ausnahmezustand, also die epidemische nationale Lage, am 25. November, auslaufen? Die kommunalen Spitzenverbände sagen: Ja!   "Es ist sinnvoll, die epidemische Lage jetzt auslaufen zu lassen. Die Zahlen sind nicht so in die Höhe gegangen als befürchtet", sagte Gerd Landsberg, Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, KOMMUMAL "Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist nicht zu befürchten. Über 80 Prozent der Menschen sind geimpft." Das gelte vor allem für die Hochbetagten ab 80 Jahre. Landsberg hob hervor: "Sollte es dramatische Änderungen geben, kann der Bundestag jederzeit die Lage wieder beschließen. "Das Auslaufen der epidemischen Lage ist auch ein deutliches Signal an die Menschen, die Gesellschaft und die Wirtschaft, dass wir auf dem Weg in den Normalbetrieb sind." Klar sei: Es werde weiter Vorsichtsmaßnahmen geben müssen und die Impfkampagnen müssten fortgesetzt werden.

Epidemische Lage: Länderchefs fordern einheitliche Regelung

Die Länderchefs sprachen sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Königswinter jetzt für bundesweit einheitliche Corona-Regeln aus. Als Vorsitzender der MP-Konferenz  warnte an diesem Freitag, 22. Oktober, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet: Wenn jedes Bundesland die Corona-Regeln selbst festlegen muss, werde das zu  Verwerfungen führen. Der stellvertretende Vorsitzende, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, sieht bei einem  Auslaufen der epidemischen Lage das Risiko, dass die Rechtsgrundlage für künftige Corona-Regeln fehle. Deshalb kommen für ihn auch eine Übergangsregelung oder der Beschluss einzelner Corona-Maßnahmen in Frage. Beide nahmen wegen ihres Ausscheidens als Regierungschefs das letzte Mal an der Ministerpräsidenten-Konferenz teil.

Epidemische Lage läuft aus

Der Bundestag hatte am 27. März 2020 erstmals die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, zuletzt und zum vierten Mal am 25. August dieses Jahres. Das Parlament verlängerte sie zuletzt mehrheitlich für weitere drei Monate, indem es den Antrag von CDU/CSU und SPD in namentlicher Abstimmung mit 375 Stimmen bei 218 Gegenstimmen und sechs Enthaltungen annahm. Hier finden Sie das Gesetz. Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben die Lage gesetzlich in eigenen Gesetzen festgeschrieben. Intensiv wurde die verfassungsrechtliche Lage des Corona-Ausnahmezustandes in Deutschland diskutiert.

Konsequenzen: Kein Ende der Corona-Auflagen

Doch was bedeutet die epidemische Lage? Sie ermöglicht es seit März vorigen Jahres der Bundesregierung und den Ländern Corona-Maßnahmen anordnen zu können, ohne dass der Bundestag und die Landesparlamente dem jeweils zustimmen. 

Die epidemische Lage zu beenden, ist nicht das Ende der Corona-Auflagen. Bund und Länder betonten jedoch in ihrem Beschluss vom 10. August, dass  die Corona-Maßnahmen und deren situationsgerechte Anpassung  überwiegend auf Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz  beruhen, die eine epidemische Lage von nationaler Tragweite voraussetzen.

Das Infektionsschutzgesetz erlaubt den Ländern, Corona-Maßnahmen weiter anzuwenden, wenn die jeweiligen Landtage dem zustimmen. Doch die Kritiker befürchten, dass sich damit der Regel-Flicken-Teppich bundesweit weiter ausdehnen wird.