Kitagebühren-Erstattung
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Die Rechtslage

Corona: Müssen Kitagebühren erstattet werden?

Immer mehr Kommunen erlassen den Eltern in der Corona-Krise die Kitagebühren. Müssen sie das alle - oder ist das ein freiwilliges Entgegenkommen? KOMMUNAL befragte dazu einen Experten.

Eltern erwarten in der Corona-Krise, dass sie von Kitagebühren befreit werden, solange sie ihr Kind nicht in die Einrichtung schicken dürfen. Einen bundesweiten Anspruch gibt es dafür aber nicht. Bund und Länder sind für die Erhebung der Kitagebühren nicht zuständig, sondern die Städte, Gemeinden und Kreise oder freie Träger. Immer mehr Kommunen haben sich inzwischen dafür entschieden, Familien für diesen Zeitraum von den Gebühren zu entlasten. Manche Städte und Gemeinden sind aber auch dagegen - oder diskutieren noch. Wie sieht das rechtlich aus?

Die Rechtslage ist kompliziert:

  • Kommunen, die sich wegen ihrer schlechten Finanzlage in einer sogenannten Haushaltssicherung befinden, dürfen eigentlich Elternbeiträge gar nicht zurückerstatten.
  • Es kommt auf die jeweilige Kita-Satzung an.

"Eine Kommune könnte sagen: Wir erstatten die Kitagebühren nicht, da es sich bei der Corona-Krise um höhere Gewalt, also ein unvorhersehbares Ereignis, handelt", sagte Uwe Lübking, Dezernent beim Deutschen Städte- und Gemeindebundes, auf Anfrage von KOMMUNAL. Ein weiteres Argument wäre, dass die Entscheidung, eine Notbetreuung nur für Kinder von Eltern in Berufen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen anzubieten,  auf dem Infektionsschutzgesetz und der Rechtsverordnung der jeweiligen Länder basiere. 

Kitagebühren: Satzung schafft Klarheit bei Erstattung

Entschließt sich eine Stadt oder Gemeinde dazu, den Eltern die Beiträge nicht zu erlassen, ist sie laut dem Experten rechtlich aber nur dann auf der ganz sicheren Seite, wenn ein unvorhersehbares Ereignis in der Kita-Satzung explizit angeführt ist.

"Die meisten Kommunen kommen den Eltern entgegen", beobachtet Lübking. Bei einzelnen Städten, Gemeinden und Landkreisen herrsche aber auch die Auffassung, dass die Eltern ihren Solidaritätsbeitrag in der Krise leisten könnten. Denn häufig blieben die Kindergartengruppen auch in der Notbetreuung mit dann eben weniger Kindern bestehen. Aus pädagogischen Gründen, aber auch wegen der geringeren Ansteckungsgefahr.

Die Städte und Gemeinden befürchten, dass die entgangenen Beitragseinnahmen zu hohen finanziellen Einbußen führen. Inzwischen haben aber viele Länder beschlossen, die Kitaträger in der Corona-Krise mit Zuwendungen zu unterstützen. Das kommt auch den Eltern zugute. So hat sich das Land Brandenburg nach intensiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden dafür entschieden, den Landkreisen und kreisfreien Städten finanzielle Hilfe zur Verfügung zu stellen. Das voraussichtliche Fördervolumen: rund 14 Millionen Euro pro Monat.

Land Baden-Württemberg unterstützt Kommunen und Eltern

In Baden-Württemberg haben sich Landesregierung und Kommunale Landesverbände ebenfalls darauf geeinigt, dass sich das Land an den Kosten beteiligt, wenn Kommunen im März und April wegen der Corona-Epidemie auf Elternbeiträge verzichten. Auch die Kita-Beiträge für freie Träger sollen bis zur Höhe des kommunalen Satzes erstattet werden. Für die Kindertagespflege soll es Übergangslösungen geben.

Finanzielle Hilfe kommt auch von anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. In Mecklenburg-Vorpommern stellt sich das Problem gar nicht: Dort sind die Kitagebühren bereits flächendeckend abgeschafft.

Eltern machen in Bayern Druck auf das Land

Der Druck aus der Bevölkerung ist groß: In Bayern läuft eine Online-Petition an den Bayerischen Landtag, in der knapp 4500 Unterstützer die Rückerstattung der Kita- und Krippengebühren sowie Hortgebühren und der Kosten für Tagesmütter fordern. Städte wie Nürnberg haben sich bislang schwer getan, eine Entscheidung zu treffen. Auf Anfrage von KOMMUNAL teilte das bayerische Familienministerium mit: "Eine Erstattung von Kita-Gebühren betrifft das Vertragsverhältnis der Eltern zum Träger."

Entscheidend sei daher, so ein Sprecher, was im Betreuungsvertrag oder in der kommunalen Satzung geregelt ist." Ob bei Betretungsverboten der Kita also Elternbeiträge zu leisten sind, hänge von der konkreten Ausgestaltung im Betreuungsvertrag oder der jeweiligen Satzung ab. Er machte klar: "Dort, wo Beiträge auch weiterhin erhoben werden, ist derzeit keine Übernahme der Kosten durch den Freistaat geplant." Allerdings zahle das Land seine Zuschüsse an die Träger auch während der eingeschränkten Öffnungszeiten der Einrichtungen weiter, betonte der Sprecher. Man werde die Entwicklung im Land aber beobachten, fügte er hinzu.

Die kommunalen Spitzenverbände fordern auch Bayern auf, finanzielle Ausgleiche zu schaffen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hofft in der Corona-Krise bundesweit auf einen großen Rettungsschirm für die Kommunen, über den dann auch die Kitabeitragsausfälle ausgeglichen werden könnten.

Rückzahlungen müssen angewiesen werden -  der Aufwand ist enorm

Für Schwierigkeiten sorgt bei den Kommunen derzeit nicht nur die rechtliche Beurteilung, sondern auch: Wie können wir mit den Rückbuchungen der Beiträge verfahren?

Heiko Müller, Bürgermeister im brandenburgischen Falkensee, sagt:  "Wir haben uns dafür entschieden, den Eltern die Kitagebühren während der weitgehenden Schließzeiten zu erlassen."  Von den rund 2055 Kita-Kindern sind derzeit rund 100 Kinder in der Notbetreuung. Für April rechnet die Kleinstadt mit einem Einnahmenausfall von rund 130.000 Euro.  "Wir müssen noch sehen, wie wir mit den bereits bezahlten Beiträgen verfahren", betont Müller. Die Eltern müssten sich noch gedulden.

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund  bestätigt: "Viele Kommunen schaffen es bei den derzeitigen Arbeitsbedingungen in der Corona-Krise organisatorisch nicht, die bereits eingegangenen Zahlungen gleich zurückzuüberweisen."