Heizen mit regenerativer Energie Heizkörper mit Pflanzen als Symbolbild
Das Heizungsgesetz soll im Herbst vom Bundestag beschlossen werden.
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Gesetzesentwurf

Das Wichtigste zur kommunalen Wärmeplanung

Der Gesetzesentwurf zur kommunalen Wärmeplanung steht. Was die Bundesregierung plant, was das für Kommunen bedeutet - wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Die Bundesregierung hat jetzt den Gesetzesentwurf für die kommunale Wärmeplanung vorgelegt, über den der Bundestag mit dem Heizungsgesetz nach der Sommerpause abstimmen soll. Grundlegendste Änderung: Auch kleine Kommunen - unter 10.000 Einwohner -  sollen dazu verpflichtet werden, eine Wärmeplanung anfertigen zu lassen, allerdings in einem "vereinfachten Verfahren". Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis 30. Juni 2026 Wärmepläne erstellt werden. Für alle anderen Gemeindegebiete müssen spätestens bis zum 30. Juni 2028 Wärmepläne erstellt werden. Das bislang vorgesehene Bußgeld wird gestrichen. Der erste Gesetzesentwurf enthielt, dass Städten und Gemeinden, die keinen Wärmeplan aufstellen,  bis zu 100.000 Euro Strafe drohen.

Was sieht der neue Gesetzesenwurf vor?

Ein Drittel der Energie, die wir in Deutschland verbrauchen, wird in Häusern und Wohnungen benötigt. Vor allem für Heizungen aber auch für Warmwasser. Die Bundesregierung will in diesen beiden Bereichen Einsparmöglichkeiten nutzen und auf andere Energieträger als bisher umsteigen. Denn die meisten Heizungen in den Häusern und Wohnungen werden mit Gas betrieben. Der Anteil erneuerbarer Energien bei Heizungen in den privaten Wohnungen der Deutschen liegt im Moment nur bei knapp 20 Prozent. Die Bundesregierung fordert  alle Städte und Gemeinden vereinfacht gesagt auf, Pläne für die künftige Energieversorgung aufzustellen. Konkret sollen sie ihren Bürgern mitteilen, ob sie planen, ein Wohnhaus oder vor allem die Mietsgebäude an ein Fern- oder Nahwärmenetz anzuschließen. Diese Formen werden von der Bundesregierung besonders beworben. Hintergrund war die massive Kritik an der geplanten Verpflichtung zur teuren Wärmepumpe. Denn bei Fernwärme braucht der Hausbesitzer daheim keine eigene Heizanlage.  

Ist nicht auch Fernwärme umstritten?

Doch auch Fernwärme ist sehr umstritten. So weisen die Verbraucherzentralen darauf hin, dass ein Fernwärmenetz nicht automatisch umweltfreundlicher ist als eine Heizung im eigenen Haus. Deutschlandweit liegt im Moment der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Fernwärme nur bei 17 Prozent und somit niedriger als bei anderen Heizsystemen. Auf der Homepage des Verbandes heißt es zudem wörtlich, dass "jedes Fernwärmenetz ein lokales Monopol" ist, der Wechsel zu einem anderen Versorger ist nicht möglich. Wörtlich heißt es weiter: "Mit der Entscheidung für Fernwärme binden Sie sich also langfristig an einen Anbieter".  Das ist auch logisch, denn der Aufbau einer doppelten Infrastruktur durch ein weiteres Unternehmen wäre unwirtschaftlich. Daher ist jedes Fernwärmeunternehmen ein lokaler Monopolist. Hinzu kommt, dass Kommunenvertreter bereits die Möglichkeit für einen Anschluss- und Benutzungszwang fordern, wenn ein Gebäude mit Fernwärme versorgt wird.  

Was bedeutet eine vereinfachte Wärmeplanug?

Ganz so weit ist es noch nicht. Bevor aus der Diskussion um einen möglichen Anschlusszwang ein Gesetz werden könnte, sind nun zunächst die Kommunen dran und müssen planen. Die knapp 9.200 kleinen Kommunen in Deutschland mit weniger als 10.000 Einwohnern müssen „nur“ ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchlaufen. Und das möglichst gemeinsam mit Nachbarkommunen. Über eine sogenannte „Vorprüfung“ können sie erklären, dass es auch ohne umfassende Wärmeplanung sehr wahrscheinlich ist, dass die Wärmeversorgung nicht über ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz erfolgen wird. Damit wäre dann klar, dass in diesen Kommunen die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien dezentral erfolgen muss, also in einzelnen Häusern oder Quartieren. 

Werden Daten erhoben?

Schwieriger wird es für größere Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern. Sie müssen ein geordnetes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Dazu gehört etwa eine Bedarfsschätzung. Sie soll auf vorhandenen Daten beruhen, die zum Beispiel von den Versorgern geliefert werden. Daten, die einen Schluss auf das individuelle Heizverfahren zulassen, soll es nicht geben. Politisch war bei den Plänen zuvor immer wieder von einer „Heizungs-Stasi“ die Rede. Auf der anderen Seite soll in der Planung dargestellt werden, an welche Heizmöglichkeiten vor Ort künftig gedacht wird. Das alles muss bis Mitte 2028 fertig sein. Die 80 Großstädte in Deutschland mit mehr als 100.000 Einwohner müssen schneller sein und ihre Pläne bis Mitte 2026 vorlegen.  

Wird das Heizen teurer?

Für Verbraucher dürfte Heizen damit in jedem Fall teurer werden. Laut Verbraucherzentrale liegt der durchschnittliche Preis für Fernwärme bei etwa 16 Cent pro Kilowattstunde. Von diesem Durchschnittspreis gebe es allerdings deutliche Abweichungen nach oben und unten. Ganz kostenfrei ist übrigens auch der Wechsel auf Fernwärme für Kunden bisher nicht. Denn nach deutschem Gesetz müssen Hauseigentümer die Anschlusskosten an die Fernwärme bezahlen. 100 Meter Entfernung vom Haus bis zum Anschluss sind nicht selten und ein Meter kostet zwischen 3000 und 5000 Euro. Daher lohnt sich Fernwärme nur für größere Häuser mit mindestens acht Parteien. Häuser, die es in kleineren Orten nur selten gibt. Eine Diskussion, die garantiert viele Hausbesitzer noch mit ihren Kommunen führen werden, sobald konkrete Pläne zur kommunalen Wärmeplanung in einer Gemeinde oder Stadt vorliegen.  

Der  Gesetzesentwurf für die kommunale Wärmeplanung als PDF:

Hier finden  vor allem kleine Kommunen Tipps von Experten für das Erstellen einer kommunalen Wärmeplanung.