Was bei der Bekanntmachung von Eu-weiten Vergabeverfahren beachtet werden sollte.
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Vergabegesetz
Aufträge bekanntmachen - warum eForms nicht überzeugt
Bekanntmachungen zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge müssen über eForms veröffentlicht werden. Das sind die neuen elektronischen Standardformulare für EU-weite Vergabeverfahren. Was dabei zu beachten ist und wo Nachbesserungen nötig wären, beschreibt Rechtsanwältin Jenny Mehlitz im KOMMUNAL-Gastbeitrag.
Neue elektronische Standardformulare für EU-weite Vergabeverfahren, sogenannte eForms, müssen seit 25. Oktober 2023 verwendet werden, um Bekanntmachungen zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu veröffentlichen. Das regelt der §10a der Vergabeverordnung (VgV). Die EU-Kommission sieht in den eForms das „Herzstück der digitalen Transformation des öffentlichen Auftragswesens“. Sie sollen Unternehmen das Finden von Bekanntmachungen erleichtern und den Verwaltungsaufwand verringern.