Energieaudit für kommunale Unternehmen
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Energieaudits: Von der Pflicht zur Kür

20. Dezember 2018
Seit 2015 müssen sich kommunale Unternehmen und Betriebe mit öffentlicher Beteiligung Energieaudits unterziehen. Stichtag für die nächste Auditrunde ist Ende kommenden Jahres. Damit bleibt ein knappes Jahr für die Vorbereitungen.

Text über Energieaudit von Sabine Hense-Ferch 

Kommunale Unternehmen sind ebenso an der Reihe wie große Industriebetriebe: Sie müssen ihre Energieverbräuche gründlich unter die Lupe nehmen und sich auditieren lassen. Vom Austausch der Leuchtmittel bis zur Optimierung der Wärmedämmung, von der Grund- und Spitzenlastoptimierung bis zur Modernisierung der Heiz- und Klimatechnik reicht das Spektrum, Energie an vielen Ecken und Enden einzusparen und die Verbräuche zu reduzieren. Seit 2015 unterliegen nicht nur große Firmen, sondern auch Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits, die alle vier Jahre wiederholt werden müssen.  

Insgesamt betroffen sind rund 16.000 Unternehmen von Bund, Ländern und Kommunen: „Stichtag für die nächste Auditrunde ist der 5. Dezember 2019. Kommunen sollten in diesem Jahr die Kosten für das Audit einplanen und überprüfen, welche ihrer Beteiligungen betroffen sind“, mahnt Bastian Kurth, Energieauditor bei der Firma Trianel, der unter anderem Stadtwerke zu Energieeffizienz und Einsparpotentialen berät. Dass Kommunen hier bislang eher zögerlich waren, liege vermutlich an den komplexen gesetzlichen Anforderungen zur Feststellung einer Energieauditpflicht – aber auch an den Kosten, schätzt Tim Oliver Clös, technischer Sachbearbeiter beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der kontrollierenden Behörde für die Durchführung der Auditpflichten. Clös berichtet von einer Evaluation seines Amtes, wonach ein Unternehmen branchenübergreifend etwa 13.000 Euro für einen externen Auditor aufwenden musste, hinzu kämen im Schnitt mehrere tausend Euro für interne Personalkosten. Dem allerdings kann ein hohes Einsparpotential gegenüber stehen: „Die Kosten für das Audit können sich schon nach drei bis vier Jahren amortisieren, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen konsequent umgesetzt werden“, so der Experte. „Darüber hinaus bringen die Klimaschutzmaßnahmen auch einen Imagegewinn für viele Kommunen, öffentliche Unternehmen kommen ihrer Vorreiterrolle nach, indem sie Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit Energie übernehmen“, findet Clös. 

Welche Unternehmen sind für ein Energieaudit verpflichtet?

Deutschlandweit sind Unternehmen mit kommunaler Beteiligung ab 25 Prozent zum Energieaudit verpflichtet – unabhängig von Unternehmensgröße und Umsatz. Das gilt für Stadtwerke ebenso wie für Stadtmarketinggesellschaften, Kulturbetriebe, Verkehrsbetriebe oder Wirtschaftsförderungsgesellschaften. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Sollte an dem kommunalen Tochterunternehmen noch eine Gebietskörperschaft mit einem Jahreshaushalt von weniger als zehn Millionen Euro und weniger als 5.000 Einwohnern beteiligt sein oder eine Universität, ein Forschungszentrum oder ein institutioneller Investor, zum Beispiel ein regionaler Entwicklungsfond, dann gilt die Auditpflicht nicht. Des Weiteren unterliegen kommunale Regiebetriebe wie Kindergärten und Museen und Einrichtungen mit überwiegend hoheitlicher Tätigkeit wie Finanzämter oder Bauaufsichtsbehörden nicht der Energieauditpflicht.  

Die Vorteile von Energieaudits 
- Unternehmen erlangen Transparenz über Hauptverbräuche und Einsparmöglichkeiten 
- Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
- Energieaudits leisten einen Beitrag zur Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz 

Energieauditor Bastian Kurth warnt davor, dass kommunale Haushalte durch Missachtung der Auditpflicht in Schieflage geraten könnten: „In vielen Städten gibt es gleich mehrere Firmen mit öffentlicher Beteiligung. Kommunen sollten dringend überprüfen, ob Sie ebenfalls unter die Auditpflicht fallen. Sind mehrere Beteiligungen betroffen, können sechsstellige Summen an Bußgeldzahlungen fällig werden, eine Katastrophe für verschuldete Kommunen, die in besonderem Maße von den Überschüssen ihrer Beteiligungen abhängig sind“, warnt Bastian Kurth.  

Das Durchführen von Energieaudits ist für Stadtwerke aber nicht nur Verpflichtung, sondern kann auch Chancen eröffnen. Ist ein Stadtwerk beim Audit mit von der Partie, ist das nicht nur Einnahmequelle, sondern auch eine image- und vertrauensfördernde Maßnahme. Denn auch, wenn die Beratung als Auditor  grundsätzlich neutral zu erfolgen hat: Das Energieaudit eröffnet dem Stadtwerk einen Einblick in die Energiebedürfnisse des betroffenen Betriebs. „Wir wollen für unsere Kunden kompetente Ansprechpartner in Sachen Energie sein und nicht nur Energie verkaufen“, argumentiert Evelyn Mecklenburg, Sachverständige für Energieeffizienz bei den Stadtwerken Energie Jena-Pößneck, die seit 2015 Energieaudits durchführt. „Für uns sind die Audits einerseits ein wichtiges betriebliches Standbein, andererseits aber auch Kundenbindungsinstrument, da wir uns in der Rolle als Auditor als vertrauenswürdigen und kompetenten Partner positionieren können“, sagt Mecklenburg. „Mit Energieeffizienzberatungen können wir die Energiewende mitprägen“.