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  3. Zu digital: Datenschutzbeauftragte verbietet Faxgeräte in Behörden!
Faxgeräte sind zu digital, sagt eine Datenschutzbeauftragte und verbietet den Einsatz in Behörden
Faxgeräte sind zu digital, sagt eine Datenschutzbeauftragte und verbietet den Einsatz in Behörden
© 123rf

Behörden sollen Briefe schicken!

Zu digital: Datenschutzbeauftragte verbietet Faxgeräte in Behörden!

von Christian Erhardt-Maciejewski
Geschäftsführer, Chefredakteur | KOMMUNAL
12. Mai 2021
Deutschland - Weltmeister im Faxen. So haben viele gespottet, weil sich in der Corona-Krise herausstellte, dass viele Gesundheitsämter noch immer nicht digital arbeiten und ihre Daten per Fax an das Robert-Koch-Institut übermitteln mussten. Doch nun sagen Datenschützer: Faxgeräte sind ZU digital. In einem Bundesland ist daher der Einsatz von Faxgeräten ab sofort verboten! Wir zeigen die Gründe und was das für Deutschlands Kommunen bedeutet.

Faxgeräte sind zu digital! Was klingt wie Hohn, ist bei näherer Betrachtung so ganz falsch nicht. Denn das Faxgerät ist in der Tat inzwischen Teil der digitalen Welt geworden. Faxgeräte übermitteln in der Regel ihre Daten nicht mehr wie früher über das klassische Telefonnetzwerk, solche Anschlüsse gibt es nur noch selten. Meistens sind Telefon und somit auch das Faxgerät inzwischen über die Internetleitung angebunden. Sprich: die "Leitungen beruhen auf Internet-Technologie", wie es die Landesdatenschutzbeauftragte in Bremen, Imke Sommer, ausdrückt. Und darum hat sie für alle Behörden in Bremen mit sofortiger Wirkung ein Verbot der Benutzung von Fax-Geräten für die Übermittlung von personenbezogenen Daten verhängt. 

Faxgeräte am Ende - es sei denn, sie werden wieder analog 

Und es gibt noch einen Grund, den die Datenschutzbeauftragte dafür anführt: Am anderen Ende der Leitung wird das Fax nämlich inzwischen häufig in eine E-Mail umgewandelt. Damit das Fax nicht mehr in Papierform aus dem Gerät kommt, sondern direkt am Computer weiterverarbeitet werden kann. Kurzum: Die Nachricht, die auf der einen Seite noch auf das Faxgerät gelegt wird, kommt auf der anderen Seite faktisch als E-Mail auf dem Computer an - oft "unverschlüsselt", wie die Datenschutzbeauftragte moniert. 

Anders würde es laut der Datenschutzbeauftragten aussehen, wenn das Fax über eine klassische Telefonleitung von einem ans andere Gerät geschickt würde - dann wären die Nachrichten "Ende zu Ende verschlüsselt", so Imke Sommer. Nur das kann niemand mehr garantieren, weil man wissen kann, wie das Fax am anderen Ende der Leitung ankommt. Und die klassische Telefonbuchse hat eben auch Seltenheitswert. 

Das Fazit der Bremer Landesdatenschutzbeauftragten: Meldungen aus Faxgeräten sind wie offene Postkarten. So begründet sie ihr Verbot an alle Behörden. Ihr Rat: Am Besten personenbezogene Daten per Brief verschicken. Immerhin räumt sie ein, dass es auch per verschlüsselter E-Mail möglich wäre. 

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Aus für Faxgeräte in ganz Deutschland?

Rechtlich gilt das Verbot nun zunächst nur für alle Behörden in Bremen. Überall sonst in Deutschland darf das Faxgerät bis auf Weiteres weiter benutzt werden - natürlich auch für Faxe an Behörden in Bremen, so es denn dort noch eine Faxnummer gibt. Andere Diskussionen zum Datenschutz - insbesondere zum Thema WhatsApp - haben in der Vergangenheit jedoch gezeigt, dass sich die Datenschutzbeauftragten der Länder nicht immer einig sind. Gut möglich also, dass Datenschutzbeauftragte anderer Länder dem Verbot aus Bremen nicht folgen werden. In jedem Fall dürfte die Diskussion damit nun auch in anderen Bundesländern neu beginnen - eine Reihe von Datenschützern dürften der Einschätzung aus Bremen also voraussichtlich folgen - und somit das Faxgerät als Kommunikationsmittel in Behörden weiter zurückdrängen. Was immer man davon halten mag....

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