Kommunen möchten verfassungsfeindliche Parteien nicht länger mit Fraktionsgeldern fördern. ©Shanti Hesse/123rf

Fraktionsgelder: Bundesverwaltungsgericht wird neu entscheiden

Die Stadt Büdingen gibt im Streit mit der rechtsextremen NPD nicht klein bei. Sie will den Neonazis die Fraktionsgelder streichen. In erster Instanz gescheitert, erhofft sich die Stadt nun vor dem Bundesverwaltungsgericht mehr Erfolg.

Die Summe, um die es geht, ist eigentlich lächerlich. Gut 300 Euro im Jahr! Viel mehr geht es hier um das Prinzip. Zudem schauen mehr als 100 Gemeindeparlamente, Stadträte und Kreistage in Deutschland nun gespannt auf die Richter in Leipzig. Denn es geht um eine Grundsatzentscheidung, die auch sie betreffen könnte. Darf man Parteien, die offenbar (laut Bundesverfassungsgericht) verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, die Fraktionsgelder streichen. Begründung: So sollen sie wenigstens finanziell ausgetrocknet werden beziehungsweise ihre Propaganda nicht auch noch mit Steuermitteln verbreiten können. Vor dem Hessischen Verwaltungsgericht hatte die Stadt in der Wetterau eine Niederlage kassiert. Vor dem Bundesverwaltungsgericht erhofft sich die Stadt nun bessere Chancen.

Fraktionsgelder: Das ist der Stein des Anstoßes!

In Büdingen gelang der NPD bei der letzten Kommunalwahl ein Sensationsergebnis – zweistellig mit über 10 Prozent und vier Sitzen zogen die Neonazis ein. Zwar ist die hessische Stadt eigentlich klassisch bürgerlich mit 21.000 Einwohnern. Hier wohnt aber unter anderem der vor Ort bekannte NPD-Landesvize und Kreisvorsitzende seiner Partei. Sein Auftreten vor Ort: Auf den ersten Blick bürgerlich, er grüßt die Menschen freundlich, zeigt sich in der Öffentlichkeit locker in Jeans und Turnschuhen, auf Plakaten aber auch seriös mit Schlips und Kragen. Der „Wolf im Schafspelz“, war für viele Büdinger offenbar kein „Schreckgespenst“. Der Stadt jedoch haftet seither das Stigma der „Neonazi-Hochburg“ an, Initiativen wie „Büdingen weltoffen“ gründeten sich. Die große Mehrheit der Bürger vor Ort war vom starken Abschneiden der Neonazi-Partei geschockt. Die Stadtverwaltung bemüht sich daher schon länger, der NPD im Stadtrat wenigstens finanziell das Wasser abzugraben. Denn die Stadt geht davon aus, dass die Partei Fraktionsgelder auch für Parteizwecke zweckentfremdet, indirekt auf diese Weise Werbung für die Partei finanziert.

Eine Satzungsänderung sollte die NPD trockenlegen

  Zum 1. Februar dieses Jahres nun hatte die Stadt ihre Entschädigungssatzung geändert – KOMMUNAL hatte ausführlich über diese deutschlandweit einmalige Aktion berichtet. In der Satzung heißt es jetzt: „Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen sind ausgenommen“. Im Fall der NPD geht es um Fraktionsgelder in Höhe von 310,- Euro im Jahr. Hinzu kommen die Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten persönlich und der Sitzungsgelder. Diese hat die Stadt nicht gestrichen. Den Fraktionspassus begründet die Stadt damit, dass das Bundesverfassungsgericht im NPD-Verbotsverfahren argumentiert hatte, die NPD sei verfassungsfeindlich aber zu unbedeutend, um sie aufzulösen. Das Gericht hatte jedoch von „anderen Reaktionsmöglichkeiten“ gesprochen, diese aber offen gelassen.

Streichung der Fraktionsgelder – in erster Instanz gescheitert

  Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte – aufgrund einer Klage der Büdinger NPD vor wenigen Wochen über die neue Entschädigungssatzung zu urteilen. Es lässt sich leicht zusammenfassen: Die Stadt Büdingen darf der Partei nicht die Fraktionsgelder streichen. Rechtsextreme von den finanziellen Zuwendungen auszuschließen sei unwirksam, urteilte der Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Der Senat begründete dies mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Bereits das gewählte Unterscheidungskriterium sei unzulässig. Geklagt gegen das Vorgehen hatte die vierköpfige NPD-Stadtverordnetenfraktion. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung war jedoch eine Revision zulässig. Genau das strebt die Stadt Büdingen nun an. Gestern Abend beschloss der Magistrat der Stadt einstimmig, in der Sache Revision einzulegen und vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu ziehen.

Experten schätzen die Chancen geringer als die Stadt ein

Rechtsexperten fürchteten bereits vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes eine Niederlage für die Stadt. Auch der Deutsche Städte und Gemeindebund hatte das Urteil bedauert. „Wir hätten es begrüßt, wenn es den Kommunen gestattet worden wäre, Fraktionen oder Gruppierungen von Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, öffentliche Gelder zu verweigern“, erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Gerd Landsberg. Eine wehrhafte Demokratie müsse die Möglichkeit haben, Gruppierungen oder Vereinigungen mit verfassungsfeindlichen Zielen nicht noch mit öffentlichen Geldern zu fördern“. Im Bundesrat gibt es bereits eine Initiative, die Parteienfinanzierung insgesamt so zu verändern, dass im Ergebnis verfassungsfeindliche Parteien ausgeschlossen werden können. Doch auch hier fürchten zahlreiche Rechtsexperten, dass eine solche Regelung vor Gericht keinen Bestand haben könnte. Auch der Rechtsreferendar am Oberlandesgericht in Hamm, Jan Schürmann, hatte im KOMMUNAL-Gastbeitrag darauf hingewiesen, dass er kaum Chancen sieht, dass die Klage aus Büdingen erfolgreich ist. Die Stadt selbst ist nach Rücksprache mit ihren Anwälten nun aber zuversichtlicher als zuvor.

Fraktionsgelder streichen: Was geht und was geht nicht?

  In unserem Kommentar haben auch wir uns vor drei Wochen – direkt nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts – mit der Frage auseinandergesetzt, welche Möglichkeiten die kommunale Ebene vor Ort denn überhaupt hat, um verfassungsfeindliche Parteien nicht auch noch mit Steuergeldern eine Plattform zu geben. "Keine einfachen Lösungen vorgaukeln" – so damals unsere Überschrift. Das Ergebnis: Unter dem Gleichbehandlungsgrundsatz bleiben nur wenige, aber immerhin einige Möglichkeiten offen. Lesen Sie die Fakten – was geht und was geht nicht – HIER noch einmal nach.