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Gaspreisbremse
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Kommissionsvorschlag

Gaspreisbremse: Staat soll Abschlag im Dezember zahlen

Die von der Bundesregierung eingesetzte Experten-Kommission schlägt in der Energiekrise ein zweistufiges Vorgehen bei der Gaspreisbremse vor. Die Details - und der Kommissionsbericht, der KOMMUNAL vorliegt, mit den Empfehlungen als PDF!

Die Expertenkommission der Bundesregierung hat jetzt ihren Zwischenbericht vorgelegt, wie die von der Bundesregierung geplante Gaspreisbremse ausgestaltet werden könnte. Die Experten hatten wegen des Zeitdrucks zuvor auch am Wochenende getagt. Die Expertenkommission zur Gaspreisbremse empfiehlt, dass Haushalte und Betriebe noch dieses Jahr eine Sonderzahlung erhalten. So soll die Abschlagzahlung im Dezember übernommen werden. Die Versorger verzichten auf die Erhebung der Abschlagszahlung für Dezember. Im Ausgleich bekommen sie die Werte der Abschlagszahlungen von einer staatlichen Stelle erstattet. Diese Einmalzahlung soll als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse dienen.

Die Gas- und Wärmepreisbremse soll dann von März 2023 bis Ende April 2024 gelten. Es könnte aber auch April des nächsten Jahres werden, bis die Preisbremse einsetzt. Die Experten dämpften die Erwartungen, dass die früheren Preise erreicht werden können.

Zweiter Schritt: Gaspreis soll subventioniert werden

In einer Pressekonferenz gaben die Experten ihre Empfehlung bekannt, wonach der Gaspreis in einem zweiten Schritt der Gaspreis auf 80 Prozent eines für den Verbraucher geschätzten Kontingent auf 12 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden soll. Der Verbraucher bekommt dann jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagzahlung.

 "Durch einen garantierten Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierter Preisbestandteile von 12 ct/kWh für Gas für ein Grundkontingent der Gasverbrauchsmenge wird die Belastungsentwicklung für Gaskunden gedämpft", heißt es in der Empfehlung der Kommission. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Grundkontingentes gelte der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.  "Das Grundkontingent beträgt 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde", so die Kommission. Der erhaltene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden, selbst wenn der tatsächliche Verbrauch in der Jahresendabrechnung von der angenommenen Menge abweicht.

Schätzungen des Verbrauchs

Das Problem bei der Umsetzung: Das Kontigent beruht auf  einer Verbrauchsschätzung der Vergangenheit. Und: Die Versorger können nicht einzelne Haushalte definieren, sondern nur, wohin sie liefern. Das kann ein großes Mietshaus sein oder ein Einfamilienhaus oder eine Wohnung. Der Gaskunde müsse nichts tun, aber bei den Versorgern und Hausverwaltungen fällt ein hoher Arbeitsaufwand an.

Industrie: Eigene Regeln

Auch Fernwärmekunden sind durch den steigenden Gaspreis betroffen, so dass auch für sie eine Wärmepreisbremse eingeführt werden soll. Dazu wird analog zum Gaspreis ein garantierter Brutto-Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme für ein Grundkontingent von 80 Prozent gelten.

Die Industriebetriebe allerdings bekommen den Abschlag im Dezember nicht erstattet. Mehr Informationen im Expertenbericht der Kommission Gas und Wärme am Ende des Artikels.

Kommunen: Gaspreisbremse schnell umsetzen

Der Deutsche Städte und Gemeindebund fordert die Bundesregierung jetzt auf, die Gaspreisbremse nun schnell umzusetzen. "Der Winter steht vor der Tür. Die Gaspreise steigen ungebremst", betonte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Die Kommunen haben Schwierigkeiten ihre Haushalte aufzustellen, weil sie nicht wissen welche Energiekosten tatsächlich auf sie zukommen. "Auch die große Kaufzurückhaltung der Menschen beruht auf der Unsicherheit, ob man seine Energiekosten noch finanzieren kann. Das beschleunigt den Weg in die Rezession."

Landsberg: Abschlagzahlung möglichst früh übernehmen

Landsberg begrüßte, dass in einem ersten Schritt eine Einmalzahlung kommt - allerdings müsse sie seiner Ansicht nach eher gezahlt werden.  "Anschließend sollte ein System etabliert werden, das einen reduzierten Grundverbrauch subventioniert", sagte er. Die Sparanreize müssten gesichert werden. "Wir brauchen dazu eine Kommunikationkampagne , mit der der der Ernst der Lage den Menschen verdeutlicht wird, denn die bisherigen Einsparungen reichen noch nicht", forderte er. Landsberg hatte in den vergangenen Tagen auch betont: "Sowohl die Einmalzahlungen wie die Subventionierung der Preise müssen auch die Kommunen, ihre Krankenhäuser, ihre Wohnungsbaugesellschaften, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindergarten erfassen."  Auch mahnte er erneut einen Schutzschirm zur Sicherung der Liquidität der Stadtwerke an, damit die Energieversorgung insgesamt nicht in Gefahr gerät.

Der Experten-Zwischenbericht mit den Empfehlungen als PDF