neuer Baustandard
Gebäudetyp E: So bauen Kommunen günstiger
Damit soll Schluss sein. Am heutigen 26. Oktober 2026 hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf zum sogenannten Gebäudetyp E veröffentlicht. Erfahrungen aus Pilotprojekten lassen, so erhofft sich das zuständige Ministerium, Einsparungen von zehn bis 15 Prozent bei den Baukosten erwarten.
Gebäudetyp E: Was im neuen Gesetz stehen soll
Kern der Reform ist ein neuer Gebäudetyp-E-Vertrag. Bauherren und Bauunternehmen sollen künftig ausdrücklich einen einfacheren Basisstandard vereinbaren können. Als Orientierung dienen die technischen Baubestimmungen der Bundesländer. Wo keine zwingenden Anforderungen bestehen, sollen einfachere Lösungen möglich werden, ohne dass jede Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik automatisch einen Baumangel bedeutet.
Das kann beispielsweise weniger aufwendige Haustechnik, einfachere Elektroinstallationen oder den Verzicht auf zusätzliche Komfortausstattung bedeuten. Die Regelung ist freiwillig. Ohne entsprechende Vereinbarung gelten weiterhin die üblichen vertraglichen Standards. Der Entwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Länder und Verbände können noch bis zum 13. November Stellung nehmen.
Was der Gebäudetyp E für Kommunen bedeutet
Für Städte und Gemeinden ergeben sich vor allem drei praktische Möglichkeiten.
Erstens: Kommunale Wohnungsbaugesellschaften können bei eigenen Neubauprojekten künftig einfacher und rechtssicher günstige Baustandards vereinbaren. Das könnte besonders beim sozialen Wohnungsbau erhebliche Kosten sparen.
Zweitens: Kommunen können bei der Entwicklung eigener Grundstücke und Wohnquartiere einfache, wirtschaftliche Baukonzepte stärker berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass die Vorgaben des Bauplanungsrechts, des Vergaberechts und gegebenenfalls der Wohnraumförderung eingehalten werden.
Drittens: Auch kommunale Bauvorhaben wie Schulen könnten von vereinfachten Bauverträgen und reduzierter Technik profitieren. Allerdings ersetzt der Gebäudetyp E keine bauordnungsrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Ingolstadt spart 16 Prozent beim Wohnungsbau
Wie groß das Potenzial ist, zeigt Ingolstadt. Dort hat die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft ein dreigeschossiges Haus mit 15 geförderten Wohnungen errichtet. Das Gebäude kommt ohne konventionelle Zentralheizung aus. Massive Wände speichern Wärme, zusätzlich werden Sonnenenergie und die Abwärme der Bewohner genutzt. Für besonders kalte Tage gibt es eine elektrische Zusatzheizung.
Auf einen Keller und eine teure Tiefgarage wurde verzichtet. Das Ergebnis: rund 16 Prozent weniger geplante Bauwerkskosten. Nach Angaben des bayerischen Bauministeriums sind dank staatlicher Förderung Kaltmieten ab 6,60 Euro pro Quadratmeter möglich. Das Gebäude wurde bereits 2025 fertiggestellt.
Landshut und Rosenheim gehen neue Wege
Auch Landshut setzt auf den Gebäudetyp E. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft plant neun einfache Wohnungen für Menschen mit dringendem Wohnraumbedarf, kombiniert mit einem Straßenkehrerstützpunkt. Reduzierte Wandstärken, weniger Steckdosen, vereinfachte Haustechnik und ein geringerer Stellplatzbedarf sollen die Kosten drücken. Der Baubeginn war für Herbst 2026 vorgesehen.
Noch größer sind die Pläne in Rosenheim. Dort will die städtische Wohnungsbaugesellschaft das Quartier Endorfer Au erneuern. Rund 130 nicht mehr sanierungsfähige Wohnungen sollen durch 230 Neubauwohnungen ersetzt werden, weitere 90 Wohnungen sollen saniert werden. Vorgesehen sind unter anderem modulare Holzbauweise, wenig Gebäudetechnik und der Verzicht auf Kellergeschosse. Das Projekt befindet sich noch in der Planungsphase.
Wo die Grenzen für Kommunen liegen
Ein Freifahrtschein ist der Gebäudetyp E allerdings nicht. Brandschutz, Standsicherheit und verbindliche Anforderungen an Gesundheit, Barrierefreiheit oder Energieeffizienz bleiben bestehen.
Auch Bebauungspläne, Landesbauordnungen und kommunale Stellplatzvorschriften verschwinden nicht. Soll davon abgewichen werden, braucht es weiterhin eine eigenständige rechtliche Grundlage. Der neue Bundesentwurf betrifft in erster Linie das Vertragsrecht, nicht die kommunale Genehmigungspraxis.
Hilft der Gebäudetyp E gegen die Wohnungsnot?
Günstigeres Bauen schafft noch keine einzige Wohnung zusätzlich. Grundstückspreise, Finanzierungskosten und fehlendes Bauland bleiben erhebliche Hindernisse. Allerdings können sinkende Baukosten Projekte wirtschaftlich machen, die bislang nicht finanzierbar waren.
Für Kommunen liegt darin die eigentliche Chance. Wenn bezahlbare Wohnungen gebraucht werden, muss nicht jede Wohnung nach dem teuersten technisch möglichen Standard entstehen. Ingolstadt zeigt, dass sich mit weniger Aufwand durchaus vernünftig und bezahlbar bauen lässt.
Vielleicht beginnt der Kampf gegen die Wohnungsnot tatsächlich mit einer ungewöhnlichen Frage: Was können wir beim Bauen endlich einmal weglassen?

