Gefahrenabwehr
Giftschlangen kosten Gemeinde mehr als 100.000 Euro - sie wehrt sich dagegen
Einen solchen Einsatz kennt nicht jede Kommune: Ein Mann wurde angezeigt, er halte Schlangen in seiner Wohnung und verstoße gegen das Tierwohl. Mitarbeiter des Landratsamtes, Vertreter der Gemeinde Blaichach und Fachleute einer Reptilienauffangstation führten daraufhin eine Vor-Ort-Kontrolle durch. Sie entdeckten neun giftige Schlangen im Terrarium. Fast zweieinhalb Jahre später beschäftigt der Fall noch immer die Gemeinde und die Gerichte. Denn die Gemeinde hat mehr als 100.000 Euro für die Unterbringung der Tiere ausgegeben - und soll auf den horrenden Kosten sitzen bleiben. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied im Mai dieses Jahres, dass die Kommune das Geld nicht von dem Mann verlangen kann, bei dem die Schlangen gefunden wurden. Die Gemeinde geht gegen das Urteil vor.
Dem Bürgermeister der Gemeinde Blaichach im Landkreis Oberallgäu, Christof Endreß, geht es längst nicht mehr nur um die Rechnung. Er sieht eine Frage, die auch andere Kommunen treffen kann: Wie soll eine Sicherheitsbehörde reagieren, wenn sie unvermittelt vor einer erheblichen Gefahr steht? Muss sie zunächst andere Möglichkeiten ausschöpfen – oder darf sie sofort handeln? „Wir sehen das wirklich auch als gewissen Präzedenzfall“, sagte Endreß im Gespräch mit KOMMUNAL. „Ein Schlangenbiss ist was anderes als ein Hundebiss.“
Neun Giftschlangen ohne Genehmigung
Der Mann hatte nicht die erforderliche Genehmigung, Schlangen in der Wohnung zu halten. Er hatte nach Angaben von Endreß auch versucht, sie zu bekommen, die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aber nicht vollständig vorgelegt. "Er hat die Terrarien nicht gesichert. „Der Eigentümer hat uns nicht einmal den Hinweis gegeben, dass dort irgendwelche giftigen Schlangen drin sind“, sagt der Bürgermeister. Die Fachleute hätten sich die Terrarien angesehen und seien den Tieren dabei sehr nahegekommen. Erst dann sei festgestellt worden: „Hoppla, da sind eben insgesamt neun Giftschlangen drin.“ "Wir sahen als Gemeinde die Sicherheit gefährdet und haben deshalb die Schlangen in eine spezielle Reptilien-Auffangstation bringen lassen."
Die Gemeinde musste entscheiden
Bei der Kontrolle ergaben sich zwar Mängel, aber keine Hinweise auf eine Tierwohlgefährdung. Daher war nicht das Veterinäramt beim Landratsamt, sondern die Gemeinde für den Fall zuständig. Mit fatalen Folgen für die Haushaltskasse. Was diese Entscheidung kosten würde, war in Blaichach zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar. Monate später kam die erste Rechnung. „Da war ich tatsächlich selber verwundert, dass das fast 80.000 Euro kostet“, sagt Endreß. Pro Schlange und Tag seien 40 Euro berechnet worden. Bei neun Tieren summiert sich das schnell. Insgesamt entstanden Unterbringungskosten von mehr als 100.000 Euro. Der Bürgermeister hat sich die Auffangstation später selbst angesehen. Dort werden nicht nur Schlangen versorgt, sondern auch andere exotische und gefährliche Tiere. Sie brauchen geeignete Räume und Terrarien, Futter und Fachpersonal. „Wenn man mal gesehen hat, wie viel Aufwand da betrieben wird, ist es verständlich, dass das Geld kostet“, sagt der Bürgermeister.
Wem gehören die Giftschlangen?
Die Gemeinde wollte sich das Geld von dem Mann zurückholen. Doch der erklärte, die Tiere gehörten gar nicht ihm. Was dann folgte, schildert Endreß als eine Geschichte mit immer neuen Versionen. Zunächst sei von einem Italiener die Rede gewesen, den der Mann auf einer Messe getroffen habe. Die Schlangen seien nur zwischengelagert worden und hätten bald weitertransportiert werden sollen.
Später sei aus dem Italiener ein Schweizer geworden. In einer schriftlichen Stellungnahme des Rechtsanwalts sei schließlich ein Mann aus Baden-Württemberg als Eigentümer genannt worden – der inzwischen verstorben sei. „Wir hatten innerhalb von einem halben Jahr drei Aussagen, wem denn die Schlangen gehören sollen“, sagt Endreß.
Einen anderen Eigentümer habe der Mann der Gemeinde nicht nachweisen können. Auch das Verwaltungsgericht Augsburg, wo der Fall landete, glaubte ihm diesen Teil seiner Geschichte nicht. Seine Behauptung, er sei weder Halter noch Eigentümer der Tiere gewesen und habe sie lediglich für einen Bekannten aufbewahrt, wertete das Gericht als Schutzbehauptung. Das von der Gemeinde verhängte Haltungsverbot für Giftschlangen erklärte es deshalb für rechtmäßig. Bei den Unterbringungskosten kam das Gericht allerdings zu einem anderen Ergebnis.
Die juristische Auseinandersetzung
- Am 27. Januar 2025 hatte Blaichach dem Mann die Haltung von Giftschlangen untersagt und ihn zugleich verpflichtet, für die Kosten der Unterbringung aufzukommen. Er klagte dagegen.
- Nach einer mündlichen Verhandlung im März 2026 schlossen beide Seiten zunächst einen Vergleich. Danach sollte der Kläger 15.000 Euro an die Gemeinde zahlen. Blaichach widerrief den Vergleich. „Wir haben eigentlich als kleine Gemeinde wirklich versucht, alles richtigzumachen“, sagt Endreß. „Es war eine Gefahr, jemand anderes hat die Gefahr verursacht – und wieso muss es die Gemeinde zahlen?“ Die Kommune wollte eine gerichtliche Klärung.
- Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied mit Urteil vom 20. Mai 2026, dass der Mann die Unterbringungskosten nicht tragen muss. Der Grund liegt nicht darin, dass er die Schlangen legal hätte halten dürfen. Das durfte er nicht. Auch das Haltungsverbot blieb bestehen. Entscheidend war vielmehr die Sicherstellung der Tiere.
- Die Gemeinde geht gegen das Urteil vor dem Verwaltungsgericht vor.
Gericht: Gemeinde hätte Frist setzen müssen
Nach Auffassung des Gerichts hatte die Gemeinde bei dieser Entscheidung kein Ermessen ausgeübt. Blaichach vertrat im Verfahren die Auffassung, dass angesichts der Gefahrenlage nur eine Entscheidung möglich gewesen sei: Die Giftschlangen mussten sofort sichergestellt werden. Das Gericht folgte dem nicht.
Gerade weil bereits damals erhebliche Kosten zu erwarten gewesen seien, hätte die Gemeinde zunächst mildere Mittel prüfen müssen, so die Richter. Denkbar wäre es ihrer Ansicht nach gewesen, dem Mann die Haltung zu untersagen und ihn zu verpflichten, die Schlangen innerhalb weniger Tage abzugeben. Bis dahin hätten die Tiere etwa in ausbruchssicheren Terrarien gehalten und zusätzliche Warnhinweise angebracht werden können.
Bürgermeister verteidigt Entscheidung
„Wieso soll ich jetzt davon ausgehen, dass ich, wenn ich dem noch drei Tage Zeit gebe, dass er alles richtig macht?“, fragt Endreß. Das ist das zentrale Argument, mit dem Blaichach weiter gegen die Entscheidung vorgeht: Nach Ansicht der Gemeinde war die konkrete Situation so gefährlich und der Betroffene so wenig zuverlässig, dass eine andere Entscheidung nicht verantwortbar gewesen wäre.
Bürgermeister rechnet im Herbst mit Entscheidung
Nun muss zunächst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden, ob die Berufung zugelassen wird. Die Gemeinde hat einen entsprechenden Antrag gestellt. Endreß rechnet im Laufe des Herbstes mit einer Entscheidung. Bis dahin bleibt die finanzielle Belastung bei der Gemeinde.
100.000 Euro aus den Rücklagen der Kommune
Das Geld für die Unterbringung hat Blaichach zunächst aus seinen Rücklagen bezahlt. „Es ist jetzt nicht so, dass wir irgendeine Maßnahme eingestellt haben oder nicht verfolgt haben“, sagt Endreß. Die Ausgaben seien aus der Rücklage finanziert worden. Doch selbst wenn die Gemeinde am Ende Recht bekommen sollte, ist keineswegs sicher, dass sie das Geld vollständig zurückerhält. „Dass wir als Gemeinde die 100.000 am Schluss bekommen, glaube ich, ist unwahrscheinlich“, sagt er mit Blick auf die finanzielle Situation des Mannes.
Ganz ohne Selbstkritik blickt der Bürgermeister auf die vergangenen zwei Jahre nicht zurück. Vor allem beim weiteren Verfahren nach der Sicherstellung hätte die Gemeinde schneller sein können. Sein Rat an andere Bürgermeister und Verwaltungen ist deshalb: Entscheidungen in solchen Situationen möglichst schnell treffen und sauber dokumentieren, Bescheide zeitnah erstellen und früh klären, welche Alternativen es gibt.
"Für kleine Gemeinden ist ein solcher Fall schwer zu bewältigen", sagt Endreß. Dort gebe es für eine derart ungewöhnliche Situation keine Routine. Blaichach habe damals auch versucht, andere Plätze für die Tiere zu finden, etwa in Zoos. Ohne Erfolg. „Ich würde jetzt im Nachhinein sagen, man hätte sich noch intensiver und schneller darum kümmern müssen: Wie gehen wir den Fall eigentlich an?“
An einem hält der Bürgermeister dennoch fest: Die Schlangen sofort aus der damaligen Situation herauszunehmen, hält er weiterhin für richtig. Für ihn reicht die Auseinandersetzung deshalb über Blaichach hinaus. „Wenn ich in so einem Fall verpflichtet bin, zuerst mal alle anderen Varianten auszusuchen, bevor ich diese Schlange wegnehme, dann wird das für die Zukunft für öffentliche Sicherheitsbehörden extrem schwierig“, sagt er.
Zur Erklärung des Verwaltungsgerichts Augsburg.


